Verbraucherzentrale:Abmahnung für Eventim

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat den Online-Tickethändler Eventim aufgefordert, Ticketpreise für Veranstaltungen zu erstatten, die wegen der Corona-Beschränkungen verschoben werden. Verbraucher hätten das Recht, bei verschobenen Konzerten und anderen Events das bereits bezahlte Geld für die Eintrittskarten zurückzuverlangen, sagte Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW, am Freitag. Eventim mit Sitz in Bremen verweigere eine Erstattung mit der Begründung, die Tickets seien weiterhin gültig. Das verstoße gegen geltendes Recht. Die Verbraucherschützer hätten Eventim deshalb per Abmahnung aufgefordert, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Der Ticketvermittler wies die Vorwürfe zurück.

© SZ vom 04.04.2020 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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