Bundesgerichtshof:Freispruch für Frauke Petry

Der Bundesgerichtshof hat ein Urteil des Landgerichts Dresden gegen die frühere AfD-Vorsitzende Frauke Petry wegen fahrlässigen Falscheids gekippt. Damit ist die 44-Jährige freigesprochen, wie der Bundesgerichtshof mitteilte. Petry habe sich nicht wegen fahrlässigen Falscheids strafbar gemacht, da die eidliche Zeugenvernehmung der Angeklagten unzulässig war, hieß es zur Begründung. Als Vertreterin der am Wahlprüfungsverfahren beteiligten AfD-Fraktion sei sie von der Zeugenrolle ausgeschlossen gewesen. Mit der Aufhebung des Urteils habe der Bundesgerichtshofs in Leipzig die Sache rechtskräftig abgeschlossen.

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