Medienstaatsvertrag:Digitaler Weg

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Der neue Medienstaatsvertrag hat nun das EU-Notifizierungsverfahren erfolgreich durchlaufen.

(Foto: dpa)

Der geplante Medienstaatsvertrag soll ins digitale Zeitalter führen. Nun hat er vor der EU-Kommission die nächste Hürde genommen.

Von Benedikt Frank

Seit Jahren arbeiten Politiker an der Novellierung des deutschen Medienrechts. Zwei Beteiligungsverfahren für Bürger, Unternehmen und Verbände gab es, nach unzähligen Gesprächen einigten sich die Bundesländer. Der Medienstaatsvertrag soll den Rundfunkstaatsvertrag ersetzen und ins digitale Zeitalter führen. Kein Wunder also, dass Aufregung herrscht, wenn es heißt, die EU könne das Vorhaben kurz vor dem Ziel stürzen. "Wir waren hochgradig alarmiert", sagt Heike Raab, Staatssekretärin in Rheinland-Pfalz, das die Mediengesetzgebung koordiniert. Die Sorgen waren offenbar übertrieben: Der neue Medienstaatsvertrag hat nun das EU-Notifizierungsverfahren durchlaufen und damit eine weitere Hürde genommen, um im September Gesetz zu werden.

Dabei hatte es zuvor Aufregung um Gerüchte über Bedenken der EU-Kommission gegeben. Die Europaabgeordneten Sabine Verheyen (CDU) und Petra Kammerevert (SPD) hatten in einem nicht öffentlichen Schreiben an die Kommission schwere Vorwürfe erhoben. Die Kommission wende sich gegen den Schutz der Medienvielfalt, heißt es darin. Auch Heike Raab hatte die EU-Kommission schriftlich gebeten, ihre Positionierung zu überdenken.

An sich ist es nichts Ungewöhnliches, dass die Kommission prüft, ob neue Gesetze mit EU-Recht vereinbar sind. Nachdem nun die Frist verstrichen ist, gibt sich Raab zufrieden: "Ich bin erleichtert, dass sich unsere Rechtsauffassung bis auf Kleinigkeiten bestätigt hat." Die Kleinigkeiten: Eine Richtlinie in Bezug auf die Barrierefreiheit ist nicht umgesetzt, das werde nachgebessert, so Raab. Befürchtet wurde, dass die Kommission Verstöße gegen die E-Commerce-Richtlinie anmerkt. Das war nicht der Fall, sagt die Staatsministerin. Die Kommission äußert hingegen in der für Brüssel typischen Sprache "Bedenken", ob einige Bestimmungen "mit EU-Recht vereinbar" seien. Ihre Kommentare sollten "die Bundesländer anregen zu überlegen, wie der Vertragsentwurf besser mit unserem gemeinsamen EU-Recht in Einklang gebracht werden kann".

Dem Vertrag im Wege stehen diese Bedenken und Anregungen allerdings nicht. Vielmehr klingen darin auch kommende Diskussionen an: Deutschland und Europa vertreten verschiedene Auffassungen zur E-Commerce-Richtlinie, die Zuständigkeiten im Onlinehandel regelt. Ursula von der Leyen plant voraussichtlich eben diese Richtlinie zu erneuern. Spätestens dann steht dem Medienstaatsvertrag eine Überarbeitung bevor.

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