Stadt Freising:Berechnung von Gebühren

Grundstückseigentümer müssen bauliche Veränderungen melden

Grundstückseigentümer sind laut Informationen der Stadt Freising dazu verpflichtet, maßgebliche bauliche Veränderungen aktuell an die Stadt zu melden. Dies sei notwendig, damit die Kanalherstellungsbeiträge und die Niederschlagswassergebühr richtig berechnet werden könnten, heißt es in einer Pressemitteilung. Die Berechnung der Kanalherstellungsbeiträge richte sich unter anderem nach der Geschossfläche der Gebäude. Eine ausschlaggebende Veränderung könne zum Beispiel der nachträgliche Dachgeschossausbau oder Anbau an das bestehende Gebäude sein. Mitteilungspflichtig sei die Schaffung zusätzlicher versiegelter Flächen oder die Änderung des Versiegelungsgrades bestehender versiegelter Flächen. Die Mitteilung erfolge anhand des Bogens für die Ermittlung der Niederschlagswassergebühr, welcher auf der Homepage der Stadt Freising zu finden ist ( https://www.freising.de/media/user_upload/Rathaus_direkt/Satzungen/gesplittete-abwassergebuehr-merkblatt.pdf) oder bei der Stadtentwässerung Freising angefordert werden kann.

© SZ vom 16.06.2020 / sz - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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