Lieferkettengesetz:Für faire Arbeitsteilung

Die deutschen Unternehmen profitieren enorm von der globalen Zusammenarbeit. Doch sie achten immer noch viel zu wenig auf die Zustände bei ihren Zulieferern, wo teils Hunger­löhne und Kinderarbeit verbreitet sind. Um das zu ändern, braucht es jetzt ein Gesetz.

Von Caspar Dohmen

Nicht nur auf der Ingenieurskunst und den Fachkräften hierzulande beruhen die deutschen Exporterfolge, sondern auch erheblich auf der Arbeit vieler Menschen in aller Welt. Sie bohren in Minen, ernten auf Feldern und schrauben in Fabriken - sie stellen die Rohstoffe, Nahrungsmittel und Vorprodukte her, die deutsche Firmen für wettbewerbsfähige Maschinen, Autos und andere Güter brauchen.

Die Einkäufer aus Deutschland achten zwar auf Qualität, Pünktlichkeit und günstige Preise, aber viel zu selten auf die miserablen Zustände bei ihren Zulieferern. Obwohl die Missstände seit Jahrzehnten bekannt sind, dauern sie an: Textilarbeiterinnen in Bangladesch nähen für Hungerlöhne, und in Westafrika pflücken Kinder Kakao statt in der Schule zu lernen.

Bislang hat die Politik in Deutschland den Unternehmen vertraut, die Verhältnisse zu verbessern, zuletzt beim Nationalen Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte. Aber dies haben die Unternehmen nicht genutzt - nur eine Minderheit gewährleistet die menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten in der globalen Lieferkette. Notwendig ist deswegen ein nationales Gesetz, damit die deutschen Unternehmen endlich ihren Beitrag für bessere Arbeitsverhältnisse in einer globalen Arbeitsteilung leisten, von der sie immens profitieren.

Zur SZ-Startseite
Jetzt entdecken

Gutscheine: