EZB:Ein kluger Ausweg

Wie sich das Urteil der Karlsruher Richter umsetzen lässt.

Von Cerstin Gammelin

Kühn ist die Idee, mit der die Rechtsexperten des Bundestags für Aufsehen sorgen. In ihrem Gutachten zur Umsetzung des Bundesverfassungsgerichts-Urteils zu den Anleihenkäufen der Europäischen Zentralbank zeichnen sie nicht nur pragmatische Wege auf, um diesen hoch umstrittenen Richterspruch umsetzbar zu machen. Sie regen zugleich eine Maßnahme an, mit der das Risiko künftiger Klagen gegen die Anleihenkäufe minimiert werden kann: Wenn die Zentralbank ihre beiden Aufkaufprogramme überarbeitet und zusammenlegt.

Man kann diesen Vorschlag als freche Grenzüberschreitung verdammen. Ja, die Rechtsexperten des Bundestags haben den Währungshütern in Frankfurt überhaupt nichts vorzuschlagen, schon gar nicht, wie sie ihre Arbeit zu machen haben. Aber de facto tun sie das ja auch nicht, das Gutachten ist informell.

Die Zentralbank könnte also die Idee, die Programme zügig zusammenzulegen, auch als Gedankenspiel aufnehmen und umsetzen. Das alte Anleihenkaufprogramm wäre damit vom Tisch, was weitere Klagen unmöglich machte. Und möglichen Klagen gegen das neue, wegen Corona aufgelegte Anleihenaufkaufprogramm könnte man vorbeugen, indem man dieses an die Vorgaben der Karlsruher Richter anpasst. Ein kluger Weg zu mehr Rechtssicherheit.

© SZ vom 28.05.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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