Coronavirus in Deutschland:Diese neuen Regeln gelten jetzt

Corona-Krise: Friseursalon in Kiel in Zeiten des Coronavirus

Unter Einhaltung strenger Hygiene- und Sicherheitsstandards dürfen Friseure, wie hier in Kiel, ab heute wieder Haare schneiden.

(Foto: Frank Molter/dpa)

Friseure und Museen haben geöffnet, Gottesdienste finden statt - seit Montag sind einige Lockerungen der bisher geltenden Corona-Beschränkungen in Kraft. Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Welche Lockerungen treten heute in Kraft?

Zum Wochenstart werden in vielen Bundesländern die wegen der Corona-Pandemie geltenden Beschränkungen weiter gelockert. So dürfen Friseure wieder öffnen. Das Feiern von Gottesdiensten ist wieder erlaubt. In einigen Bundesländern wurden Spielplätze bereits wieder geöffnet. Auch Museen und Zoos dürfen wieder öffnen, wenn auch unter Hygiene-Auflagen.

In vielen Ländern kommen nach den Abschlussklassen jetzt auch jene tageweise in die Schule zurück, die im kommenden Schuljahr Abschlussprüfungen haben, sowie die obersten Grundschulklassen. Es gelten Abstandsregelungen und Hygieneauflagen, die einen befürchteten sprunghaften Anstieg der Infektionszahlen vermeiden sollen. Die Kinder der anderen Jahrgangsstufen bleiben erst einmal zu Hause.

Wie unterscheiden sich die Bestimmungen in den einzelnen Bundesländern?

In einigen Ländern wie Sachsen-Anhalt, Thüringen und Rheinland-Pfalz dürfen von dieser Woche an wieder alle Geschäfte öffnen - unabhängig von ihrem Sortiment und auch mit mehr als dem bisherigen Maximalwert von 800 Quadratmetern Verkaufsfläche. Sie müssen aber Auflagen einhalten. So gilt etwa eine Maskenpflicht und eine Begrenzung der Menschen pro Quadratmeter. Andere Länder wie Brandenburg und Hamburg bleiben vorerst bei der Begrenzung. Unter anderem in Bayern gilt die Regelung mit Ausnahmen. Das Verkaufsverbot war in Bayern für verfassungswidrig erklärt worden, andere Gerichte hatten die Regel bestätigt.

Bei der Lockerung der Kontaktbeschränkungen ist ein Bundesland vorgeprescht. In Sachsen-Anhalt dürfen sich nun Gruppen von bis zu fünf Menschen im Freien treffen, statt wie bisher nur zwei. Auch sie müssen aber den Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten. Die Neuregelung erlaubt zahlreiche Lockerungen, etwa beim Vereinssport, aber auch bei Bildungsangeboten. Bisher gilt eine Begrenzung auf zwei Personen, die nicht zum selben Haushalt gehören

In Bayern hingegen soll erst in einer Kabinettssitzung am Dienstag darüber beraten werden ob und wie Spielplätze, Museen und Zoos geöffnet werden.

Hatte man sich nicht auf ein gemeinsames Vorgehen geeinigt?

Bundeskanzlerin Merkel und die Ministerpräsidenten hatten sich bei ihrer Telefonkonferenz am vergangenen Freitag auf ein gemeinsames Vorgehen geeinigt. Die Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen obliegt aber den Ländern. So durften schon in der Vergangenheit beispielsweise in Bayern kleinere Geschäfte mit weniger als 800 Quadratmetern Verkaufsfläche auch erst eine Woche später öffnen als im Rest der Republik.

Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff verteidigte die Lockerungen des Kontaktverbotes in seinem Bundesland - und begründete die mit den niedrigen Fallzahlen. Unterschiedliche Länder seien unterschiedlich stark vom Coronavirus betroffen. Jedes Bundesland müsse "situationsbezogen" reagieren, sagt der CDU-Politiker im Deutschlandfunk. "In Bayern sind die Infektionszahlen pro 100 000 Einwohner fünfmal höher als bei uns."

Einen Alleingang droht auch Nordrhein-Westfalen an, falls es bei den nächsten Gesprächen zwischen Bund und Ländern keinen einheitlichen Kurs geben sollte: und zwar bei der Wiedereröffnung von Kitas. "Wir lassen uns nicht noch eine Woche vertrösten", sagte der Vize-Ministerpräsident und Familienminister Joachim Stamp (FDP) im "Morning Briefing"-Podcast von Gabor Steingart.

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Wie geht es weiter?

Am kommenden Mittwoch beraten Bundeskanzlerin Merkel und die Länderchefs erneut. Es wird erwartet, dass in diesem Gespräch weitere Schritte zur Lockerung beschlossen werden. Vor allem die Wirtschaft macht angesichts des Konjunktureinbruchs massiven Druck.

In der Beratung wollen die Bundesländer einem Bild-Bericht zufolge eine Lockerung des Kontaktverbots durchsetzen. In einer vorbereitenden Telefonkonferenz der Staatskanzleichefs habe es geheißen, dass Zusammenkünfte von bis zu fünf Personen wieder erlaubt sein könnten - so wie bereits jetzt in Sachsen-Anhalt, berichtet die Zeitung.

Auch für die im Mai geplante Zulassung von Geisterspielen in der Fußball-Bundesliga soll eine Regelung gefunden werden, die Spiele im öffentlichen Fernsehen zu übertragen. In der laufenden Saison hat der Bezahlsender Sky die Rechte an der Übertragung der Bundesligaspiele. Es gibt Befürchtungen, dass sich Fußballfans zum Schauen der Spiele treffen könnten.

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