Naturschutz:Strenge Regeln für das Ampermoos

Fahren mit Kajak, Schlauchboot oder Floß in den beiden Naturschutzgebieten "Ampermoos" und "Amperaue" ist bis zum 15. Juli untersagt. Darauf weist die Naturschutzbehörde am Landratsamt hin. Von Eching und Stegen bis Grafrath und von Schöngeising bis zum Stausee in Fürstenfeldbruck ist die Amper in dieser Zeit tabu für Freizeitkapitäne. Das Feuchtgebiet "Ampermoos" wurde 1982 unter Schutz gestellt, 1996 folgte die "Amperaue" mit ihrer naturnahen Flusslandschaft. Beide Naturschutzgebiete sind Lebensraum teils seltener, bedrohter Brutvogelarten wie Eisvogel und Flussregenpfeifer. Deshalb hat die Natur während der Brutzeit absoluten Vorrang. Um Rücksichtnahme wird zudem im ganzen Ampermoos gebeten - ist es doch eines der letzten Flusstal-Niedermoore Bayerns sowie Vogelschutzgebiet mit gefährdeten Pflanzen und Tieren. Hier lebt auch der Große Brachvogel, der wie andere hier vorkommende Wiesenbrüterarten am Boden brütet und sensibel auf Störungen reagiert. Bis zum 15. Juli ist es deshalb verboten, die Wege zu verlassen und Gelände wie auch Streuwiesen zu betreten oder in diesem Bereich in der Amper zu baden.

© SZ vom 14.04.2020 / slg - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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