Bundesverfassungsgericht:Erfolg für AfD-Klage gegen Seehofer

2018 warf der Bundesinnenminister der AfD in einem Interview "staatszersetzendes" Verhalten vor. Den Text mit seiner Äußerung hätte er daraufhin nicht auf der Seite des Ministeriums veröffentlichen dürfen, so die Karlsruher Richter.

Im Streit um eine Interview-Aussage von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hat das Bundesverfassungsgericht der AfD Recht gegeben. Seehofer hatte die Partei der dpa gegenüber kritisiert und den Text der Presseagentur dann auf der Internetseite des Ministeriums wiedergegeben. Den Karlsruher Richtern zufolge hat Seehofer damit unzulässigerweise staatliche Ressourcen zur Verbreitung parteipolitscher Aussagen genutzt.

Demnach "verstößt die Veröffentlichung des Interviews auf der Internetseite des Ministeriums gegen das Gebot strikter staatlicher Neutralität", was die AfD "in ihrem Recht auf gleichberechtigte Teilnahme am politischen Wettbewerb" verletze. Mit der Entscheidung unterstreicht der Zweite Senat bereits zum wiederholten Mal, dass ein Minister nicht die Autorität seines Amtes nutzen darf, um am politischen Meinungskampf mitzuwirken. "Die Zulässigkeit der Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung endet dort, wo Werbung für oder Einflussnahme gegen einzelne im politischen Wettbewerb stehende Parteien oder Personen beginnt", sagte der scheidende Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle am Dienstag bei seiner voraussichtlich letzten Urteilsverkündung. Insbesondere müsse der Rückgriff auf mit dem Amt verbundene Ressourcen unterbleiben.

Das Interview hatte Seehofer im September 2018 gegeben. Unmittelbar davor hatte die AfD-Fraktion versucht, im Bundestag den Haushalt des Bundespräsidenten diskutieren zu lassen. Ihr Vorwurf: Frank-Walter Steinmeier habe "für eine linksradikale Großveranstaltung" geworben, indem er ein Konzert gegen Rassismus der zeitweilig vom Verfassungsschutz beobachteten Linkspunkband Feine Sahne Fischfilet unterstützt hatte. Seehofer kommentierte das in dem Interview mit den Worten: "Das ist für unseren Staat hochgefährlich." Man könne nicht "wie auf dem Jahrmarkt den Bundespräsidenten abkanzeln". Das sei "staatszersetzend". Außerdem sagte er: "Die stellen sich gegen diesen Staat. Da können sie tausend Mal sagen, sie sind Demokraten."

Nach der Veröffentlichung hatte das Ministerium den dpa-Text für zwei Wochen zu den anderen Medienberichten auf seiner Homepage gestellt. Dies aber hatte Karlsruhe im Jahr 2018 ausdrücklich untersagt: Damals ging es um die frühere Bundesbildungsministerin Johanna Wanka, die der AfD in einer offiziellen Pressemitteilung des Ministeriums die "Rote Karte" zeigen wollte. Eine "parteiergreifende" Äußerung eines Bundesministers im politischen Meinungskampf könne die Chancengleichheit der Parteien verletzen, urteilten die Richter damals.

Das Gericht verbot dem CSU-Politiker damit allerdings nicht jede Äußerung im politischen Wettbewerb. Beim Urteil gegen Seehofer betonen die Richter: "Die getätigten Äußerungen im Interview sind als Teilnahme am politischen Meinungskampf verfassungsrechtlich zwar nicht zu beanstanden." Doch der Innenminister habe durch die Veröffentlichung auf der Internetseite "auf Ressourcen zurückgegriffen, die ihm allein aufgrund seines Regierungsamtes zur Verfügung stehen, und diese zur Beteiligung am politischen Meinungskampf eingesetzt".

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