Rechtsextremismus:Mutmaßlicher Lübcke-Attentäter soll Iraker niedergestochen haben

Stephan Ernst auf dem Weg zum Bundesgerichtshof im Juli 2019. Der hessische Verfassungsschutz hatte ihn vor der Tat als "abgekühlten" Neonazi eingeschätzt.

Stephan Ernst auf dem Weg zum Bundesgerichtshof im Juli 2019. Der hessische Verfassungsschutz hatte ihn vor der Tat als "abgekühlten" Neonazi eingeschätzt.

(Foto: Uli Deck/dpa)
  • Die Anklage gegen den mutmaßlichen Mörder des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke wird erweitert.
  • Die Bundesanwaltschaft ist sich sicher, dass der Rechtsextremist auch für einen Mordversuch an einem irakischen Flüchtling aus dem Jahr 2016 verantwortlich ist.
  • Der Angeklagte muss nicht nur mit einer lebenslangen Freiheitsstrafe rechnen, sondern auch mit der anschließenden Sicherungsverwahrung.

Von Annette Ramelsberger

Es ist eine lange Reihe von Gewalttaten, für die der mutmaßliche Mörder des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke bereits verurteilt worden ist: Er hat von hinten einen Imam in den Rücken gestochen, der Mann überlebte knapp. Er hat im Keller eines von Ausändern bewohnten Hauses Feuer gelegt, das aber erlosch. Er hat in einem Asylbewerberheim eine Bombe gelegt, ein Auto in Brand gesetzt - doch die Bewohner konnten es noch löschen. Er war bei einem Überfall von Rechtsradikalen auf eine Demonstration des DGB dabei. Nun kommt eine weitere Straftat hinzu: der Mordversuch an einem 22 Jahre alten irakischen Flüchtling, einem jungen Familienvater. Der Mann war im Jahr 2016 zu Fuß auf einem Gehweg in Kassel-Lohfelden unterwegs, als sich von hinten ein Radfahrer näherte und ihm ein Messer in den Rücken rammte. Das Opfer überlebte schwer verletzt.

Die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe ist sich nun sicher: Der Radfahrer war Stephan E. - der gleiche Mann, der auch Walter Lübcke ermordet haben soll. Der Generalbundesanwalt erweitert deshalb die Anklage gegen Stephan E. um den Fall des irakischen Flüchtlings. Der Rechtsextremist E. wird nun nicht nur wegen Mordes an Walter Lübcke angeklagt, sondern auch wegen des Mordversuchs an dem Iraker. Eine weitere Tat, die ihm zugerechnet wird, der Schuss auf einen Lehrer, der in der Flüchtlingsarbeit aktiv ist, wird nach Informationen der SZ nicht in die Anklage mit aufgenommen. Auf den Pädagogen war 2013 geschossen worden, der Schuss verfehlte ihn aber.

Dem Rechtsextremisten droht lebenslange Sicherungsverwahrung

Auch ohne diese Tat kommt nun so viel zusammen, dass Stephan E. - sollte er vom Oberlandesgericht Frankfurt für schuldig befunden werden - nicht nur mit einer lebenslangen Freiheitsstrafe rechnen muss, sondern auch mit der anschließenden Sicherungsverwahrung. Das bedeutet: Er würde nie wieder in Freiheit kommen. Denn nun steht der Verdacht im Raum, dass der Schuss auf Walter Lübcke nicht die spontane Tat eines innerlich aufgewühlten Mannes war, so wie sich Stephan E. in seinem ersten, umfänglichen Geständnis eingelassen hatte. Sondern dass bei dem Rechtsextremisten ein tief eingeschliffener Hang zu Gewalttaten gegenüber Ausländern und Andersdenkenden besteht - dieser Hang ist die Voraussetzung für eine Sicherungsverwahrung über die Haftdauer hinaus. "Alle vorausgegangenen Taten hätten auch viel schlimmer ausgehen können, sie hätten Tote kosten können", sagt ein Ermittler.

Die Erweiterung der Anklage um den Mordversuch gegen den irakischen Flüchtling wurde möglich, weil sich nach vier Jahren noch DNA-Spuren des Opfers auf einem Messer finden ließen, das im Haushalt von Stephan E. sichergestellt worden war. Es handele sich um eine "forensische Meisterleistung" nach langwierigen Untersuchungen, sagte ein Ermittler der SZ. Zunächst hatten NDR und Zeit online über die neue Spur berichtet. Der Dresdner Anwalt von Stephan E. wies die Anschuldigung zurück.

Bei der Fahndung nach dem Täter hatte die hessische Polizei 2016 auch Stephan E. überprüft, der nur zwei Kilometer vom Tatort entfernt wohnte, sie ließ sich auch sein Fahrrad zeigen, konnte aber nichts Belastendes finden. Das hat sich nun geändert.

Mit der Anklage gegen Stephan E. wird Anfang April gerechnet. Die Verhandlung wird vor dem Oberlandesgericht Frankfurt stattfinden. Nichts spricht bisher dafür, dass Stephan E. nicht schuldfähig sein könnte.

Zur SZ-Startseite
Mordfall Lübcke

Mord an Walter Lübcke
:Zwei Täter, kein Mord

Der Hauptverdächtige im Fall Lübcke, Stephan E., legt eine neue Aussage vor. Demnach sei er nicht alleine am Tatort gewesen - und der tödliche Schuss habe sich nur versehentlich gelöst.

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: