Klage gegen Rauswurf:1:0 für Huber

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Fühlen sich beide dem SCF verbunden, sind sich aber spinnefeind: Der amtierende Präsident Jakob Ettner (links) und Albrecht Huber.

(Foto: Carmen Voxbrunner)

Der langjährige Chef des Brucker Fußballvereins SCF hat gute Chancen, den Titel "Ehrenpräsident" behalten zu dürfen

Von Stefan Salger, Fürstenfeldbruck

Albrecht Huber wird wohl Ehrenpräsident des Sportclubs Fürstenfeldbruck bleiben. Darauf jedenfalls deutet die erste Einschätzung von Richterin Kerstin Trede hin. Albrecht Huber hatte gegen seinen Vereinsausschluss und die gleichzeitige Aberkennung des Titels geklagt. Dieser sichert ihm die Teilnahme an Vorstandssitzungen und den Einblick in Protokolle. Hubers erklärtes Ziel ist vor allem die Einberufung einer Mitgliederversammlung mit Neuwahlen des Vorstands.

Am Donnerstag treffen im Verhandlungssaal mit SCF-Präsident Jakob Ettner und Albrecht Huber, der zuvor zwölf Jahre an der Spitze des Brucker Fußballvereins gestanden hatte, zwei gute Bekannte aufeinander, die sich persönlich schon seit vielen Monaten nichts mehr zu sagen haben. Bevor das mit Spannung erwartete Verfahren beginnt, herrscht einige Minuten eisiges Schweigen im Saal - Ettner und Huber sitzen sich gegenüber, schauen aber aneinander vorbei.

Im Laufe der folgenden beiden Stunden wird klar, dass der amtierende Vereinspräsident den Termin für eine Generalabrechnung nutzen und über die angeblichen Machenschaften der mittlerweile aufgelösten SCF-Seniorenabteilung "Alte Liga" reden wollte - er lastet der Gruppe, der auch Albrecht Huber angehörte, "massive finanzielle Verwerfungen" an. Es soll Geldtransfers an Hauptverein sowie Behörden vorbei gegeben haben. Der einstige SCF-Jugendleiter Ettner hatte Mitte 2014 die Leitung des am Rande der Insolvenz stehenden Vereins übernommen.

Richterin Trede hört sich seine Ausführungen geduldig an, macht aber sinngemäß deutlich, dass es hier um Recht und Paragrafen aus der Vereinssatzung, um triftige Begründungen sowie einzuhaltende Fristen, nicht aber um Vorwürfe gegen die etwa 40 Angehörigen der Alten Liga geht, wie auch immer diese rechtlich zu würdigen sind. Es zeigt sich, dass Huber, der betont ruhig und sachlich auftritt, die besseren Karten hat. Während der zweite Ehrenpräsident Hans Hahn im Verlauf der Querelen schon frühzeitig sein Amt hingeworfen hatte, lehnt Huber das ab, weil er dem Verein so helfen wolle, wie er betont. Nach Eindruck des Gerichts kann er schlüssig belegen, innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Vierwochenfrist gegen den im Mai 2018 beschlossenen Rauswurf und die Aberkennung des Ehrenpräsidententitels Widerspruch eingelegt zu haben. Auch auf der folgenden und bislang letzten Mitgliederversammlung im selben Monat war weder ein neuer Vorstand gewählt noch der Ausschluss Hubers beschlossen worden - die Veranstaltung, zu der Huber sowie weiteren ehemaligen Mitgliedern der zuvor aufgelösten Alten Liga der Zutritt verwehrt worden war, wurde abgebrochen.

Vor allem ist der Richterin die Begründung für Hubers Rauswurf zu wenig stichhaltig und viel zu allgemein formuliert. In dem Schreiben werden Huber "nicht der Wahrheit entsprechende Aussagen" und "vereinsschädigendes Verhalten" zur Last gelegt. "Das ist viel zu wenig", sagt die Richterin. Daran ändert auch ein offenbar im Juni 2019 vom SCF-Vorstand gefasster Beschluss, Huber endgültig die Ehrenpräsidentschaft abzuerkennen, nichts - zumal Huber beteuert, davon gar nicht in Kenntnis gesetzt worden zu sein.

In Zivilverfahren wird standardmäßig versucht, sich auf einen Vergleich zu einigen. Jakob Ettners Rechtsanwalt deutet eine Kompromisslinie an: Huber verzichtet freiwillig auf seine Mitgliedschaft, dann werde versucht, innerhalb von sechs Monaten die seit 2019 überfällige Mitgliederversammlung einzuberufen. Darauf lässt sich Huber aber nicht ein. Er will Mitglied und Ehrenpräsident bleiben. Und nicht nur er, sondern "alle Mitglieder des SCF" hätten schlicht Anspruch auf eine ordentliche Versammlung.

Offen ist damit weiterhin, wann der amtierende SCF-Vorstand die nächste Mitgliederversammlung mit Neuwahlen einberuft. Bisher wurde dies mit dem unklaren Mitgliederstatus mehrerer Ex-Mitglieder der Alten Liga begründet, vor allem aber sollte das Gerichtsverfahren im Fall Huber abgewartet werden. Das noch ausstehende Urteil wird den Parteien Ende Juni schriftlich zugestellt, danach ist eine Revision möglich.

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