AfD:Gericht erklärt Kalbitz-Rauswurf für unzulässig

Der äußerst rechte AfD-Politiker Andreas Kalbitz darf vorerst seine Rechte als Parteimitglied wieder wahrnehmen. Das Berliner Landgericht hat am Freitagnachmittag die Annullierung der Parteimitgliedschaft des Brandenburger Landesvorsitzenden für unzulässig erklärt. Das bedeutet, dass Kalbitz zumindest bis zu einer Entscheidung des Bundesschiedsgerichts der AfD wieder der Partei angehört. Kalbitz ist damit auch wieder Teil des Bundesvorstands der AfD.

Im vergangenen Monat hatte der Bundesvorstand der Partei die Mitgliedschaft von Kalbitz in einer Mehrheitsentscheidung annulliert. Das Gremium lastete Kalbitz an, dass er bei seinem Eintritt in die Partei im Jahr 2013 frühere Mitgliedschaften in rechtsextremen Organisationen nicht angegeben habe. Dabei ging es um eine frühere Mitgliedschaft bei den Republikanern sowie eine Zugehörigkeit zu der inzwischen verbotenen rechtsextremen Organisation Heimattreue Deutsche Jugend. Dem Bundesamt für Verfassungsschutz liegt eine Mitgliedsliste vor, auf der Kalbitz geführt wurde. Der AfD-Politiker bestreitet dagegen, Mitglied dieser Organisation gewesen zu sein. Die Annullierung der Mitgliedschaft hatte massive Verwerfungen in der Spitze der AfD zur Folge. Während Parteichef Jörg Meuthen diesen Schritt forciert hatte, sprachen sich sein Co-Vorsitzender Tino Chrupalla und der Ehrenvorsitzende und Chef der Bundestagsfraktion, Alexander Gauland, dagegen aus.

© SZ vom 20.06.2020 / JSC - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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