Rosenheim:Prozess gegen zwei Bundespolizisten

Das Lokal liegt direkt am Max-Josefs-Platz, dem zentralen Platz in der Rosenheimer Innenstadt. Und auch wenn jener Donnerstagabend im Sommer 2018 schon fortgeschritten war, so sind am Max-Josefs-Platz gegen 23 Uhr durchaus noch Menschen unterwegs, besonders zur Herbstfestzeit wie damals vor zwei Jahren. Die alkoholbefeuerte Diskussion an einem der Tische vor dem Lokal war offenbar ebenfalls recht belebt. Es ging um die deutsche Flüchtlingspolitik, und zwei der Männer am "Stammtisch" des Lokals wollten da womöglich einen besonderen Durchblick für sich beanspruchen, arbeiteten sie doch beide bei der Bundespolizei. Das tun sie inzwischen nur noch theoretisch, denn die Bundespolizei hat sie längst suspendiert. Seit Mittwoch stehen sie vor dem Rosenheimer Amtsgericht, weil sie an jenem Abend Ende August 2018 beide "Heil Hitler" gerufen haben sollen. Einer soll außerdem zweimal den rechten Arm zum Hitlergruß erhoben haben.

So steht es jedenfalls in den Strafbefehlen wegen "Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen", welche die Staatsanwaltschaft gegen die beiden Männer erwirkt hat. Auch arge Beschimpfungen speziell gegen Flüchtlinge aus Afrika sollen da gefallen sein - unter anderem aus dem Mund einer Freiwilligen der Rosenheimer Sicherheitswacht, gegen die das entsprechende Verfahren aber eingestellt wurde. Die beiden bei einer Verurteilung vom endgültigen Rausschmiss bedrohten Bundespolizisten haben ihre Strafbefehle nicht akzeptiert, sondern Einspruch eingelegt, weshalb sich das Amtsgericht nun ausführlich mit dem Abend befassen muss. Zum Prozessauftakt ließen die Angeklagten, von denen einer aus dem Raum Rosenheim kommt und einer von weither zum Einsatz an der österreichischen Grenze geschickt worden war, vor allem ihre Anwälte sprechen und die Vorwürfe bestreiten. Ein Rechtsgespräch der Vorsitzenden mit ihnen und dem Staatsanwalt brachte keine Einigung etwa auf eine Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage. Von den zehn geladenen Zeugen war bis zum frühen Abend nur ein Teil zu Wort gekommen. Es zeichnete sich ab, dass bis zum Urteil, das nach ursprünglicher Planung des Gerichts am gleichen Tag fallen sollte, mindestens ein weiterer Verhandlungstag nötig sein wird.

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