Flughafen München:Luftverschmutzung soll teurer werden

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Derzeit läuft die Neugestaltung der Entgelte am Münchner Flughafen im Erdinger Moos. (Foto: Marco Einfeldt)

Derzeit läuft die Neugestaltung der Entgelte am Flughafen im Erdinger Moos. Ein Antrag der Grünen im Landtag zielt darauf ab, dass Fluggesellschaften für spät startende und umweltbelastende Maschinen mehr zahlen sollen.

Von Alexandra Vettori, Freising

Das ureigenste Geschäft eines Flughafens ist das mit den Start- und Landegebühren, die Fluggesellschaften für die Nutzung zahlen müssen. Es ist ein gutes Geschäft: 631 Millionen Euro Gesamterlöse aus Entgelten hat der Münchner Flughafen im Vorjahr verzeichnet, das ist die Hälfte des Umsatzes. 2018 waren es 602 Millionen. Wie sich diese Entgelte berechnen, ist eine höchst komplizierte Sache, bei der viele Faktoren eine Rolle spielen. Genau da setzt ein Antrag an, den die Grünen-Fraktion im Landtag stellen wird. Die Zielrichtung: Nachtflüge und ältere Flugzeuge, die mehr Schadstoffe ausstoßen, sollen künftig deutlich mehr kosten.

Der Zeitpunkt für den Antrag ist günstig, denn gerade wird die Entgeltordnung wie jedes Jahr neu erstellt. Der Grünen-Landtagsabgeordnete Johannes Becher aus Moosburg ist einer der federführenden Abgeordneten, die an dem Antrag mitgearbeitet haben. Dieser nimmt auch Bezug auf eine Anfrage, welche die Grünen im März zum Thema Entgeltordnung am Flughafen München gestellt haben. Aus den Antworten auf diese Anfrage, die das für die Genehmigung der Entgeltordnung zuständige Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr Mitte April gab, stammt die oben genannte Zahl der Gesamterlöse. Nur als Größenordnung: Für einen durchschnittlichen Airbus A 320 mit durchschnittlicher Auslastung kostet ein Start etwa 4400 Euro.

In München zahlen Fluggesellschaften mehr als anderorts

Bei der Flughafen München Gesellschaft (FMG) erntet der Vorstoß der Grünen wenig Gefallen. Laut Robert Kärtner, Leiter der Bereichsleitung Aviation und für die Entgeltordnung verantwortlich, zielt die Novellierung ohnehin darauf ab, Nachtflüge und solche in Tagesrandzeiten teurer zu machen. Bisher kosten solche Flüge im Durchschnitt 14 Prozent mehr, neu soll eine deutlichere Staffelung sein: "Je später, desto höher der Aufschlag für den Lärm", so Kärtner. Der Vergleich mit anderen Flughäfen sei oft irreführend, betont er: "Wenn das Lärmentgelt bei 100 Euro liegt und ich nachts 100 Prozent aufschlage, bin ich trotzdem erst bei 200 Euro." Am Flughafen München aber müssten die Fluggesellschaften auch tagsüber vergleichsweise hohe Lärmentgelte zahlen. Denn, so Kärtner, "wir wollen Tag und Nacht lärmarme Flieger haben".

Noch schwieriger gestaltet sich die Forderung nach Flugzeugen, die weniger Schadstoffe ausstoßen. Aus der Antwort auf den mehrseitigen Fragenkatalog der Landtagsgrünen weiß man, dass derzeit Stickoxid- und Kohlenwasserstoffemissionen pro Triebwerk nach einer Formel berechnet, zu Buche schlagen. Kohlenstoffdioxid als Treibhausgas zählt allerdings rechtlich nicht zu den Schadstoffen, für Ultrafeinpartikel gibt es noch nicht einmal rechtliche Vorgaben. Dennoch, so die Antwort des Ministeriums, prüfe die FMG derzeit, ob und wie Schadstoffemissionen stärker bei den Entgelten berücksichtig werden können. Bis jetzt, räumt Kärtner ein, sei der Aufschlag relativ gering. "Aber würde ich das verzehnfachen, wäre die Steuerungswirkung auch nicht gegeben." Denn ein Triebwerk koste rund zehn Millionen Euro, ein Flugzeug je nach Größe zwischen 80 und 300 Millionen, "und dann komme ich und gewähre 300 Euro Nachlass. Keine Airline würde aufgrund von unseren Entgelten umsteuern. Ja, es ist ein Beitrag, aber nicht der Entscheidende. Damit steuere ich nicht den Verkehr". Worüber man bei der FMG auch nachdenkt, ist ein Bonus für klimafreundlicheres, synthetisches Kerosin. Doch auch da dürfte der Effekt gering sein, denn dieses Kerosin ist viermal so teuer wie herkömmliches.

Für Kurzflüge höhere Entgelte verlangen könne man nicht, heißt es

Der Frage der Grünen, ob nicht Kurzflüge teurer werden könnten, erteilt schon das Ministerium eine Absage: "Die Berechnung der Entgelte hat gemäß §19b LuftVG kostenbezogen zu erfolgen", so die Antwort. Das bedeute, dass nur Kosten in die Berechnung einbezogen werden könnten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit den Dienstleistungen und Infrastrukturen am Flughafen stehen. So sind für internationale Passagiere höhere Entgelte vorgesehen, weil hier höhere Kosten anfallen, durch mehr Kontrollen, mehr Gepäck und längere Aufenthaltszeiten. Auch Kärtner betont, es gebe strenge Regeln, etwa ein Diskriminierungsverbot einzelner Flüge. Kurzflüge unattraktiver machen könne man vielleicht mit einer Luftverkehrssteuer, aber nicht mit Entgelten.

Gleich zu einem zweiten Antrag bewegt hat die Grünen-Landtagsfraktion folgende Antwort des Verkehrsministeriums. Auf die Frage, ob die Staatsregierung in den vergangenen fünf Jahren eine positive Entwicklung hinsichtlich verminderter Lärm- und Schadstoffemissionen durch die Entgeltordnung beobachtet habe, hieß es: "Der Staatsregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor." Das, so sagte Abgeordneter Johannes Becher zur Freisinger SZ, könne so nicht sein: "Die Staatsregierung geht von einer Lenkungswirkung aus, weiß aber nicht, ob es die gibt." Dabei sei es essenziell zu wissen, welche Preise man bräuchte, um eine Wirkung zu erzeugen. Klärung soll jetzt eine Studie bringen, so der Inhalt des Antrags. Wann der Landtag darüber abstimmt, steht noch nicht fest.

© SZ vom 15.06.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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