Rosenheim:Nach Hetze gegen Muslime: Anklage und Strafbefehl gegen Polizeibeamte

Innenminister Herrmann machte den Fall vor gut einem Jahr öffentlich: Polizeibeamte in Oberbayern hatten in einer Chatgruppe eine Hetzbotschaft geteilt. Jetzt sind die Ermittlungen abgeschlossen.

Von Matthias Köpf

Die Staatsanwaltschaft Traunstein hat ihre Ermittlungen gegen zwei oberbayerische Polizeibeamte wegen einer volksverhetzenden Nachricht in einer privaten Chatgruppe mehrerer Polizisten abgeschlossen. Gegen einen der Beamten hat sie nach eigenen Angaben bereits einen Strafbefehl wegen Volksverhetzung erwirkt.

Der zweite Beamte wird sich wohl einem Verfahren vor einem Schöffengericht stellen müssen. Ihm wirft die Staatsanwaltschaft Strafvereitelung im Amt vor. Er sollte den Fall eigentlich aufklären, hat jedoch nach Überzeugung der Staatsanwälte den anderen Polizisten trotz klarer Hinweise nicht als Versender, sondern lediglich als Empfänger der Chatnachricht genannt.

Den Fall aus dem Bereich des Polizeipräsidiums Rosenheim hatte Innenminister Joachim Herrmann (CSU) vor einem Jahr durch einen Bericht im Innenausschuss des Landtags öffentlich gemacht. Kurz zuvor war eine größere Polizistengruppe rund um ein Unterstützungskommando des Münchner Präsidiums wegen ähnlicher Chats aufgeflogen.

Im Rosenheimer Fall hatten demnach zwei Polizisten im Februar 2018 einen volksverhetzenden, gegen Muslime gerichteten Post verschickt und geteilt, einer der weiteren Polizisten aus der Chatgruppe hatte dies seinem Vorgesetzten mitgeteilt. Gegen den Beamten, der die Nachricht geteilt hatte, waren die Ermittlungen gegen Geldauflage eingestellt worden, auch das folgende Disziplinarverfahren endete mit einer Geldbuße.

Der nun erwirkte Strafbefehl richtet sich gegen den Urheber der Nachricht. Im Büro des ermittelnden Beamten, der diesen Täter hatte schützen wollen, wurde laut Staatsanwaltschaft zudem "eine offen sichtbare Collage mit verbotenen Kennzeichen der NSDAP" gefunden. Details will die Staatsanwaltschaft dazu nicht nennen, doch auch die Collage ist Gegenstand der Anklage, über deren Zulassung das Amtsgericht Traunstein befinden muss.

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