Urteil in München:Fall Ursula Herrmann: Bruder bekommt kein Schmerzensgeld

Entscheidung über Schmerzensgeld im Fall Ursula Herrmann

Bekommt kein Schmerzensgeld: Michael Herrmann im Landgericht (Archivbild).

(Foto: dpa)

Das hat das Oberlandesgericht entschieden. Der Bruder der 1981 umgekommenen Schülerin verlangte Schmerzensgeld vom verurteilten Täter, weil er infolge des Verbrechens an einem Tinnitus leide.

Wegen der Entführung und des Todes der zehnjährigen Ursula Herrmann im Jahr 1981 bekommt der Bruder kein Schmerzensgeld von dem rechtskräftig verurteilten Täter. Dies hat eine Zivilkammer des Oberlandesgerichtes München (OLG) am Dienstag entschieden. Der in Augsburg sitzende OLG-Senat hob damit ein gegensätzliches Urteil des Landgerichts Augsburg auf (Az. des OLG: 24 U 3186/18).

Die Entführung der Schülerin am Ammersee gehört zu den bekanntesten Verbrechen in der deutschen Nachkriegsgeschichte. Das entführte Mädchen wurde damals in einer vergrabenen Kiste eingesperrt, Ursula Herrmann erstickte darin. Erst nach etwa drei Jahrzehnten wurde ein Beschuldigter deswegen wegen erpresserischen Menschenraubs mit Todesfolge zu lebenslanger Haft verurteilt. Der Mann bestreitet bis heute, etwas mit der Gewalttat zu tun zu haben.

Michael Herrmann hatte den im Gefängnis sitzenden Mann verklagt, weil er infolge des Verbrechens an einem Tinnitus leide. Herrmann hatte nach einem Gutachten die Gesundheitsschädigung in Zusammenhang mit der Festnahme des Beschuldigten im Jahr 2008 und dem anschließenden Strafprozess erlitten. In erster Instanz hatte der Bruder deswegen 7000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen bekommen.

Die Richter des OLG wiesen hingegen darauf hin, dass der zeitliche Abstand zwischen dem Verbrechen und den Beschwerden Herrmanns zu groß sei. Nach der Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs müsse es eine Nähe zu der Tat geben, um Schmerzensgeld zu erhalten. So habe "eine etwa 27 Jahre nach der Tat eingetretene psychische Erkrankung jedenfalls nicht den für die Zuerkennung eines Schadensersatzanspruchs erforderlichen Charakter eines schockartigen Eingriffs in die Gesundheit", heißt es im Urteil.

Es ging Herrmann allerdings in dem Prozess gar nicht so sehr darum, wirklich Geld einzuklagen. Er wollte durch den Zivilprozess Bedenken an dem Strafurteil auszuräumen. Der Bruder hat wie viele andere Beobachter auch Zweifel daran, dass der richtige Täter für das Verbrechen an Ursula Herrmann verurteilt wurde. "Vieles spricht dafür, dass ein Unschuldiger seit zehn Jahren im Gefängnis sitzt", schrieb er 2018 in einem offenen Brief an die bayerische Justiz. "Das Schicksal meiner Schwester begleitet mich nun seit 37 Jahren und noch immer ist unklar, wer wirklich verantwortlich ist für ihren Tod", formulierte er damals. Doch weder die Zivilkammer des Augsburger Landgerichts noch nunmehr das OLG ließen Zweifel an der Korrektheit des Strafurteils erkennen.

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