Meinung am Mittag: Mehrwertsteuersenkung:Die Forderungen des Hotel- und Gastgewerbes gehen zu weit

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Die Tourismusindustrie rechnet durch das fehlende Ostergeschäft mit erheblichen wirtschaftlichen Problemen. (Foto: Jens Büttner/dpa)

Niemand bestreitet, dass Wirte und Hoteliers besonders stark von der Krise betroffen sind. Eine reduzierte Mehrwertsteuer wäre aber der falsche Weg.

Kommentar von Cerstin Gammelin, Berlin

In der alten Normalität, von der man sich vor ein paar Wochen verabschieden musste, hat man selbstverständlich abends beim Italiener gesessen, ein Glas nebenan in der Bar getrunken oder auf einer Radtour niemals den Einkehrschwung in die nächste Schankwirtschaft vergessen. Ganz zu schweigen von Ausflügen mit Übernachtung. In der neuen Normalität ist das alles verboten. Aus gutem Grunde: So soll verhindert werden, dass sich das gefährliche Coronavirus ungebremst verbreiten kann.

Niemand bestreitet ernsthaft, dass Hotels und Gaststätten besonders hart von den staatlichen Restriktionen betroffen sind. Insofern ist es verständlich, wenn diese Unternehmen den Staat um finanzielle Hilfen bitten. Nicht nachvollziehbar aber ist, mit welcher Vehemenz die Branche jetzt eine reduzierte Mehrwertsteuer fordert. Die Bundesregierung ist gut beraten, diesem Druck nicht auch noch nachzugeben.

Um es ganz klar zu sagen: Selbstverständlich muss der Staat jenen helfen, die wegen der verhängten Kontaktsperren ihre Restaurants, Bars und Hotels nicht aufsperren dürfen. Natürlich darf nicht zugeschaut werden, wie eine Branche stirbt und mit ihr ein ganz entscheidender Teil des urbanen Lebens, der alten Normalität. Aber auch für die Hilfen gilt: bitte mit Maß. Es sind schließlich die Steuerzahler, die am Ende gemeinschaftlich alles finanzieren müssen.

Tatsächlich profitiert das Hotel- und Gaststättenwesen bereits von den allgemeinen Hilfen. Drei Monate hat der Staat bei besonders kleinen Wirtschaften mit einem Zuschuss zu den Betriebskosten von 15 000 Euro überbrückt. Größere Wirtschaften können Schnellkredite beantragen, um liquide zu bleiben. Festangestellte Mitarbeiter bekommen Kurzarbeitergeld.

Und, ganz wichtig, Hotels und Gaststätten können die Verluste der vergangenen sechs Wochen jetzt schon steuerlich geltend machen. Wenn die Besitzer und Betreiber in diesen Wochen ihre Steuererklärung für 2019 machen, können sie die erwarteten Verluste dieses Jahres mit dem Gewinn des vergangenen Jahres verrechnen. Bis zu eine Million Euro können als Verlust vorgetragen werden, wie es korrekt amtssprachlich heißt. Das bedeutet, dass den Wirten und Vermietern mehr Geld in der Kasse bleibt.

Sicher gibt es auch hier Ausnahmen. Hotels und Bars, die im vergangenen Jahr gar keine Gewinne erwirtschaftet haben und gerade so über die Runden gekommen sind. Für solche Fälle braucht es einen Härtefall-Fonds.

Die Branche dürfte zudem wissen, dass sie mit ihrer Forderung nach einer reduzierten Mehrwertsteuer politisch vermintes Gelände betritt. Die FDP hatte 2009 in der schwarz-gelben Bundesregierung darauf gedrungen, den Steuersatz für Hotelübernachtungen zu reduzieren. Das Steuerprivileg für Hoteliers war schnell als Mövenpicksteuer verspottet, der Ruf einer Klientelpartei klebt der FDP bis heute an. Niemand erinnert sich mehr daran, dass die FDP damals ihren Vorschlag zurückziehen wollte, aber am Ende die CSU und Horst Seehofer darauf bestanden, dass die Hoteliers bedacht werden. Der ermäßigte Steuersatz gilt für die Hotelübernachtungen seit 2010. Die CSU hat dafür viel Dank eingesteckt, die FDP vor allem Ärger.

Es wäre politisch klug von der Bundesregierung, sich auf diese Diskussion nicht einzulassen. Es ist zwar nicht zu bestreiten, dass ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz auf Essen und Trinken die Einnahmen der Gaststätten und Wirte erhöhen würde, wenn sie wieder öffnen. Wenn auf eine Rechnung von 20 Euro nur noch sieben Prozent Mehrwertsteuer anfallen statt wie bisher 19 Prozent, bleiben dem Wirt 1,88 Euro mehr in der Kasse.

Man kann argumentieren, dass die Wirte damit geringere Umsätze ausgleichen, wenn sie nur jeden zweiten Tisch wegen der Abstandsregeln bewirten dürfen. Trotzdem bliebe das Problem, dass Steuergeld wie mit der Gießkanne verteilt würde; alle profitierten. Gerecht wäre das nicht. Zudem ist das Argument, es gehe darum, die Mehrwertsteuer nur befristet zu senken, Augenwischerei. Jeder weiß, wie schwer es ist, eine steuerliche Veränderung wieder rückgängig zu machen.

Das heißt nicht, dass die Bundesregierung gar keine Anschubhilfen leisten sollte. Der erste Schritt wäre, einen Zeitrahmen für die Wiedereröffnung zu setzen. Der zweite Schritt könnte sein, die steuerlichen Abschreibungen in dieser Zeit noch weiter zu erleichtern. Und wenn es dann vielleicht noch möglich ist, einen Straßenverkauf zu erweitern, wird auch der Umsatz wieder anziehen, zumindest in der Gastronomie.

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