Prantls Blick:Wie man für die Corona-App werben kann

Prantls Blick: Die Corona-Warn-App startet am Dienstag.

Die Corona-Warn-App startet am Dienstag.

(Foto: AP)

Der Einsatz der App könnte gesetzgeberisch so begleitet werden, dass Bedenken zerstreut und Gefahren verkleinert werden. Aber die Bundesregierung hält das nicht für notwendig.

Die politische Wochenvorschau von Heribert Prantl

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Eine App ist eine App ist eine App. Eine App ist, wie jeder weiß, nicht per se schlecht; sie ist oft unglaublich nützlich. Sie ist aber auch nicht per se gut, selbst dann nicht, wenn es sich um eine Corona-Warn-App handelt. Sie kann aber dann gut und nützlich sein, wenn der Bundestag ein ordentliches Begleitgesetz verabschiedet. Das wäre eine gute und wichtige und richtige Werbung für die Corona-App. Aber das ist leider - noch? - nicht geplant.

In dieser Woche wird Gesundheitsminister Jens Spahn die Corona-Warn-App vorstellen, die sich möglichst viele Menschen auf ihr Smartphone laden sollen - Sie sollen das auch. Spahn wirbt sehr dafür, dass Sie das "freiwillig" tun. Das wäre dann Ihre datenschutzrechtliche Einwilligung in die Datenverarbeitung, die durch die App ausgelöst wird: Das Bluetooth-Signal des Smartphones wird dann genutzt, um Ihre Kontakte zu infizierten Menschen nachvollziehbar zu machen. Und wenn Sie selbst infiziert worden sind, sollen die Personen, mit denen Sie Kontakt hatten, möglichst schnell gewarnt werden.

Das funktioniert so: Die App, die Sie installiert haben, erschafft für Sie speziell eine Identifikationsnummer und sendet diese per Bluetooth aus. Gleichzeitig sucht und findet Ihre App solche Signale, die von anderen Smartphones mit App in Ihrer Nähe gesendet werden. Die Signale werden verschlüsselt gespeichert, und es wird eine Liste von Identifikationsnummern der Menschen erstellt, die Ihnen sehr nahegekommen sind - Ihrer Nahesteher also.

Ende gut, alles gut?

Ursprünglich wollte Spahn noch viel mehr: Es sollten nicht nur die Sozialkontakte verpflichtend gespeichert werden, sondern auch die jeweiligen Aufenthaltsorte und Bewegungen des Menschen. Spahn wollte, dass der Staat Zugriff auf die Verkehrs- und Standortdaten von Corona-Infizierten hat.

Nach heftiger Kritik verzichtete er vorläufig auf ein solches Handy-Tracking und setzte auf das jetzt geplante Handy-Tracing. Er wollte freilich die Corona-Daten auf einem zentralen Server gespeichert wissen, der beim Robert-Koch-Institut steht, also einer Oberbehörde des Bundes. Auch darauf hat er schließlich verzichtet und sich mit einer dezentralen Speicherung abgefunden. Ende gut, alles gut?

Es wäre schön, wenn es so wäre. Spahn und die Bundesregierung weigern sich, wie gesagt, den Bundestag ein Gesetz verabschieden zu lassen, das den Einsatz der Corona-Warn-App regelt. Man könnte den Einsatz der App gesetzgeberisch so begleiten, dass Bedenken zerstreut und Gefahren verkleinert werden. Aber die Bundesregierung hält das nicht für notwendig. Sie verweist darauf, dass die Installation und der Einsatz der App ja völlig freiwillig seien.

Die Neue Richtervereinigung, ein Zusammenschluss von Richtern und Staatsanwälten, konstatiert freilich: "Ohne eine gesetzliche Regelung bleibt die versprochene Freiwilligkeit eine bloße Floskel." Für die Verarbeitung von Daten von Millionen Nutzenden fehle dann, sagt die Neue Richtervereinigung, die gesetzliche Rechtfertigung. Aber vor allem: Jedenfalls einem Teil der Bevölkerung fehlt das Vertrauen. Die Politik sollte alles tun, um das Vertrauen zu stärken.

Eine Steuergutschrift für App-Benutzer?

Wie freiwillig ist die von Spahn & Co propagierte Freiwilligkeit? Sie wird immer wieder betont - gleichzeitig aber darauf hingewiesen, dass das Ganze nur funktioniert, wenn möglichst alle Smartphone-Besitzer mitmachen, allermindestens aber sechzig Prozent von ihnen die App auf ihr Smartphone laden. Und offen ist auch, welche Folgen es hat, wenn man die App nicht nutzt.

Der CDU-Europapolitiker Axel Voss wirbt für Anreizsysteme, um die Nutzung der App populär zu machen: "Wer eine solche App hat, sollte auch zuerst wieder ins Restaurant, ins Kino, ins Theater oder ins Freibad dürfen", sagte er in den Tagen des Lockdowns im Interview mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. Und auch bei Reisen innerhalb der EU sollten App-Nutzer bevorzugt werden. Thorsten Frei, Vize-Vorsitzender der Unionsfraktion im Bundestag, hat vorgeschlagen, die App-Nutzer mit einer Steuergutschrift zu belohnen.

Rigorositäten sind auch im Gespräch - sie laufen hinaus auf ein Obligatorium, also auf eine Installationspflicht. Tilman Kuban, der Vorsitzende der Jungen Union, plädiert dafür, dass die App automatisch auf allen Smartphones installiert wird. Und der Digitalpolitiker Hansjörg Durz von der CSU erklärte bereits vor zwei Monaten, es müsse als letztes Mittel auch über Alternativen zur Freiwilligkeit nachgedacht werden, wenn der Erfolg der Warn-App ausbleibe. Das klingt so, als sollten die Menschen notfalls zur Freiwilligkeit gedrängt, verpflichtet und gepeitscht werden. Das bringt Unruhe in die Diskussion um die Corona-Warn-App. So manche Bürgerinnen und Bürger fühlen sich ver-App-elt.

Um Vertrauen werben

"Was ist eigentlich mit Menschen, die kein Smartphone besitzen?" fragte mich eine Leserin. "Müssen die sich dann eins kaufen? Oder wird das vom Staat finanziert? Wie ist das bei Hartz-IV-Empfängern? Ich nehme mein Handy oft gar nicht mit, wenn ich einkaufen oder spazieren gehe. Muss ich das dann? Und steht dann auf der Parkbank: nur für Menschen mit Tracing-App?" Solche Ängste könnten von einem ordentlichen Begleitgesetz jedenfalls minimiert werden. In einem solchen Gesetz müsste dafür gesorgt werden, dass die App nicht zur Eintrittskarte für das öffentliche Leben wird. Es muss ausgeschlossen werden, dass derjenige zum Gefährder erklärt wird, der die App nicht installiert.

Es werden so Ängste geweckt, die nicht sein müssten. Ulrich Kelber, der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, spricht sich schon deswegen gegen einen Zwang zur App-Nutzung aus, weil der in der Praxis kaum durchsetzbar und sanktionierbar sei. In welchen Fällen sollten dann Bußgelder oder Strafen verhängt werden dürfen, fragt er: Wenn man das aktuellste Update für das Betriebssystem nicht hat? Wenn Bluetooth ausgeschaltet ist? Wenn der Akku leer ist oder das Handy zu Hause liegt? Wenn das Smartphone beim Gang zur Toilette im Restaurant nicht dorthin mitgenommen wird?

Es ist vernünftig und klug, solche Ängste mit einem Begleitgesetz zu zerstreuen. Es geht um einen Diskriminierungsschutz für alle, die die App nicht verwenden wollen. Es muss geregelt werden, was mit den erhobenen Daten geschieht und wann diese unwiderruflich gelöscht werden. Es geht darum, auf diese Weise um Vertrauen zu werben.

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