Aus dem Landgericht München II:Viereinhalb Jahre Haft wegen Kindesmissbrauchs

Lesezeit: 2 min

Das Gericht verurteilt einen 44-Jährigen, weil sich dieser mehrfach an der minderjährigen Tochter seiner Ehefrau in Geretsried vergangen haben soll.

Von Susi Wimmer, München/Geretsried

Das Landgericht München II hat am Dienstag einen 44 Jahre alten Mann wegen Vergewaltigung und sexuellen Missbrauchs von Kindern zu einer Haftstrafe von viereinhalb Jahren verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sich der Angeklagte über einen Zeitraum von zwei Jahren in der gemeinsamen Wohnung in Geretsried an der minderjährigen Tochter seiner damaligen Ehefrau vergangen hatte. Er selbst bestritt die Taten vor Gericht bis zuletzt.

"Das ist schon ein strenges Urteil", meinte Strafverteidigerin Anja Kollmann nach der Verkündung. Ob ihr Mandant in Revision gehen wolle, werde man erst noch besprechen. Richterin Regina Holstein jedenfalls folgte in ihrem Urteil in vollem Umfang den Anklagepunkten der Staatsanwaltschaft. Die hatte in ihrer Anklageschrift fünf Fälle aufgelistet, in denen Simon L. ( Name von der Red. geändert) das Mädchen missbraucht hatte. Beim ersten Übergriff war das Kind gerade einmal sieben Jahre alt.

Der Angeklagte Simon L. lernte seine spätere Frau bei einem Online-Spiel über das Internet kennen. Sie war damals noch mit einem anderen Mann verheiratet und hatte zwei Kinder, einen Sohn und eine Tochter. Nach der Scheidung von ihrem ersten Mann zog Simon L. im Spätsommer 2010 bei ihr in Geretsried ein. Das Paar heiratete und während die Frau tagsüber in einem Geschäft arbeitete, sei der Angeklagte als "Hausmann" tätig gewesen, wie er vor Gericht sagte. Er habe sich um die Kinder gekümmert und "alles für sie gemacht", behauptete er.

Kurz nach dem Einzug, so die Anklageschrift, wurde er dem damals siebenjährigen Mädchen gegenüber schon zudringlich. Er zog das Kind aus und zwang es zu sexuellen Handlungen. Insgesamt fünfmal misshandelte und vergewaltigte er das Mädchen unter Gewaltanwendung. Außerdem drohte er ihr Schläge an für den Fall, dass sie über das Geschehene mit irgendjemandem sprechen würde. Und es werde "Ärger geben", wenn sie bei den von ihm gewünschten Handlungen nicht mitmachen werde. Da das Mädchen wusste, dass Simon L. ihren jüngeren Bruder regelmäßig mit Wucht auf den Hinterkopf schlug, gehorchte sie dem Mann aus Angst.

Die zur Last gelegten Taten beziehen sich auf den Zeitraum zwischen September 2010 bis zum 7. Januar 2012. An diesem Tag klingelte die Polizei Simon L. aus dem Bett. Seine Ehefrau hatte die Beamten verständigt, weil er sie und die Kinder ständig schlagen würde. Simon L. musste die Wohnung verlassen, seine Frau reichte die Scheidung ein. Erst im Jahr 2019 kamen die Missbrauchsvorwürfe gegen ihn ans Licht, Simon L. wurde festgenommen. Das Urteil gegen ihn ist noch nicht rechtskräftig.

© SZ vom 20.05.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: