AfD:Meuthen sieht Mehrheit seiner Partei hinter sich

Steht seit einiger Zeit parteiintern in der Kritik: AfD-Chef Jörg Meuthen (Foto: dpa)

Beim AfD-Bundeskonvent stellt sich eine Mehrheit von 27 Delegierten gegen einen Antrag, der dem Co-Parteichef "unverantwortliche Spaltungsversuche" vorwirft. Die Parteispitze ist bemüht, Einigkeit zu demonstrieren.

Ein AfD-Bundeskonvent hat sich hinter Parteichef Jörg Meuthen gestellt und einen Antrag zu dessen Maßregelung mehrheitlich abgelehnt. Nach Angaben aus Parteikreisen stimmten am Samstag 27 Delegierte gegen den unter anderem vom Bundestagsabgeordneten Armin-Paul Hampel eingebrachten Antrag, in dem Meuthen "unverantwortliche Spaltungsversuche" vorgeworfen wurden. 23 Delegierte votierten für den Antrag.

"Der Konvent hat dem Wunsch, diese Missbilligung auszusprechen, mehrheitlich nicht entsprochen", sagte Meuthen vor Journalisten. Der Konvent selbst ist nicht-öffentlich. "Das bestätigt genau das, was ich die ganze Zeit sage: dass für den Kurs, den ich in der Partei vertrete, eine Mehrheit besteht."

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Der bisherige Brandenburger Landeschef Kalbitz darf vorerst in der AfD bleiben. Parteichef Meuthen erklärt kurz vor dem Bundeskonvent, er sehe trotzdem die Mehrheit der Partei hinter sich.

Nach dem Bundeskonvent haben die Parteispitzen Einigkeit demonstriert. "Wir haben kontrovers diskutiert, kontrovers gestritten, wie es sich gehört für eine demokratische Partei", sagte Co-Vorsitzender Tino Chrupalla am Samstagabend. Dennoch arbeite der Bundesvorstand eng zusammen. "Wir sind eine AfD, es gibt keine Spaltung", betonte er.

Bundeschef Meuthen steht seit einiger Zeit parteiintern in der Kritik - zum Beispiel von Thüringens Landeschef Björn Höcke und AfD-Fraktionschef Alexander Gauland. Am Freitag hatte Meuthen eine juristische Niederlage hinnehmen müssen: Das Landgericht Berlin hatte die Aufhebung der Mitgliedschaft des bisherigen Brandenburger AfD-Landeschefs Andreas Kalbitz durch den Bundesvorstand für unzulässig erklärt. Damit darf der rechtsnationale Politiker seine Rechte als Parteimitglied und als Mitglied im Bundesvorstand bis zur Entscheidung des AfD-Bundesschiedsgerichts wieder ausüben.

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