Corona-Krise:Warum die EZB gerade wieder Anleihen für Milliarden kauft

Tagung des EZB-Rats

Die EZB hat auf die Corona-Krise frühzeitig reagiert, unter anderem mit einem neuen Programm im Umfang von 750 Milliarden Euro zum Aufkauf von Staats- und Unternehmensanleihen.

(Foto: dpa)

Die Zentralbank versucht, das Finanzsystem in der Corona-Pandemie zu stabilisieren - und ihr Paket wirkt. Der Schock an den Kapitalmärkten ist ausgeblieben.

Von Jan Willmroth

Für den Kampf gegen die Folgen der Corona-Pandemie ist das Karlsruher Urteil vom Dienstag eine schlechte Nachricht. Zwar betonen die Richter explizit, die aktuellen Hilfsmaßnahmen und Notfallprogramme der Zentralbank seien nicht Gegenstand des Urteils. Aber die Strahlkraft der Entscheidung für alles, was die Notenbank des Euro-Raums momentan tut, ist nicht nur zwischen den Zeilen erkennbar. Die EZB hat auf die Corona-Krise frühzeitig reagiert, unter anderem mit einem neuen Programm im Umfang von 750 Milliarden Euro zum Aufkauf von Staats- und Unternehmensanleihen - allerdings ganz ohne jene Bedingung, die das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung von Dienstag für wesentlich erachtet. Die EZB setzt sich nämlich keine Obergrenze mehr für den Anteil der Staatsanleihen eines Mitgliedstaats, den sie halten darf.

Das Urteil und seine Vorgeschichte verdeutlichen, wie weit sich die Geldpolitik seit der Finanz- und Euro-Krise von dem entfernt hat, was man sich hierzulande traditionell unter dem Handeln einer Zentralbank vorgestellt hat. So liegt der Leitzins seit Langem bei null, Banken müssen Negativzinsen bezahlen, wenn sie bei der Zentralbank Geld parken. Seit 2015 kauft die EZB in großem Umfang Anleihen von Unternehmen und Staaten im Euro-Raum, und nach einer zwischenzeitlichen Pause seit Ende 2018 hat sie das Programm im Herbst 2019 wieder aufgelegt.

Sie finanziert Staaten nicht direkt, sondern kauft die Anleihen am Markt. Dabei folgt sie einem Verteilungsschlüssel, der sich nach der Wirtschaftsleistung des jeweiligen Euro-Landes richtet. Für die Käufe sind die nationalen Notenbanken verantwortlich, womit die an das Verfassungsgericht gebundene Bundesbank ins Spiel kommt. Zum Ende der Woche hielt das Euro-System Staatsanleihen im Wert von 2,189 Billionen Euro. Darin steckt im Fall einzelner Länder schon annähernd ein Drittel der ausstehenden Schulden des jeweiligen Staats - womit sich die EZB nah an ihrer selbstgesetzten Grenze bewegt.

Zweck dieses Programms ist es vor allem, die Inflationsrate wieder in Richtung des Ziels von annähernd zwei Prozent zu bewegen. Indem die EZB die Papiere aufkauft, senkt sie die Zinsen, die Staaten für ihre Schulden bezahlen müssen. Sinkende Marktzinsen führen in der Theorie - vereinfacht gesagt - mittelfristig zu höherer Inflation. Zugleich stellte die EZB mit dem Anleihekaufprogramm auch sicher, dass die Euro-Zone bis heute stabil geblieben ist. Durch die niedrigen Zinsen wird die Neuverschuldung für jeden Euro-Staat günstiger. Deutschland bekommt sogar noch Geld geschenkt, wenn es Investoren Schuldtitel verkauft, während Länder mit schlechterer Bonitätsnote wie Portugal oder Italien niedrigere Zinsen zahlen.

So ist auch die Reaktion der EZB in der aktuellen Krise zu verstehen. Die Währungshüter legten in ihrer März-Sitzung eine Reihe von Maßnahmen auf, um das Finanzsystem vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie zu stabilisieren. Dazu gehörten etwa Erleichterungen für Banken, damit sie weiterhin Unternehmen und Privatleute mit Krediten versorgen, aber eben auch neue Anleihekäufe. Diesmal überwiegen die Unternehmensanleihen, wobei neuerdings auch Papiere mit schlechterer Bonität gekauft werden. Anders als zuvor kauft die EZB nun auch Anleihen Griechenlands, das sich als einziges Euro-Land nicht für das ursprüngliche Kaufprogramm qualifiziert hatte.

Den großen Knall haben die Karlsruher Richter vermieden

Das Paket wirkt: Mit dem Kauf von zusätzlichen Unternehmensanleihen hält die Notenbank die Finanzierungskosten von Unternehmen niedrig, und anders als befürchtet stiegen die Zinsen für die Ex-Eurokrisenländer in der Pandemie nicht übermäßig an. Am Dienstag zeigten sich die Kapitalmärkte relativ unbeeindruckt. Der Renditeunterschied zwischen deutschen und italienischen Anleihen - ein wichtiger Krisenindikator - stieg zwar an, aber in überschaubarem Ausmaß. Der Dax notierte am Nachmittag knapp zwei Prozent höher. Den großen Knall hatten die Richter vermieden, sie sehen keinen Verstoß gegen das Verbot der monetären Staatsfinanzierung. Damit darf sich die Bundesbank grundsätzlich weiter an den Programmen beteiligen, und die Zentralbank bleibt in der Krise handlungsfähig.

Was vor dem Hintergrund des Karlsruher Urteils aber heikel ist: Die 33-Prozent-Grenze gilt mit den Anti-Corona-Maßnahmen einstweilen nicht mehr. Hat die EZB jetzt doch ihr Mandat überschritten? Angesichts der nie da gewesenen Konjunkturkrise, sagt Holger Schmieding, Chefvolkswirt der Berenberg-Bank, lasse sich "die Verhältnismäßigkeit außergewöhnlicher Maßnahmen heute noch besser begründen als vorher". Mit neuen Klagen ist zu rechnen, ein endgültiger Richterspruch aber dürfte erst in Jahren zu erwarten sein - wenn die Corona-Notfallprogramme schon wieder Geschichte sind.

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