Lockerungen:Die neuen Corona-Regeln in den Bundesländern

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Thüringen plant, die Corona-Beschränkungen in zwei Wochen komplett aufzuheben. Ein aktueller Überblick, was in welchem Bundesland gilt.

Von Christoph Koopmann, Paul Katzenberger, Jana Anzlinger und Oliver Das Gupta

In der Corona-Krise ist deutlich zu spüren, zu welchem Wildwuchs der Föderalismus in Deutschland führen kann. Bis zuletzt beschlossen fast täglich ein oder mehrere Bundesländer, bestimmte Einschränkungen wegen des Covid-19-Virus zu lockern und immer mehr Freizeitbeschäftigungen wieder zu erlauben. Hier der Versuch eines Überblicks über die Lockerungen in allen 16 Bundesländern bei den wichtigsten Lebensbereichen.

Baden-Württemberg

Schulen und Kitas: Schon seit dem 4. Mai dürfen alle Schüler der Abschlussjahrgänge wieder in die Schule gehen. Am 18. Mai folgten die Viertklässler - allerdings nur in halber Klassenstärke und für zwei bis drei Schulstunden täglich. Mitte Juni sollen alle Schüler zumindest zeitweise wieder Präsenzunterricht erhalten. In den Kitas dürfen bisher höchstens 50 Prozent der Kinder, die normalerweise die Einrichtung besuchen, gleichzeitig dort betreut werden.

Gastronomie: Restaurants und Cafés haben bereits wieder geöffnet, allerdings unter strengen Voraussetzungen: Ein Mindestabstand von 1,5 Metern muss eingehalten werden, die Bedienungen sollen einen Mund-Nase-Schutz tragen. Um Kontaktpersonen von möglicherweise Infizierten später ermitteln zu können, sollen die Betreiber zudem Namen und Kontaktdaten der Gäste erfassen und vier Wochen lang speichern. Bars müssen geschlossen bleiben. Campingplätze und Ferienwohnungen dürfen wieder genutzt werden. Hotels dürfen vom 29. Mai an öffnen.

Freizeit: Theater und Kinos bleiben geschlossen, Museen dagegen dürfen schon seit dem 6. Mai unter Auflagen wieder öffnen. Hallen- und Freibäder bleiben zu, ebenso Fitnessstudios. Lediglich im Freien darf - ohne Körperkontakt - Sport getrieben werden. Freizeitparks dürfen am 29. Mai wieder öffnen.

Demonstrationen: Versammlungen sind erlaubt - mit Auflagen zur Sicherstellung des Infektionsschutzes etwa zu Abständen oder Höchstteilnehmerzahlen.

Kontaktbestimmungen: Der Aufenthalt draußen ist auch mit Angehörigen eines weiteren Haushalts gestattet. In privaten Räumen sind Treffen mit Geschwistern und deren Familien, aber auch Treffen mit Angehörigen eines weiteren Haushalts möglich.

Bayern

Schulen und Kitas: Einige Jahrgänge sind wieder an den Schulen, erst nach den Pfingstferien Mitte Juni sollen alle Schüler zumindest tageweise in die Schule gehen. Dann sollen auch die Kinder zurück in die Kindergärten dürfen, die im Schuljahr 2021/22 schulpflichtig werden. Bisher sind Kitas abseits der Notbetreuung weiterhin nur in Ausnahmefällen geöffnet, etwa für Kinder mit Behinderungen.

Gastronomie: Die bayerische Seele dürfte vor allem freuen, dass gastronomische Betriebe bereits wieder öffnen durften, zumindest im Außenbereich - was Biergärten einschließt. Ab dem 25. Mai dürfen Cafés und Restaurants auch drinnen Gäste bewirten. Für auf den Getränkeausschank ausgerichtete Lokale wie Bars gibt es noch keine Perspektive. Hotels und Ferienwohnungen dürfen ab 30. Mai wieder öffnen.

Freizeit: Museen sind geöffnet, Theater bleiben zu. Freibäder müssen weiter geschlossen bleiben, Freizeitparks dürfen ab 30. Mai öffnen. Sport unter freiem Himmel ist erlaubt.

Demonstrationen: Über Demonstrationen soll im konkreten Einzelfall entschieden werden. Versammlungsorte müssen genügend Platz für den Mindestabstand bieten.

Kontaktbestimmungen: Es können sich sowohl im privaten wie auch im öffentlichen Raum mehrere Angehörige von zwei Haushalten treffen.

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Berlin

Schulen und Kitas: In den Schulen gelten seit dem 11. Mai folgende Regeln: Schüler der Stufen zwei bis vier sowie sieben, acht und zehn werden vorerst weiter von Zuhause unterrichtet. Seit dem 14. Mai dürfen Kinder zurück in die Kita, die im Sommer eingeschult werden, genauso wie ihre Geschwister. Bis zum Sommer soll jedes Kita-Kind wieder ein Betreuungsangebot erhalten. Bis Ende Mai sollen alle Schüler mit verringerter Stundenzahl in die Schulen gehen.

Gastronomie: Schon seit Mitte Mai können Restaurants und andere Cafés mit Speiseangebot unter Beachtung der Abstands- und Hygieneregeln wieder Gäste empfangen. Reine Schankwirtschaften, darunter auch Bars, müssen geschlossen bleiben. Hotels und Ferienwohnungen können ab dem 25. Mai öffnen.

Freizeit: Ebenfalls von diesem Freitag an können Sportvereine den Trainingsbetrieb aufnehmen, kontaktlos und in Achtergruppen. Für die Bundesligavereine Hertha BSC und Union Berlin gelten die Beschränkungen nicht. Freibäder können ab 25. Mai öffnen. Größere Freizeitparks gibt es nicht.

Kontaktbestimmungen: Seit dem 18. Mai sind nicht mehr nur Versammlungen unter freiem Himmel gestattet, auch in geschlossenen Räumen dürfen sich bis zu 50 Menschen versammeln. Es können sich sowohl im privaten wie auch im öffentlichen Raum mehrere Angehörige von zwei Haushalten treffen.

Demonstrationen (unter Wahrung des Mindestabstandes): Ab 25. Mai dürfen an Versammlungen unter freiem Himmel bis zu 100 Menschen teilnehmen, bislang sind es 50.

Brandenburg

Schulen und Kitas: Hier dürfen Prüflinge, Fünft-, Sechst-, Neunt- und Zwölftklässler seit Mitte Mai zumindest tageweise wieder in die Schule. Allen Schülern wird vor den Sommerferien der Schulbesuch und die Teilnahme am Präsenzunterricht mindestens tage- oder wochenweise ermöglicht. Bei Kitas soll ein eingeschränkter Regelbetrieb anlaufen.

Gastronomie: In Brandenburg gelten für das Gastgewerbe die gleichen Termine und Regeln wie im Nachbarland Berlin. Das heißt: Restaurants können öffnen, Bars bleiben geschlossen. Campingplätze und Ferienwohnungen können seit Freitag wieder genutzt werden. Ferienwohnungen dürfen Gäste aufnehmen, Hotels ab dem 25. Mai.

Freizeit: Sportanlagen im Freien öffneten Mitte Mai, Fitnessstudios bleiben geschlossen. Nur kleine Freizeitparks mit Draußen-Angebot sind mit Einschränkungen geöffnet. Freibäder können ab 28. Mai öffnen.

Kontaktbestimmungen: Kontakte von zwei Hausständen sind erlaubt - im öffentlichen Raum wie im privaten Bereich.

Demonstrationen (unter Wahrung des Mindestabstandes): Versammlungen mit bis zu 50 Menschen sind mit einer Ausnahmegenehmigung erlaubt.

Bremen

Schulen und Kitas: Regulärer Unterricht findet weiterhin nicht statt, aber vom 25. Mai an sollen alle Schulkinder zumindest zeitweise wieder in den Schulen unterrichtet werden. Ab 1. Juni werden alle Vorschulkinder wieder in Kitas kommen.

Gastronomie: Restaurant- und Kneipenbesuche sind möglich. Es gelten ein Thekenverbot, Sitzplatz- und Bedienpflicht. Die Daten der Gäste werden gespeichert, um eventuell Kontakte zu Infizierten nachvollziehen zu können. Auch Hotels, Campingplätze und Ferienwohnungen dürfen wieder besucht werden. Bars bleiben weiterhin geschlossen.

Freizeit: Sport im Freien ist erlaubt. Anders als in anderen Bundesländern verbietet Bremen weiterhin alle Veranstaltungen mit mehr als 200 Teilnehmern, anderswo liegt die Grenze bei 1000. Die ersten Freibäder können ab 1. Juni öffnen, ab 15. Juni sollen Freibäder bei Vorlage eines Hygienekonzeptes generell geöffnet werden.

Kontaktbestimmungen: Es können sich mehrere Angehörige aus zwei Haushalten im öffentlichen Raum treffen.

Demonstrationen (unter Wahrung des Mindestabstands): Versammlungen müssen angezeigt werden und können zum Infektionsschutz behördlich verboten, beschränkt oder mit Auflagen versehen werden.

Hamburg

Schulen und Kitas: Als eines der ersten Bundesländer kehrt Hamburg langsam zum Regelbetrieb in Kitas zurück: Seit 18. Mai können Fünf- und Sechsjährige wieder betreut werden. Am 8. Juni sollen die Viereinhalbjährigen zurückkehren - sofern die Zahl der Neuinfektionen niedrig bleibt. Erst danach können die die Dreijährigen und Krippenkinder folgen. Viele Kinder konnten bereits für ein paar Tage zurück in die Schule. Am 25. Mai sollen die übrigen Kinder folgen. Ab diesem Termin sollen alle Schüler wenigstens einmal pro Woche Unterricht in der Schule bekommen.

Gastronomie: Schon seit dem 13. Mai darf man in Hamburg wieder in Restaurants gehen. Eine Öffnung von Bars wird geprüft. Ausflugsschiffe dürfen fahren. Auch Hotels sind seit dem 13. Mai wieder offen. Ferienwohnungen stehen Gästen ebenfalls wieder bereit.

Freizeit: Von Montag an können Menschen ihre Angehörigen in Pflegeheimen besuchen. Außerdem dürfen seit Mittwoch wieder Sportplätze benutzt werden. Freibäder sind noch geschlossen, eine mögliche baldige Öffnung wird diskutiert.

Kontaktbestimmungen: Bis zu zehn Mitglieder zweier Haushalte dürfen sich wieder treffen, ohne dabei einen Mindestabstand von 1,50 Meter einzuhalten.

Demonstrationen (unter Wahrung des Mindestabstandes): Größere Versammlungen sind untersagt, unter freiem Himmel können Ausnahmen genehmigt werden.

Hessen

Schulen und Kitas: Viert- bis Zehntklässler sind bereits in die Schulen zurückgekehrt. Kitas sollen ab dem 2. Juni allmählich in den eingeschränkten Normalbetrieb übergehen.

Gastronomie: Gaststätten und Bars sind geöffnet, pro fünf Quadratmeter Fläche ist nur ein Gast erlaubt. Auch Übernachtungsbetriebe durften bereits wieder öffnen.

Freizeit: Außensportanlagen, Bowlingbahnen, Kletterhallen und Fitnessstudios dürfen bereits wieder besucht werden. Für Freibäder ist der Zeitpunkt für eine Wiedereröffnung noch unklar. Freizeitparks können wieder öffnen.

Demonstrationen: Sind unter Auflagen erlaubt. Prinzipiell müssen Veranstaltungen bis 100 Personen grundsätzlich nicht mehr genehmigt werden, wenn ein Hygiene- und Abstandskonzept vorliegt.

Kontaktbestimmungen: Im öffentlichen Raum dürfen wieder Angehörige von zwei Haushalten gemeinsam unterwegs sein.

Niedersachsen

Schulen und Kitas: Die Notbetreuung in den Kitas wird sukzessive ausgeweitet, die Rückkehr zum Regelbetrieb ist für den 1. August geplant. Schüler kehren nach und nach zurück, vom 15. Juni an haben alle Jahrgänge wieder Unterricht in den Schulen.

Gastronomie: Restaurants, Gaststätten und Cafés sind bereits wieder geöffnet. Bars bleiben zu. Ferienwohnungen dürfen betrieben werden, Hotels sollen vom 25. Mai an mit maximal 60 Prozent Auslastung folgen.

Freizeit: Die Freibäder können am Montag wieder öffnen. Jeder Besucher muss allerdings während des Aufenthalts einen Mindestabstand von eineinhalb Metern zu anderen Menschen halten, die nicht zum eigenen Haushalt gehören. Die Betreiber der Bäder müssen sicherstellen, dass Warteschlangen und Ansammlungen vermieden werden. Die neue Corona-Verordnung des Landes, die am Freitag vorgestellt wurde, sieht zudem eine Reihe weiterer Lockerungen vor, etwa für Hotels, Restaurants, Fitnesscenter und soziale Einrichtungen.

Demonstrationen: Für Demonstrationen und Versammlungen unter freiem Himmel können die Behörden Ausnahmegenehmigungen erteilen.

Kontaktbestimmungen: Es dürfen sich Angehörige von zwei Haushalten in der Öffentlichkeit treffen.

Nordrhein-Westfalen

Schulen und Kitas: Kita-Kinder und Schüler kehren schrittweise zurück. Ab Ende Mai sollen alle Schüler tageweise Präsenzunterricht erhalten, ab 8. Juni soll es einen "eingeschränkten Regelbetrieb" für alle Kita-Kinder geben. Bereits jetzt in die Kitas dürfen Vorschulkinder aus finanziell schwachen Haushalten. Zweijährige können schon wieder in die Tagespflege.

Gastronomie: Restaurants sind geöffnet. Bars müssen meist geschlossen bleiben, entschieden wird im Einzelfall vor Ort. Hotels und Ferienwohnungen können aufmachen.

Freizeit: Sport ist drinnen wie draußen erlaubt, auch in Fitnessstudios. Freibäder dürfen öffnen, der Mindestabstand gilt auch in den Schwimmbecken. Freizeitparks dürfen Besucher hereinlassen.

Demonstrationen: Demonstrationen sind grundsätzlich erlaubt - bei Einhaltung der Abstandsregeln und einer Höchstzahl an Teilnehmern, gerechnet auf die Gesamtfläche.

Kontaktbestimmungen: Es dürfen sich Mitglieder aus zwei Haushalten in der Öffentlichkeit treffen.

Mecklenburg-Vorpommern

Schulen und Kitas: Die Schüler kehren bereits schrittweise in die Schulen zurück. Am 25. Mai sollen Kitas wieder allen Kindern offen stehen.

Gastronomie: Restaurants sind geöffnet. Bars müssen noch geschlossen bleiben. Am 18. Mai startete in Deutschlands beliebtester Urlaubsregion wieder der Hotelbetrieb - vorerst aber nur für Einheimische. Vom 25. Mai an dürfen auch Gäste aus anderen Bundesländern wieder in Mecklenburg-Vorpommern übernachten. Bis dahin herrscht für externe Bundesbürger noch ein Einreiseverbot.

Freizeit: Freibäder dürfen vom 25. Mai an wieder öffnen. Freizeitparks sind geschlossen.

Kontaktbestimmungen: Im öffentlichen und privaten Raum können sich mehrere Angehörige von zwei Haushalten treffen.

Demonstrationen (unter Wahrung des Mindestabstandes): Seit dem 18. Mai dürfen sich bis zu 150 Menschen unter freiem Himmel versammeln, auch um zu demonstrieren.

Rheinland-Pfalz

Schulen und Kitas: Der Unterricht hat bereits stufenweise wieder begonnen, alle Schüler sollen bis Mitte Juni wieder zur Schule gehen. Die Kitas sollen ab dem 2. Juni - mit Einschränkungen - für alle öffnen.

Gastronomie: Gaststätten und Bars dürfen öffnen. Allerdings müssen Thekenbereiche geschlossen bleiben.

Freizeit: Freibäder sollen am 27. Mai öffnen dürfen, Freizeitparks am 10. Juni. Hotels dürfen wieder für Touristen öffnen, Ferienwohnungen wieder vermietet werden.

Demonstrationen: Versammlungen unter freiem Himmel können im Einzelfall unter Auflagen zugelassen werden.

Kontaktbestimmungen: Im öffentlichen Raum können sich Angehörige aus bis zu zwei Haushalten treffen.

Saarland

Schulen und Kitas: In Kitas und Schulen soll es spätestens bis zu den Sommerferien "wieder einen möglichst regulären Betrieb geben".

Gastronomie: Restaurantbesuche sind möglich. Bars können ebenfalls öffnen, bewirtet wird allerdings ausschließlich an Tischen, ein Aufenthalt an der Theke ist nicht gestattet. Hotels und Ferienwohnungen dürfen wieder für den Tourismus öffnen.

Freizeit: Es ist unklar, wann Freibäder und Freizeitparks wieder öffnen dürfen.

Demonstrationen: Versammlungen im Sinne des Versammlungsgesetzes unter freiem Himmel sind unter besonderen Auflagen wieder erlaubt, wenn die Hygiene- und Abstandsvorschriften eingehalten werden können.

Kontaktbestimmungen: Drinnen wie auch draußen können sich Angehörige aus bis zu zwei Haushalten treffen.

Sachsen

Schulen und Kitas: Sachsens Grundschulen und Kitas können im eingeschränkten Regelbetrieb für alle Kinder öffnen. Schüler an weiterführenden Schulen sollen zumindest teilweise wieder an den Schulen unterrichtet werden.

Gastronomie: Restaurants und Bars dürfen öffnen. Hotels und Ferienwohnungen können öffnen.

Freizeit: Freibäder und Freizeitparks dürfen öffnen, sofern sie ein genehmigtes Hygienekonzept haben.

Demonstrationen: Kundgebungen sind nicht mehr auf eine bestimmte Anzahl von Teilnehmern begrenzt.

Kontaktbestimmungen: Es können sich zwei Hausstände treffen.

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Sachsen-Anhalt

Schulen und Kitas: Ab 2. Juni sollen Kitas und Schulen zu einem regulären Betrieb zurückkehren.

Gastronomie: Die Restaurants dürfen seit Freitag wieder öffnen - per Sondergenehmigung vom Kreis bereits seit Montag. Bars dürfen ab 28. Mai wieder öffnen. Ferienwohnungen können öffnen, Hotels sollen - zunächst für Gäste aus dem eigenen Land - am Freitag folgen. Ab 28. Mai sollen Urlaube für Touristen aus ganz Deutschland möglich sein.

Freizeit: Freibäder und Freizeitparks dürfen ab 28. Mai wieder öffnen.

Demonstrationen: Demonstrationen sind möglich, wenn die Versammlungsbehörde sie zusammen mit dem Gesundheitsamt erlaubt. Eine pauschale Höchstgrenze für Teilnehmer gibt es nicht.

Kontaktbestimmungen: Zusammenkünfte von bis zu fünf Menschen sind erlaubt, auch wenn diese nicht gemeinsam in einem Haushalt leben. Vom 28. Mai an dürfen zu privaten Feiern bis zu 20 Gäste eingeladen werden.

Schleswig-Holstein

Schulen und Kitas: Die Schulen in Schleswig-Holstein werden schon seit April zunächst langsam und seit Anfang Mai verstärkt geöffnet. Bildungsministerin Karin Prien machte deutlich: "Wir wollen ab dem 1. Juni wieder für alle Schülerinnen und Schüler Unterricht ermöglichen, aber das Lernen in der Distanz wird doch noch einen wesentlichen Anteil haben."

Gastronomie: Restaurants und Bars können öffnen. Hotelbesuche sind möglich.

Freizeit: Freibäder und Freizeitparks bleiben bis auf Weiteres geschlossen.

Demonstrationen: Versammlungen sind verboten, Ausnahmen aber möglich.

Kontaktbestimmungen: Es können sich sowohl im privaten wie auch im öffentlichen Raum mehrere Angehörige von zwei Haushalten treffen.

Thüringen

Das Land Thüringen will die Corona-Beschränkungen in zwei Wochen beenden. "Ab 6. Juni möchte ich den allgemeinen Lockdown aufheben und durch ein Maßnahmenpaket ersetzen, bei dem die lokalen Ermächtigungen im Vordergrund stehen", sagte Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) der Thüringer Allgemeinen. Damit könnten etwa die Vorschriften zum Tragen einer Maske oder Einhalten eines Mindestabstands entfallen.

An die Stelle der grundsätzlichen sollen dann lokale Maßnahmen treten, wenn in einer Region eine bestimmte Infektionsrate überschritten wird. Dafür ist ein Grenzwert von 35 Neuinfektionen auf 100 000 Einwohner innerhalb einer Woche im Gespräch. Die Details sollen nach Angaben einer Regierungssprecherin in der nächsten Kabinettssitzung am Dienstag beraten werden.

Im Moment gelten allerdings noch diese Regeln:

Schulen und Kitas: Kommunen konnten selbst entscheiden, ob sie in den Kindergärten einen eingeschränkten Regelbetrieb anbieten. Bis spätestens 15. Juni soll dieser in allen Kitas starten. In den Schulen sollen spätestens nach Pfingsten wieder alle Schüler am Präsenzunterricht teilnehmen können.

Gastronomie: Restaurants und Bars können öffnen. Hotels und Ferienwohnungen dürfen den Betrieb aufnehmen.

Freizeit: Freibäder können ab dem 1. Juni öffnen, über Freizeitparks entscheiden die Kreise in eigener Regie. Nach einer Entscheidung des Thüringer Oberverwaltungsgerichtes dürfen Fitness-Studios schon vom 22. Mai an öffnen. Voraussetzung ist allerdings, dass ein Infektionsschutzkonzept für die Studios erstellt und nachgewiesen wird.

Demonstrationen: Demonstrationen ohne Beschränkungen der Teilnehmerzahl sind möglich - unter Wahrung des Mindestabstandes.

Kontaktbestimmungen: Draußen und auch drinnen dürfen sich die Mitglieder von zwei Haushalten treffen.

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