Vor Gericht:Jugendstrafen im Prozess um Gruppenvergewaltigung in Mülheim

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Einer der bei der Vergewaltigung einer jungen Frau beteiligten Jugendlichen im Gerichtssaal. Nun wurde ein Urteil in dem Fall verkündet. (Foto: dpa)
  • Nach der Vergewaltigung einer 18-Jährigen im Juli 2019 in Mülheim an der Ruhr hat das Landgericht Duisburg drei 15-Jährige zu Jugendstrafen verurteilt.
  • Einer der Angeklagten erhielt eine Strafe von zwei Jahren und sechs Monaten, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte.
  • Die zwei weiteren Angeklagten bekamen Strafen von 18 Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurden.

Die Jugendkammer des Landgerichts Duisburg hat drei 15-Jährige wegen gemeinschaftlicher Vergewaltigung in Mülheim an der Ruhr verurteilt. Am Donnerstag wurde in einer nicht-öffentlichen Sitzung das Urteil verkündet. Zwei der Angeklagten wurden zu Jugendstrafen von eineinhalb Jahren verurteilt, der dritte zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten. Die kürzeren Strafen hat das Gericht zur Bewährung ausgesetzt, aber die beiden Teenager mit einem Dauerarrest von vier Wochen belegt. Der dritte Angeklagte bleibt weiter in Haft.

Die Tat ereignete sich im Juli 2019 in einem Mülheimer Wäldchen an einem Spielplatz. Insgesamt sollen fünf Jungen zwischen damals zwölf und 14 Jahren beteiligt gewesen sein. Gemeinsam sollen sie dort eine junge Frau vergewaltigt und geschlagen haben. Ihre Taten sollen die Jungen auch gefilmt haben. Die Polizei sprach von "massiver Gewalt", die 18-Jährige musste im Krankenhaus behandelt werden.

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Einige Politiker verlangten nach der Tat die Herabsetzung der Strafmündigkeit. Die Stadt Mülheim prüfte, ob sie die fünf Familien der Jungen ausweisen kann, zurück nach Bulgarien. Ohne Erfolg.

Auf der Anklagebank mussten sich nun nur die drei älteren Jungen verantworten. Gegen die beiden 12-Jährigen wurden die Ermittlungen eingestellt, da sie ohnehin nicht vor Gericht gestellt werden hätte können. Zugunsten der Angeklagten werteten die Richter, dass auch sie bei der Tat noch sehr jung waren und erst an der Schwelle zur Strafmündigkeit standen. Die beiden Angeklagten, die zu Bewährungsstrafen verurteilt wurden, sind zudem nicht vorbestraft.

Der dritte Angeklagte war dagegen kein Unbekannter: Schon als Kind soll er geklaut haben, als Minderjähriger werden gegen ihn zwei Strafanzeigen wegen sexueller Belästigung aktenkundig. Zehn Monate vor der Tat soll er mit Freunden eine 15-Jährige auf einem Mülheimer Spielplatz eingekesselt und sexuell belästigt haben. Die Verfahren wurden wegen Strafunmündigkeit eingestellt.

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