Pandemie:Das sind die aktuellen Corona-Regeln

Coronavirus - Australien

Haare schneiden mit Mundschutz: Dieses Bild ist in Australien entstanden. Auch in Deutschland sollen Friseure unter Auflagen bald wieder öffnen können.

(Foto: dpa)

Schutzmasken werden dringend empfohlen, die Schule öffnet schrittweise und Großveranstaltungen bleiben bis mindestens Ende August verboten. Die Beschlüsse in der Übersicht.

Von Juri Auel

Die Bundesregierung und die Vertreter der Bundesländer haben sich auf den weiteren Fahrplan in der Corona-Krise geeinigt. Auch wenn einige Regelungen gelockert werden, warnte Bundeskanzlerin Angela Merkel davor, Erreichtes im Kampf gegen das Virus durch eine zu schnelle Öffnung nun zu gefährden.

Obwohl sich die Bundesländer untereinander absprechen, wird es weiterhin Unterschiede im Detail geben. Die Maßnahmen sollen in einem 14-tägigen Rhythmus überprüft werden und gelten nun zunächst bis zum 3. Mai.

Die aktuellen Regelungen sehen Folgendes vor (das Beschlussdokument finden Sie hier):

Kontaktbeschränkungen bleiben bestehen

Die Menschen sollen weiterhin einen Sicherheitsabstand von 1,5 bis zwei Meter zueinander halten. Das gilt auch für die von Bundesland zu Bundesland etwas unterschiedliche Vorschrift, wonach man sich im Freien nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes aufhalten darf. "Um eine weiträumige Ausbreitung des Virus möglichst zu verhindern, bleiben Bürgerinnen und Bürger aufgefordert, generell auf private Reisen und Besuche - auch von Verwandten - zu verzichten. Das gilt auch im Inland und für überregionale tagestouristische Ausflüge", heißt es in dem Beschluss.

Keine Großveranstaltungen bis mindestens 31. August

Betroffen sind zum Beispiel größere Konzerte, Schützenfeste und Kirmes-Veranstaltungen. Konkrete Regelungen etwa zur Größe der Veranstaltungen sollen allerdings die Länder selbst treffen. Von dem generellen Verbot sollen auch Fußballspiele betroffen sein. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder sagte jedoch in Berlin, dass die Bundesliga bei den Beratungen der Länder und der Bundesregierung kein Thema gewesen sei. Die Liga arbeite selbst an Sicherheitskonzepten. Ob und in welcher Form zum Beispiel Geisterspiele möglich seien, werde noch diskutiert werden.

Schutzmasken keine Pflicht, aber empfohlen

Das Tragen von Mund-Nasen-Masken wird weiterhin keine Pflicht in der Öffentlichkeit. Allerdings haben sich Bund und Länder darauf verständigt, das Tragen solcher Schutzausrüstung, die zum Beispiel in selbstgenähten Masken bestehen kann, in Bus und Bahn sowie beim Einkaufen "dringend" zu empfehlen. Einfache Mundschutzmasken oder selbst genähte Masken gelten als schützend für das Umfeld, schützen den Träger aber nicht sicher vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus.

Schulen sollen schrittweise öffnen

Schulen und Kindertagesstätten bleiben weiter geschlossen. Die Wiederaufnahme des Schulbetriebs ist schrittweise ab dem 4. Mai geplant. Vorrang haben sollen Schüler, bei denen Prüfungen anstehen, Abschlussklassen und Schüler im Übergang zu einer weiterführenden Schule. Bayern allerdings, als besonders vom Coronavirus betroffenes Bundesland, wird nach den Worten von Ministerpräsident Markus Söder von der gemeinsamen Bund-Länder-Linie abweichen: Hier soll der Schulbetrieb erst vom 11. Mai an schrittweise wieder beginnen.

Lockerung für Geschäfte und Friseursalons

Bestimmte Geschäfte können schon in der kommenden Woche öffnen, wenn sie bis zu 800 Quadratmeter Ladenfläche haben und ein Hygienekonzept vorweisen können. Friseursalons sollen unter Auflagen ab dem 4. Mai wieder öffnen dürfen. Die konkreten Regeln müssen die Länder erlassen, die Ladengröße könnte also auch kleiner ausfallen. Unabhängig von der Größe sollen Kfz-Händler sowie Fahrrad- und Buchläden wieder öffnen dürfen.

Gaststätten bleiben geschlossen

Restaurants, Bars und Clubs bleiben weiter für ungewisse Zeit geschlossen. "Zu der Frage, was passiert mit Gastronomie, Restaurants und Ähnlichem, können wir heute noch nichts sagen", sagte die Kanzlerin. "Wir gehen mit kleinen Schritten voran und müssen jetzt schauen, wie sich das auswirkt."

Weiterhin keine Gottesdienste

Gottesdienste und andere Zusammenkünfte in Kirchen, Synagogen und Moscheen sollen verboten bleiben. Es sei weiter dringend geboten, sich auf die Vermittlung von religiösen Inhalten auf medialem Weg zu beschränken, heißt es im Beschluss. Am Freitag will Innenstaatssekretär Markus Kerber mit Vertretern von Religionsgemeinschaften über das weitere Vorgehen sprechen.

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Schutz für Menschen in Pflegeeinrichtungen bleibt bestehen

Menschen in Pflegeheimen und Behinderteneinrichtungen sollen weiter besonders geschützt werden, weil sie bei einer Erkrankung mit Covid-19 besonders gefährdet sind. Der Beschluss hält aber auch fest, "dass entsprechende Regularien nicht zu einer vollständigen sozialen Isolation der Betroffenen führen dürfen". Daher sollen für die Einrichtungen Konzepte für den weiteren Umgang mit der Pandemie erarbeitet werden. Derzeit gilt ein Besuchsverbot für die Einrichtungen.

Mit Material der Agentur epd

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