Flüchtlingspolitik der EU:Solidarität geht nur freiwillig

Flüchtlinge in Ungarn 2015

Juni 2015: Ungarische Polizisten eskortieren Flüchtlinge in Aufnahmelager. Kurz darauf schließt das Land seine Grenzen.

(Foto: dpa)

Polen, Ungarn und Tschechien haben vor dem Europäischen Gerichtshof verloren - dürfen sich aber als politische Sieger der Krise 2015 fühlen. Selbst Kanzlerin Merkel dürfte das so sehen.

Kommentar von Thomas Kirchner

Als die EU-Innenminister im September 2015 beschlossen, Flüchtlinge möglichst gerecht in Europa zu verteilen, war die Not groß. Die sogenannte Flüchtlingskrise hatte ihren Höhepunkt erreicht. Die überlasteten Außengrenzstaaten Italien und Griechenland, die für ihre geografische Lage ja nichts können, waren dringend angewiesen auf ein Zeichen der Solidarität, und auch Hauptaufnahmeländer wie Deutschland fühlten sich überfordert. Länder wie Polen, Ungarn und Tschechien verweigerten diese Solidarität - und brachen dabei bewusst EU-Recht. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) nun mit dankenswerter Deutlichkeit festgestellt. Doch als Verlierer müssen sich die betroffenen Staaten deshalb nicht unbedingt fühlen.

Verstehen lässt sich das Urteil nur, wenn man es auf verschiedenen Ebenen liest. Was die Rechtslage betrifft, war eigentlich von vornherein klar, dass die beklagten Regierungen verlieren mussten. Das hielt die Länder nicht davon ab, ihrerseits gegen den Umverteilungsbeschluss zu klagen. Ihre halbseidenen Argumente hat der EuGH erwartungsgemäß zerpflückt. Etwa den schlaumeierischen Hinweis Tschechiens, die Umverteilung bringe nichts und habe ohnehin nicht funktioniert, deshalb habe man zu Recht gar nicht erst mitgemacht. Das lässt laut EuGH außer Acht, dass es auch darum ging, Solidarität zu zeigen. Außerdem: Haben nicht die beklagten Staaten mit ihrer Verweigerung selbst dazu beigetragen, dass dieser Mechanismus nicht klappen konnte?

Und grundsätzlicher: Wo käme man hin in der EU, wenn verbindliche Rechtsakte nach politischem Gutdünken missachtet werden dürften? Man landete rasch in einer Union der Beliebigkeit, wie sie den Regierungen in Warschau und Budapest vorschwebt. Zwar werden sie sich auf ihrem Weg in die Illiberalität voraussichtlich weder von der EU-Kommission noch von den Richtern in Luxemburg stoppen lassen. Trotzdem muss unmissverständlich klar sein, dass Recht in Europa nicht und schon gar nicht so eklatant gebrochen werden darf.

Etwas anderes ist die politische Einschätzung. Denn sie führt direkt in den Morast der europäischen Asylreform. Die Umverteilung war eine gut gemeinte Idee, und der September-Beschluss wohl unvermeidlich. Doch schon damals bezweifelten Experten, dass es durchführbar oder sinnvoll sei, Asylsuchende anhand fixer Quoten in Ecken Europas zu schicken, in die sie nicht wollen. Inzwischen bezweifeln damalige Protagonisten wie Ex-Innenminister Thomas de Maizière oder Kanzlerin Angela Merkel, dass es weise war, die Unwilligen per Mehrheitsbeschluss zum Mitmachen zwingen zu wollen. Schließlich hat das einen großen Keil in die Union getrieben.

Auch die EU-Kommission, die den Verteilungsmechanismus erfunden hat, beugt sich längst der politischen Realität. Die neuen Vorschläge zur Asylreform, die sie demnächst präsentieren wird, werden keine Zwangsquoten enthalten. Vielmehr werden sie wohl von allen Staaten eine "verbindliche Solidarität" einfordern, die jedoch auch anders geleistet werden kann als durch die Aufnahme von Flüchtlingen. Genau dies war schon immer die Position der Mittel- und Osteuropäer. Insofern haben sie in dieser Sache juristisch und moralisch verloren, sich realpolitisch aber durchgesetzt. Fortschritte wird es, wenn überhaupt, nur auf der Basis von Freiwilligkeit geben. Das ist eine irritierende Erkenntnis, doch sie ist unausweichlich.

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