Entlohnung in Pflegeberufen:Die geringe Organisation in Gewerkschaften ist ein Problem

Coronavirus - Pflegeeinrichtung der Stiftung Kieler Stadtkloster

Eine Altenpflegerin führt einen Bewohner durch den Flur im Kurt-Engert-Haus in Kiel.

(Foto: dpa)

Pflegekräfte sind Menschen, die sich gern um andere kümmern, dabei aber oft sich selbst vergessen. Das macht es für sie schwierig, nicht nur Applaus zu bekommen - sondern auch mehr Gehalt.

Von Detlef Esslinger

Ein Instrument wäre da, aber kann man es auch einsetzen? Seit Langem wird zwischen Politikern, Gewerkschaften und Arbeitgebern gerungen, wie zu gewährleisten ist, dass zum Beispiel Pflegerinnen und Verkäuferinnen nicht nur überdurchschnittlich viel Applaus, sondern zumindest auch ein durchschnittliches Einkommen erhalten. Reiner Hoffmann, der Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), kennt dieses Instrument natürlich, und er möchte es verschärfen. Vom Wort her ist es ein Riese, es besteht aus 34 Buchstaben und zehn Silben: Allgemeinverbindlichkeitserklärung; immerhin gibt es eine Abkürzung dafür: AVE. Aber dort, wo die Vertreter der Arbeitgeber dem Instrument nichts abgewinnen mögen, bleibt es ein Scheinriese.

Mit dem Riesenwort ist gemeint, dass das Bundesarbeitsministerium einen Tarifvertrag zwischen einer Gewerkschaft und einem Arbeitgeberverband für allgemein verbindlich erklären kann. Normalerweise können nur solche Beschäftigten mit Bezahlung nach Tarif rechnen, deren Firma Mitglied im tarifgebundenen Arbeitgeberverband ist. Das sind derzeit 46 Prozent aller Beschäftigten; Tendenz: fallend. Erklärt das Ministerium indes einen Tarifvertrag für allgemein verbindlich, gilt er für die ganze Branche.

Allerdings gibt es mehrere Voraussetzungen, damit das Arbeitsministerium dies tun kann - unter anderem schreibt das Tarifvertragsgesetz einen gemeinsamen Antrag von Arbeitgebern und Gewerkschaften vor, zustande gekommen in einem beim Ministerium angesiedelten "Tarifausschuss". Mit anderen Worten, die Arbeitgeber können ihn verhindern. Steffen Kampeter, Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), sagt zum einen, seit mehr als zehn Jahren sei "auf Bundesebene" keine AVE mehr abgelehnt worden. Zum anderen fügt er hinzu: "Wenn die Arbeitgeberseite in den Tarifausschüssen AVE-Anträge ablehnt, dann aus guten Gründen, zum Beispiel, weil die gesetzlichen Voraussetzungen fehlen."

Beschreibt er damit die Pflegebranche? Bernd Meurer, Präsident des Pflegeheim-Verbands BPA, beschwerte sich neulich, dass in seiner kleinteiligen Branche "ein Mini-Arbeitgeberverband, der im Prinzip nur aus Einrichtungen der Arbeiterwohlfahrt besteht, und eine in der Pflege unbedeutende Gewerkschaft" über einen Tarifvertrag verhandeln, den Arbeitsminister Hubertus Heil zu gern für allgemein verbindlich erklären möchte - was Meurer "grotesk" fände.

"Ein Versprechen auf eine Ruhepause nach der Krise"

Das Bayerische Landesamt für Statistik hat diese Woche Zahlen veröffentlicht, denen zufolge in den Berufen der "kritischen Infrastruktur" mehrere Hundert Euro unter dem Durchschnitt aller Arbeitnehmer bezahlt wird. Und speziell in der Pflege gibt es gar keine "bedeutende" Gewerkschaft, die Tariflöhne für alle durchsetzen könnte - weil Pflegekräfte Menschen sind, die sich gern um andere kümmern, aber oft sich selbst vergessen: Nach Schätzungen gehören vielleicht fünf Prozent einer Gewerkschaft an, in dem Fall Verdi. Eine Gewerkschaft aber, die in einer Branche kaum Mitglieder hat und daher mit Streiks nicht einmal drohen kann, ist dort ziemlich machtlos.

DGB-Chef Hoffmann fordert daher zweierlei, um aus einem Riesenwort auch ein Rieseninstrument zu machen. "Wir schlagen vor, dass ein Antrag auf eine Allgemeinverbindlichkeitserklärung im Tarifausschuss nur mit Mehrheit abgelehnt werden kann." Das würde die Machtverhältnisse dort umkehren: Können bisher die drei Arbeitgebervertreter alles blockieren, könnten künftig die drei Gewerkschaftsvertreter alles auf den Weg bringen. Zudem solle der Staat Aufträge nur noch an Firmen vergeben, die nach Tarif bezahlen. In 14 Bundesländern gibt es bereits solche "Tariftreuegesetze", unterschiedlich streng; nur in Bayern, Sachsen und auch im Bund nicht. Hoffmann sagt: "Es kann doch nicht sein, dass Firmen durch Lohndumping an das Geld der Steuerzahler kommen - und diese anschließend noch die Löhne dort aufstocken müssen, weil die nicht zum Leben reichen."

Was die Krise betrifft, hat Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble vor ein paar Tagen gesagt, "werden uns hoffentlich nicht wieder nur Abwrackprämien einfallen". Wer gerade eine Idee hat, ist die Berliner SPD-Abgeordnete Cansel Kiziltepe: eine Prämie nicht zum Abwracken, sondern zum Erholen - und auch nicht für die Arbeitnehmer in gut bezahlten Industriejobs, sondern für all die Dienstleister der Gesellschaft. "Ein Versprechen auf eine Ruhepause nach der Krise", sagt sie, "und gleichzeitig ein Hoffnungsschimmer für die Gastronomen, Hoteliers, Veranstalter und Reiseanbieter. Sie können mit einer großen Kundschaft rechnen!" Ihr schwebt ein Erholungsgutschein bis zu 2000 Euro vor - und damit fast so viel wie die 2500 Euro Abwrackprämie, die es während der Wirtschaftskrise vor elf Jahren gab.

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