Lockerungen:Diese Corona-Regeln haben Bund und Länder beschlossen

Coronavirus - Lockerungen

Schulen, Sport, Restaurants, Urlaub: Wegen guter Infektionszahlen können die Restriktionen gelockert werden.

(Foto: dpa)

Jedes Bundesland macht es ein wenig anders, aber ein paar gemein­same Grundregeln gibt es doch - der Überblick.

Von Constanze von Bullion, Kristiana Ludwig und Henrike Rossbach

Als es noch darum ging, die steigenden Infektionszahlen mit dem Coronavirus möglichst schnell einzudämmen, setzten Bund und Länder auf bundesweit einheitliche Verbote. Bei den Lockerungen aber hat Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) die Entscheidung nun weitgehend den Ministerpräsidenten überlassen. In dem gemeinsamen Papier findet sich eine lange Liste öffentlicher Orte, über die nun die Länder selbst befinden sollen, solange die Zahl der Neuinfektionen nicht in die Höhe schnellt. Man ist sich einig in der Uneinigkeit. Ein Überblick.

Allgemeine Regeln

In ganz Deutschland sollen die Menschen weiterhin Abstand voneinander halten. In der Öffentlichkeit sollen sie weiterhin 1,5 Meter Platz lassen: Die Kontaktbeschränkungen wurden bis zum 5. Juni verlängert, aber auch etwas gelockert. Künftig sollen sich Angehörige von zwei Haushalten miteinander treffen dürfen - also etwa zwei Familien, zwei Paare oder die Mitglieder aus zwei Wohngemeinschaften. In Sachsen-Anhalt durften die Bürger bereits am Montag zu fünft zusammen sein. Diese Regelung bleibe von dem Beschluss unberührt, sagte Merkel. Auch für die Arbeitsplätze soll es weiterhin Auflagen geben. Die Unternehmen sollen Hygienekonzepte für ihre Mitarbeiter erarbeiten und weiterhin, wo immer dies umsetzbar ist, Heimarbeit ermöglichen, heißt es in dem Papier.

Gaststätten und Kultur

Die Restaurants sollen in vielen Bundesländern jetzt schrittweise wieder öffnen. Schon vor der Schalte mit der Kanzlerin hatten mehrere Landeschefs in Aussicht gestellt, in diesem Monat Biergärten und Cafés ihren Betrieb zu erlauben. Auch für kulturelle Veranstalter in Theatern, Opern und Kinos gebe es Lockerungen, sagte Merkel. Die Konzepte orientierten sich unter anderem an den Vorgaben für Gottesdienste. Alles Weitere liege bei den Ländern.

Kitas und Schulen

Die Kanzlerin und die Regierungschefs der Länder sprechen in ihrem Papier von einem "erheblichen weiteren Öffnungsschritt", insbesondere auch, "um die Bildungschancen von jungen Menschen zu wahren". Auch bei den Schulen hatten einige Länder der Entscheidung vorgegriffen und eigene Stufenpläne vorgestellt. In dem Beschluss heißt es nun, dass die Schulen "schrittweise eine Beschulung aller Schüler" ermöglichen sollen, mit Hygienemaßnahmen und Abstandsregeln für Unterricht, Pause und Schulweg. Verwiesen wird auf den jüngsten Beschluss der Kultusministerkonferenz für die Wiederaufnahme des Unterrichts in Form eines "teilweisen Präsenzunterrichts".

Konkret heißt es in dem Bund-Länder-Beschluss: "Ziel ist, dass in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen bis zu den Sommerferien jede Schülerin und jeder Schüler einmal die Schule besuchen kann." Die Einzelheiten sollen die Länder regeln. Zudem sollen digitale Unterrichtskonzepte und -angebote "weiterentwickelt" werden.

Auch in Sachen Kita-Öffnung richten sich Bund und Länder nach dem Konzept der Landesministerien, die sich auf eine Erweiterung der Notbetreuung vom 11. Mai an geeinigt hatten. Besonderes Augenmerk gilt den Vorschulkindern. Es werde sichergestellt, heißt es in dem Beschluss, "dass bis zu den Sommerferien jedes Kind am Übergang zur Schule vor dem Ende seiner Kita-Zeit noch einmal die Kita besuchen kann".

Krankenhäuser, Pflegeheime

Die weitgehenden Besuchsbeschränkungen für Kliniken, Pflegeheime und Behinderteneinrichtungen sollen bundesweit begrenzt gelockert werden. Nordrhein-Westfalen und Bayern hatten schon am Dienstag die Auflagen entschärft. In die Schutzkonzepte der Einrichtungen und Landesregelungen soll aufgenommen werden, dass jedem Patienten oder Bewohner wiederkehrender Besuch durch eine definierte Person ermöglicht wird. Die meist älteren und chronisch kranken Menschen in den Einrichtungen sind besonders gefährdet, schwer an Covid-19 zu erkranken.

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Bundesliga und Sport

Besonders umstritten war bis zuletzt die Frage, ob und wann mit sogenannten Geisterspielen in der Bundesliga begonnen werden soll. Bayern und Nordrhein-Westfalen hatten einen zügigen Neustart in Aussicht gestellt. Das Bundesinnenministerium bremste zunächst. Dann drehte Horst Seehofer (CSU) bei. "Ab der zweiten Maihälfte" soll die Bundesliga nun wieder spielen, kündigte die Kanzlerin an. Grundlage dafür sei das Konzept, das die Deutsche Fußball Liga vorgelegt hatte. Dem Papier nach muss dem Spielbetrieb eine Quarantänemaßnahme vorangehen. Auch der Breiten- und Freizeitsport unter freiem Himmel soll unter gewissen Bedingungen wieder möglich sein. Merkel sagte, dass die Länder "ihre Konzepte und jeweiligen Schritte zur weiteren Öffnung beraten" müssten.

Die Sportminister der Länder hatten bereits vereinbart, dass Abstand gewährleistet sein muss und der Sport kontaktfrei ausgeübt wird. Die Länder müssen nun prüfen, ob der Sportbetrieb in Indoor-Sportanlagen, in Schwimm- und Spaßbädern, in Fitnessstudios und ähnlichen Einrichtungen möglich ist. Auch über die Wiederaufnahme von Wettkampf- und Leistungssport befinden die Länder.

Läden und Einkaufszentren

Die Geschäfte sollen wieder unabhängig von ihrer Größe öffnen dürfen. Statt der bisherigen Begrenzung der Verkaufsfläche auf 800 Quadratmeter soll nun eine maximale Kundenanzahl pro Ladenfläche festgelegt werden - damit die Abstandsregeln gewahrt bleiben.

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