Abgeordnete haben nicht automatisch das Recht, das Grundbuch einzusehen. Die Kontrollfunktion der Parlamente gegenüber Regierung und Verwaltung könne zwar ein öffentliches Interesse an der Einsicht begründen, entschied der Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Dafür müsse die Einsicht aber der Aufklärung von konkreten Missständen dienen. Der BGH wies die Rechtsbeschwerde der Berliner Linken-Abgeordneten Gaby Gottwald zurück, Gottwald hatte vor dem Hintergrund eines angestrebten Volksbegehrens zur Enteignung großer Wohnungsunternehmen Einsicht in Grundbücher beantragt, in denen Grundstücke des Konzerns Deutsche Wohnen verzeichnet sind. Das wurde ihr verweigert.