Corona-Maßnahmen:Die Alten isoliert, die Jungen frei?

Coronavirus in den USA, Familie besucht Angehörige in Altenheim in Rising Sun, Maryland April 5, 2020, Rising Sun, Maryl

Familie in Zeiten von Corona: Enkel treffen ihre Großeltern in einem Altenheim in Maryland, USA.

(Foto: Scott Serio via www.imago-images.de/imago images/ZUMA Wire)

Eine der beklemmendsten Differenzierungen wird schon seit einiger Zeit diskutiert: Darf der Staat einzelne Gruppen stärker beschränken als andere? Juristen sagen: ja.

Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe

Es bricht Woche vier der Ausgangsbeschränkungen an, und sollte man ein Motto ausgeben, dann lautete es "Lockerung" - um das öffentliche Leben und die Wirtschaft wieder in Gang zu setzen. Noch mehr als bisher wird es dabei um Differenzierung gehen, weg von den pauschalen Verboten, hin zu zielgenauen Maßnahmen. Man wird, je nach Infektionsrisiko, also Unterscheidungen treffen, die den einen mehr Freiheit lassen als den anderen.

Eine der beklemmendsten Differenzierungen wird schon seit einiger Zeit diskutiert: Darf und sollte man "Risikogruppen", also ältere Menschen und solche mit Vorerkrankungen, härteren Einschränkungen aussetzen als den Rest der Bevölkerung? Der Tübinger Oberbürgermeister Boris Palmer (Grüne), stets für unpopuläre Vorschläge gut, hat es in der Tageszeitung so formuliert: "Ich halte es für vertretbar, bei Menschen im Alter ab 65 und aufgrund von Vorerkrankungen solche Quarantäne-Anordnungen auszusprechen." Weil sie nun mal ein deutlich höheres Risiko haben, an einer Corona-Infektion zu sterben, sodass nach Palmers Logik ihre Isolierung sowohl ihr eigenes Leben schützen als auch eine Überlastung des Gesundheitssystems verhindern könnte.

Er nennt das einen neuen Generationenvertrag: Die Jüngeren gehen arbeiten, während Alte und Kranke auf soziale Kontakte verzichten. Die Alten verschenken ihre Freiheit an die Jungen, wenn man so will. Die Antwort aus der eigenen Partei folgte prompt: "Wenn sie die Alten und chronisch Kranken separieren, bin ich am nächsten Tag beim Bundesverfassungsgericht und klage", sagte der frühere Bundestagsabgeordnete Hans-Christian Ströbele, 80 Jahre alt, dem Redaktionsnetzwerk Deutschland.

Wer eine Infektion riskiert, gefährdet auch andere

Auch Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) lehnt die Isolation von Senioren ab.

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Jedem Menschen stünden Grundrechte zu, "und zwar unabhängig vom Alter". Natürlich muss vor allem politisch diskutiert werden, ob man der Gesellschaft eine solche Segregation entlang der Altersgrenze zumuten will. Aus der Sicht des Grundgesetzes denkt man sofort an den Grundsatz der Gleichbehandlung, der verletzt sein könnte. Aber stimmt das? Die einstige Verfassungsrichterin Gertrude Lübbe-Wolff hat in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung frühzeitig Entwarnung gegeben: Wenn man im Interesse aller, deren Überlebenschance von ausreichenden Behandlungskapazitäten abhänge, der besonders bedrohten Gruppe stärkere Beschränkungen auferlege, dann sei dies keine verbotene Altersdiskriminierung, sondern eine pragmatische Abwägung. Ähnlich argumentierte im selben Blatt der Rechtsprofessor Hinnerk Wißmann aus Münster, der sich sogar für getrennte Einkaufszeiten aussprach: Vormittag als Rentnerzeit.

Auch der Bonner Staatsrechtler Klaus Ferdinand Gärditz sieht verfassungsrechtlich Spielraum für unterschiedliche Regeln. Die Idee sei: "Wir schützen bestimmte Gruppen besonders gut, um anderen mehr Freiheiten zu gewähren." Schon jetzt werden nach seinen Worten bestimmten Gruppen stärkere Lasten auferlegt als anderen, etwa den Ladenbesitzern, die nun in die Insolvenz schlittern und dadurch in ihren Grundrechten betroffen seien. Und übrigens auch alten Menschen in Pflegeheimen, die derzeit von Besuchen abgeschottet werden. "Wenn man über eine Isolation über einen Zeitraum von vier bis sechs Wochen nachdenkt, könnte das für Risikogruppen gerechtfertigt sein", sagt Gärditz im Gespräch mit der Süddeutschen Zeitung. Solche Regeln wären für Risikogruppen eine Art "Sonderopfer" zugunsten der Allgemeinheit, allerdings eines, von dem gerade ältere Menschen am meisten profitieren würden. Denn Ziel sei es, die Überlastung des Gesundheitssystems abzuwehren, was besonders den gefährdeten Menschen zugutekomme.

Und was ist mit der Freiheit zur Selbstgefährdung? Dürfen alte Menschen nicht selbst entscheiden, ob sie lieber das Infektionsrisiko hinnehmen als die Einsamkeit der Quarantäne?

Die Antwort des Wissenschaftlers verweist letztlich auf den großen Vorbehalt, unter dem derzeit jede Freiheit steht. Wer eine Infektion riskiert, der nimmt eben nicht nur eine Selbstgefährdung hin, sondern schafft Gefahren für alle. "Er disponiert nicht allein über seine eigene Gesundheit, sondern auch über die Gesundheit anderer", sagt Gärditz. Deutlich werde das am Problem der "Triage", also der so unglaublich schwer lösbaren Frage, wer den Vorrang hätte, wenn es zu wenig Intensivbetten für zu viele Schwerkranke gäbe. Klar ist aus Sicht von Ethikern und Juristen, dass Jüngere bei der Behandlung nicht automatisch bevorzugt würden. Das aber bedeutet: Wer eine Infektion und damit - zumal als alter Mensch - eine schwere Erkrankung riskiert, der könnte im Extremfall einem anderen das bitter benötigte Intensivbett wegnehmen. Oder, wie Gärditz formuliert: "Wegen seines Verhaltens sterben andere."

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