Prozess in Ebersberg:39-Jähriger wehrt sich mit Händen und Füßen gegen Festnahme

2020.05.09 Festplatz Schwarzenberg - Anti-Corona-Demo in Schwarzenberg - Am heutigen Samstagnachmittag gegen 16 Uhr gab

Symbolfoto.

(Foto: imago images/Georg Ulrich Dostma)

Vom Ebersberger Amtsgericht wird der Mann deswegen zu einer Geldstrafe verurteilt.

Von Andreas Junkmann, Ebersberg

Am Richtertisch sind große Plexiglasscheiben aufgestellt, Absperrbänder kleben entlang der Sitzreihen, die Dolmetscherin muss auf einem der wenigen Zuschauerstühle Platz nehmen und der Tisch, an dem normalerweise Gutachter ihre Einschätzungen abgeben, ist komplett gesperrt - das Ebersberger Amtsgericht nimmt langsam aber sicher wieder seinen Betrieb auf. Coronabedingt geschieht das selbstverständlich mit strengen Hygiene- und Abstandsregeln. Gerade letztere hätte ein Angeklagter einige Monate zuvor in Gegenwart zweier Polizeibeamter besser auch eingehalten, denn das hätte ihm nun den Termin in der Amtsstube erspart.

In dieser musste sich der 39-Jährige am Dienstagnachmittag wegen des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte verantworten. Hinzu kam noch der Vorwurf des Widerstands gegen die Staatsgewalt und vorsätzliche Körperverletzung, wie aus der Anklageschrift des Staatsanwalts zu erfahren war. Dieser nämlich beschuldigte den Mann aus dem südwestlichen Landkreis Ebersberg, Ende September vergangenen Jahres zwei Polizeibeamte angegriffen zu haben, die wegen eines Streits zur Wohnung des Angeklagten und dessen Lebensgefährtin gerufen worden waren.

Zunächst, so der Staatsanwalt, sei der Mann verbal aggressiv geworden, ehe er die Beamtin mehrfach an der Schulter berührt habe. Als diese und ihr Kollege ihm daraufhin Handschellen anlegen wollten, sei die Situation eskaliert. Es habe eine Rangelei am Boden gegeben, bei der sich die Polizistin an Arm und Knie verletzt habe. Ihr Kollege bekam einen Fußtritt in den Rücken.

Vor Gericht wollte sich der Angeklagte zunächst nicht äußern, stattdessen gab dessen Anwalt Stefan Korn eine Erklärung für ihn ab: Grundsätzlich räume sein Mandant die Vorwürfe ein, dieser sei an dem Abend durch den vorherigen Streit mit der Lebenspartnerin sehr aufgewühlt gewesen. "Außerdem hatte er einiges getrunken und sich durch die Polizisten ungerecht behandelt gefühlt." Inzwischen, so Korn, sehe der Mann ein, dass er damals einen Fehler gemacht habe.

Das bestätigte auch der Angeklagte, der sich schließlich doch noch selbst zu Wort meldete: "Ich möchte mich entschuldigen." Von dem eigentlichen Vorfall wisse er dagegen nicht mehr allzu viel. Er sei von den Polizisten "hin- und hergezogen worden", aber er habe niemanden verletzen wollen. Außerdem behauptete er vor Gericht, an dem Abend selbst die Polizei gerufen zu haben, laut Anklage setzte aber dessen Lebensgefährtin den Notruf ab.

Auf die Nachfrage des Staatsanwalts, warum er sich trotz mehrfacher Aufforderung der Polizisten nicht beruhigt habe, gab der 39-Jährige Verständigungsprobleme an. Dessen Verteidiger ergänzte, dass sein Mandant beim Sprechen gerne viel gestikuliere und dadurch etwas energisch wirke. "So ist er halt."

Wie energisch der Mann an diesem Abend im September war, beschrieb die 22-jährige Polizeibeamtin, die als Zeugin vernommen wurde. Als sie und ihr Kollege den Beziehungsstreit schlichten wollten, sei der Mann "erkennbar nicht einverstanden gewesen". Er habe sie mehrfach angefasst und schließlich auch die Fesselung verweigert. Daraufhin sei es zu einer Rangelei gekommen. Ein echter Angriff sei das aber nicht gewesen, so die Beamtin. "Ich würde die Sache nicht als groß dramatisch einschätzen."

Das sah der Staatsanwalt etwas anders, der dennoch an der Anklage festhielt und in seinem Plädoyer sogar noch ein vermeintliches Ass aus dem Ärmel zauberte: das rumänische Vorstrafenregister des Angeklagten. Dieses lag Richterin Vera Hörauf bis dato nicht vor und in Deutschland hat der Mann den Akten zufolge eine reine Weste. Bei der Verlesung des Dokuments ergaben sich bei der Vorsitzenden allerdings Zweifel an dessen Brauchbarkeit. Zwar waren darin durchaus einige Vergehen wie etwa Körperverletzung oder häusliche Gewalt aufgelistet, den Ausgang der jeweiligen Verfahren konnte Hörauf aber nicht so recht nachvollziehen.

Auch Verteidiger Korn stellte die Prozesstauglichkeit dieser Auflistung in Frage. "Wir wissen nicht, wie das zu bewerten ist. Deswegen müssen wir davon ausgehen, dass er keine Vorstrafen hat", sagte er über seinen Mandanten, für den er eine Geldstrafe beantragte. Der Staatsanwalt hatte zuvor eine Freiheitsstrafe gefordert. Richterin Hörauf folgte in ihrem Urteil schließlich der Einschätzung der Verteidigung und beließ es bei einer Geldbuße im, wie sie sagte, "oberen Bereich". In Zahlen ausgedrückt heißt das eine Gesamtsumme von 2700 Euro.

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