Betriebsverfassungsgesetz:Die Tücke des Videos

Bundesaussenminister Heiko Maas, SPD, nimmt Teil an einer Videokonferenz des Rat fuer Aussenbeziehungen der EU. Auswaert

Videokonferenz: Schalten mit Beschlusskraft sollen in der Krise auch für Betriebsräte möglich werden.

(Foto: imago)

Wegen Corona sollen Betriebsräte per Videoschalte tagen und Beschlüsse fassen dürfen - aber dies nur vorübergehend zum Schutz der Gremien. Das sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor.

Von Detlef Esslinger

Betriebsräte sollen in der Corona-Krise auch in Telefon- und Videokonferenzen Beschlüsse fassen dürfen, etwa zur Kurzarbeit. Das sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor, zu dem an diesem Montag im Bundestag eine Anhörung der Verbände stattfindet. Was sich nach einer Formalie anhört, hat für die Arbeitgeber große Bedeutung - die Gewerkschaften können nur aus einem Grund "damit leben", wie DGB-Chef Reiner Hoffmann der Süddeutschen Zeitung sagte: weil die Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes bis Jahresende befristet sein soll.

Sie ist notwendig, weil das Gesetz bisher in Paragraf 33 bestimmt, dass ein Betriebsrat Beschlüsse mit der Mehrheit der Stimmen "der anwesenden Mitglieder" fasst. Nach allgemeiner Ansicht sind damit Mitglieder gemeint, die sich im Raum befinden - nicht aber solche, die zugeschaltet sind. Deshalb soll das Gesetz nun vorübergehend um einen Paragrafen 129 ergänzt werden, der lautet: "Die Teilnahme an Sitzungen des Betriebsrats ... sowie die Beschlussfassung können mittels Video- und Telefonkonferenzen erfolgen, wenn sichergestellt ist, dass Dritte vom Inhalt der Sitzung keine Kenntnis nehmen können."

Arbeitgeber sorgen sich um die Sitzungen des Betriebsrats - aus eigenem Interesse

Die Münchner Wirtschaftskanzlei Beiten Burkhardt vertritt im Arbeitsrecht ausschließlich Arbeitgeber; Wolfgang Lipinski, der dort die Gruppe der Arbeitsrechtler führt, findet, die Neuerung sei "geradezu überfällig, um dem Risiko unwirksamer Betriebsratsbeschlüsse zu entgehen". Damit werde Rechtssicherheit geschaffen, sagte er der SZ. Was Lipinski und viele Arbeitgeber in der Corona-Krise bisher fürchten, ist folgendes: Ein Betriebsrat stimmt der Einführung von Kurzarbeit zwar zu, um aber physischen Treffen in einem Raum zu entgehen, findet die Sitzung per Schalte statt - und hinterher ficht ein bei der Abstimmung unterlegenes Mitglied des Gremiums den Beschluss an. Das Risiko lande dann in vollem Umfang beim Unternehmen, sagte Lipinski. "Es könnte passieren, dass es weiterhin den vollen Lohn zahlen muss, dafür aber eine geringere oder gar keine Arbeitsleistung mehr erhält."

Der DGB sah die geplante Gesetzesänderung ursprünglich skeptisch, empfindet sie angesichts der Befristung nun indes als "pragmatischen" Weg, wie sein Vorsitzender Hoffmann sagte. Tatsächlich denken die Juristen dort ähnlich wie jene der Arbeitgeber: Sie nehmen einen vielleicht seltenen, aber doch möglichen Konfliktfall zur Basis ihrer Argumentation - nur dass ihre Sorge nicht klagenden Betriebsräten gilt, sondern Arbeitgebern, die Arbeitnehmervertreter unter Druck setzen. Es gibt ja auch Betriebe, in denen müssen sich Arbeitnehmer ihre Mitbestimmung mühsam erkämpfen, dort gibt es womöglich auch kein Betriebsratsbüro. Was, wenn der Chef heimlich mithört oder versucht, von der Seite Druck auf den Betriebsrat auszuüben, der an einer Schalte teilnimmt? Und was, wenn der Chef in einer Firma mit mehreren Standorten findet, das Betriebsratsmitglied aus der Filiale könne doch künftig immer virtuell an den Sitzungen teilnehmen, dessen Fahrt zu den Sitzungen bezahle die Firma jedenfalls nicht mehr? DGB-Chef Hoffmann und Anwalt Lipinski sind sich einig, dass Verhandlungen, bei denen alle Teilnehmer im Raum sind, die Regel bleiben und nicht zur Ausnahme werden sollen. Aber während Lipinski sagt, "kein Problem zu haben", würde die neue Regel auch nach Corona gelten, lehnt Hoffmann dies strikt ab: "Auf keinen Fall darf man danach sagen, das habe doch wunderbar funktioniert, also warum nicht dabei bleiben. Dann wäre die Regelung ein Einfallstor, um die Mitbestimmung zu untergraben."

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