Europäische Zentralbank:Karlsruhe urteilt zu EZB-Anleihekäufen

Europäische Zentralbank in Frankfurt

Die Europäische Zentralbank in Frankfurt ist die einzige europäische Institution, die energisch eingreifen kann, wenn es an den Finanzmärkten brenzlig wird – das macht das Karlsruher Urteil so brisant.

(Foto: Arne Dedert/dpa)

Darf die EZB im großen Stil Anleihen kaufen, um bedürftigen Staaten zu helfen? Am Dienstag entscheidet das Bundesverfassungsgericht über eine durch die Corona-Krise wieder existenzielle Frage.

Von Cerstin Gammelin

Selbstverständlich habe man sich gewappnet. "Wir sind in engem Kontakt mit allen Beteiligten und auf alle Eventualitäten vorbereitet", erfuhr die Süddeutsche Zeitung am Montag aus Regierungskreisen. Im worst case werde man entschlossen reagieren. Worum es geht? Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wird am Dienstag urteilen, ob das Programm der Europäischen Zentralbank, mit dem sie in großem Stil Anleihen aufkauft, aus deutscher Sicht rechtens ist. Die Klage ist schon einige Jahre anhängig, das Urteil aber kommt nun mitten in der Corona-Krise und hat eine geradezu existenzielle Dimension bekommen. Von ihm hängt ab, ob die Europäische Zentralbank wie geplant weiter Anleihen aufkaufen und damit Euro-Staaten durch die heftige Krise helfen kann - oder ob die große Panik ausbricht.

In Berlin ist am Montag Nervosität zu spüren, die Bundesregierung gibt sich zugeknöpft

Was das Urteil so gefährlich macht, ist, dass die Eurostaaten ihre Krisenpolitik auf eine uneingeschränkt handlungsfähige Europäische Zentralbank ausgerichtet haben. Die Notenbank in Frankfurt, formal politisch unabhängig, ist die einzige europäische Institution, die energisch eingreifen kann, wenn es an den Finanzmärkten brenzlig wird: Wenn für schwache Staaten Kreditzinsen explodieren oder die Kreditwürdigkeit verloren zu gehen droht, schreitet die EZB ein. Das letzte, was die Europäer in der dramatischen Coronakrise gebrauchen können, ist ein richterliches Urteil, das die Handlungsfähigkeit der EZB einschränkt. Aber genau das ist nicht auszuschließen. Es gebe ein "hohes Unfallpotenzial", sagt Lucas Guttenberg, Vize-Chef der Jacques-Delors-Denkfabrik in Berlin, wenn die Welten der Verfassungsrichter und der Finanzmärkte aufeinanderträfen.

In Berlin ist am Montag angespannte Nervosität zu spüren. Die Bundesregierung gibt sich zugeknöpft, man wolle ja "das Urteil nicht vorwegnehmen", wiegelt ein Sprecher von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) ab. Die Europaexpertin der Grünen, Franziska Brantner, kritisiert, die Bundesregierung habe Europa durch eine doppelzüngige Politik in eine gefährliche Lage gebracht. "Der bange Blick auf Karlsruhe zeigt, wie gefährlich es ist, die Krisenbewältigung immer wieder an die EZB auszulagern". Weil sich Berlin vor einer gerechten Lastenteilung in Europa scheue, "bringen die, die immer vor einer zu starken Rolle der EZB warnen, die Zentralbank jetzt erst recht in Zugzwang".

Vor allem CDU und CSU fordern seit Jahren, die lockere Geldpolitik der EZB zu stoppen, damit die Sparzinsen wieder steigen. Nun aber hoffen viele in der Union, dass die EZB möglichst unbegrenzt weiter Anleihen kaufen kann, damit es keine Eurobonds, also gemeinsame Anleihen mit gemeinsamer Haftung, geben muss. Es ist ausgerechnet die FDP, die am Montag zu beruhigen versucht. Das Bundesverfassungsgericht sei "nicht gerade für Revolutionen bekannt", sagt Otto Fricke, selbst Jurist und in der Partei für Haushaltspolitik zuständig. "Für Urteile, die zu einer schnellen Kehrtwende führen, hat sich das Bundesverfassungsgericht nie hergegeben".

Der Rechtsstreit, in dem das Gericht am Dienstag das Urteil spricht, geht auf drei Unternehmer zurück. Heinrich Weiss, Patrick Adenauer und Jürgen Heraeus waren gegen das seit 2015 von der EZB betriebene Programm zum Ankauf von Staatsanleihen (kurz PSPP) vor Gericht gezogen, weil sie glauben, die Notenbank übertrete damit ihr Mandat; sie finanziere Staaten - was verboten ist - und betreibe Wirtschafts- und Währungspolitik. Die Urteilsverkündung war für März erwartet worden und wurde bei Ausbruch der Corona-Pandemie auf Mai verschoben.

Brisant ist, dass das Urteil kaum eine breite Öffentlichkeit interessiert hätte, wäre nicht durch das Virus eine neue Krise ausgelöst worden, die allen Kalkulationen zufolge noch gravierendere Folgen haben wird als die Schuldenkrise 2012. Noch im letzten Jahr hatten sich alle Staaten der Eurozone wirtschaftlich stabil entwickelt, ein neues Aufkaufprogramm war nicht geplant.

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Im März legt das Virus das Leben in Europa lahm. Und die EZB ein spezielles Pandemie-Aufkaufprogramm auf. Geradezu erleichtert teilt der Chef der mächtigen Gruppe der europäischen Finanzminister, Mario Centeno, mit, die Minister hätten das starke Programm "einstimmig begrüßt". Rein formal hätte das erwartete Urteil keinen Einfluss auf das unter dem Kürzel PEPP bekannte neue Krisenprogramm, weil sich die Klage auf das ältere Programm bezieht. Unklar aber ist, ob das Gericht allgemeine Kriterien formulieren wird, die für alle Aufkaufprogramme gelten. Noch etwas ist wichtig: Rein formal kann das deutsche Gericht die EZB nicht stoppen. Es könnte aber die deutsche Beteiligung an den Programmen begrenzen wollen. Die Bundesbank käme in Bedrängnis. Turbulenzen an den Finanzmärkten und in Europa wären die Folge.

In Berlin jedenfalls hat man sich auch auf den unwahrscheinlichen Fall vorbereitet. Der Notfallplan sieht vor, nach einem Urteil aus Karlsruhe sehr schnell ein gemeinsames Signal auszusenden, damit der Euro stabil bleibe. Auch in Frankfurt hat man das ganze Wochenende über daran gearbeitet. Und dann hat das Urteil neben der europäischen ja auch noch eine innenpolitische Bedeutung: Die AfD wurde gegründet, um den Euro abschaffen zu helfen.

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