Innenministerkonferenz:Deutschland holt 243 Kinder aus griechischen Flüchtlingslagern

Lesezeit: 2 min

Bei der Innenministerkonferent galten die üblichen Abstandsregel sowie Maskenpflicht. (Foto: dpa)

Auch deren Familienmitglieder werden aufgenommen. Außerdem haben die Innenminister beschlossen, den Abschiebestopp nach Syrien bis Jahresende zu verlängern.

Deutschland nimmt insgesamt 243 Kinder und ihre Familienangehörigen aus griechischen Flüchtlingslagern auf. Das kündigte Bundesinnenminister Horst Seehofer zum Abschluss der Innenministerkonferenz von Bund und Ländern an. Seehofer lobte die hohe Bereitschaft mehrerer Bundesländer, Familien aus den überfüllten Lagern auf den griechischen Inseln zu holen. Insgesamt gehe es um mehr als 900 Menschen. Seehofer sprach von der größten Aktion dieser Art, die es je in Deutschland gegeben habe.

In diesem Fall solle von der üblichen Flüchtlingsverteilung in Deutschland abgewichen werden. Normalerweise werden Flüchtlinge entsprechend deren Bevölkerungszahl, auf die Bundesländer aufgeteilt. Diesmal soll die große Aufnahmebereitschaft einiger Bundesländer berücksichtigt werden.

Griechenland
:Die Hölle auf Lesbos

Das Flüchtlingslager Moria auf der griechischen Insel ist heillos überfüllt, Zustände und Stimmung sind schlecht. Jetzt wüten auch noch rechte Schläger. Ihre Opfer sind zunehmend auch die Hilfsorganisationen.

Von Tobias Zick

Außerdem verlängerten die Innenminister den Abschiebestopp nach Syrien bis Jahresende. Demnach sollen Menschen aus dem Bürgerkriegsland auch nach wie vor nicht in ihr Herkunftsland zurückgebracht werden. Das teilte die Landesregierung von Thüringen mit.

Wegen der Kämpfe in Syrien wurde der Abschiebestopp erstmals 2012 beschlossen. Seither wurde er stets verlängert. Immer wieder werden Forderungen vor allem aus unionsgeführten Ländern laut, zumindest Menschen nach Syrien abzuschieben, die in Deutschland schwere Straftaten begangen haben. Nach Einschätzung des Auswärtigen Amtes kann derzeit aber keine Region in Syrien als sicher gelten.

Einigung bei Berliner Antidiskriminierungsgesetz

Der Streit um das Berliner Antidiskriminierungsgesetz und die Entsendung von Polizisten in die Hauptstadt wurde beigelegt. Berlins Innensenator Andreas Geisel (SPD) habe nach den Worten von Seehofer klargestellt, dass das umstrittene Gesetz nur für die Berliner Landesbediensteten gelte. Seehofer sprach von einer "klaren und unmissverständlichen Aussage, die viel zur Beruhigung beigetragen hat". Seehofer will sich nach eigenen Worten in den kommenden Tagen nochmals mit Geisel in Berlin treffen und Detailfragen zur Bundespolizei besprechen. "Ich gehe davon aus, dass wir uns da auch verständigen können", sagte der Bundesinnenminister. Dann könne sich die Bundespolizei wieder an Einsätzen in Berlin beteiligen.

Das umstrittene Antidiskriminierungsgesetz sieht vor, Menschen in der Hauptstadt vor Diskriminierung von Seiten der Behörden zu schützen. Es soll außerdem Klagen etwa in Fällen erleichtern, in denen sich Menschen von Polizisten diskriminiert sehen. Wenn sie einen Richter überzeugen können, dass eine Diskriminierung wahrscheinlich ist, dann kann der den Staat in die Pflicht nehmen, das zu widerlegen. Manche Minister fürchten nun Nachteile für ihre Beamten.

Vorratsdatenspeicherung im Kampf gegen Kinderpornographie

Im Kampf gegen Kindesmissbrauch und Kinderpornografie haben sich die Innenminister von Bund und Ländern für eine Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen. Mithilfe einer Mindestspeicherverpflichtung sollen die Ermittlungen in diesem Bereich vorangebracht werden, hieß nach den Beratungen in Erfurt. Bei der Vorratsdatenspeicherung werden Anbieter gesetzlich verpflichtet, die Telefon- und Internetverbindungsdaten der Nutzer zu speichern, so dass Ermittler später darauf zugreifen können.

Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) sagte dazu, man müsse "mit aller Härte" gegen Kinderpornografie und Kindesmissbrauch vorgehen. Der niedersächsische Innenminister Boris Pistorius (SPD) betonte, es brauche eine Mindestspeicherpflicht, da ansonsten wichtige Informationen und Bestandsdaten verloren gehen würden. Man müsse bei schwersten Straftaten schnell zugreifen können.

© SZ.de/dpa/epd/hij - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

SZ PlusSyrien
:Der Prozess

Seit 2011 bekämpft das syrische Regime das eigene Volk. Nun stehen zum ersten Mal Kriegsverbrecher vor Gericht - in Deutschland. Über ein historisches Verfahren.

Moritz Baumstieger, Lena Kampf und Ronen Steinke, Illustration: Stefan Dimitrov

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: