Augsburg:Mammutprozess dauert an

Staatsanwälte wähnen sich Millionenbetrug auf der Spur

Im "Goldfinger-Prozess" vor dem Augsburger Landgericht geht es nach Ansicht der Ankläger um Steuerhinterziehung von mehreren 100 Millionen Euro, von einem Schaden bis zu einer Milliarde ist gar die Rede. Doch bisher haben sich die von der Staatsanwaltschaft zusammengetragenen Vorwürfe für die Kammer kaum bestätigt, weswegen das Gericht eine Einstellung des Mammutverfahrens gegen eine Geldauflage angeregt hat. Doch die Staatsanwaltschaft hält davon gar nichts, wie am Mittwoch deutlich wurde.

Der Prozess, der bereits seit November 2019 läuft, wird nun voraussichtlich bis ins Jahr 2021 fortgesetzt. Ob es dann zu einer Verurteilung der angeklagten Rechtsanwälte und Steuerberater aus München kommen wird, ist höchst fraglich.

Es geht um die umstrittenen Steuersparmodelle, mit dem Millionäre früher die Zahlungen an den Fiskus massiv nach unter drücken konnten. Dafür mussten die vermögenden Einkommensteuerzahler im In- oder Ausland mit Gold handeln. Solche Modelle sind nach dem James-Bond-Film "Goldfinger" von 1964 benannt und bewegten sich im Graubereich zwischen legalen Steuertricks und illegaler Steuerhinterziehung. Der Gesetzgeber hat inzwischen das Einkommensteuerschlupfloch gestopft. Der Bundesfinanzhof in München hat zudem entschieden, in welchen Fällen "Goldfinger" zulässig war.

Der Vorsitzende Richter Johannes Ballis hatte in dem Augsburger Prozess Ende Mai die Einstellung des Verfahren gegen die Angeklagten, die mehrere Monate in Untersuchungshaft saßen, angeregt. Nach Ansicht des Kammervorsitzenden haben die beiden zwar nicht ganz sauber gearbeitet, den großen Steuerbetrug sah der Richter aber nicht. Die Verteidiger der Beschuldigten haben angeboten, der Einstellung des Verfahrens gegen ihre Mandanten zuzustimmen, wenn die dafür festgelegten Geldzahlungen eher "symbolisch" bleiben.

Doch die Augsburger Staatsanwaltschaft hält von solchen Überlegungen gar nichts. Sie hatte nach der Initiative des Richters im Gegenzug einen Befangenheitsantrag gestellt - ein seltener Vorgang. Der wurde vom Landgericht abgelehnt.

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