Allach/Untermenzing:Die richtige Zeit zum Aufräumen

"Ramadama"-Aktionen sind in den Sommermonaten nicht erlaubt

Hinter dem Begriff "Ramadama" steckt an sich ein toller Gedanke: Freiwillige Helfer aus dem Stadtbezirk räumen gemeinsam das Viertel auf, entsorgen unbedacht in die Natur geschmissenen Müll. Allerdings kann eine solche Aktion nicht nur positive Seiten haben - und ausgerechnet von Naturschützern missbilligt werden. Denn insbesondere die Brutzeit von Vögeln könnte durch die Mitmachaktivität gestört werden.

Aus diesem Grund ist das beliebte "Ramadama" in den Sommermonaten zwischen 15. März und 30. September nicht erlaubt. Dagegen wollte die Bürgerversammlung des Stadtbezirkes Allach-Untermenzing vorgehen - mit der Begründung, dass sich Vögel nicht an starre Zeiten halten, nach Witterung nisten und damit auch der begrenzte Zeitraum nichtig ist. Nun sind die Antragsteller gescheitert.

Laut der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt widerspricht eine Aufhebung dieser Frist dem Umweltschutz. Spätestens ab dem 15. März sei davon auszugehen, dass Amphibien ihre Winterquartiere verlassen, heißt es unter anderem zur Begründung. Dort könnten sie unter Umständen zertreten werden, da sie sich gerade bei Kälte gern verstecken. Die Vorgaben, die sich am Bundesnaturschutzgesetz orientieren, seien damit weiterhin einzuhalten, lautet die Entscheidung des Bezirksausschusses. Im Herbst und zu Beginn des Frühlings kann weiter fleißig aufgeräumt werden.

© SZ vom 23.05.2020 / weij - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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