Sozialpolitik:So wollen die Grünen die Hartz-IV-Sätze verändern

Grüne: Alle Corona-Hilfen auf Geschlechter-Gerechtigkeit prüfen

Die Corona-Krise dürfe nicht zu einer Armutskrise werden, so Grünen-Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt.

(Foto: Kay Nietfeld/dpa)

Die Partei will Hartz-IV-Empfänger näher an die gesellschaftliche Mitte rücken: mit neu berechneten, höheren Regelsätzen und einem Existenzminimum.

Von Henrike Roßbach, Berlin

Eineinhalb Jahre ist es her, dass Robert Habeck einen "Debattenbeitrag" für das neue Grundsatzprogramm seiner Partei veröffentlichte. Die Überschrift klang harmlos, faktisch aber forderte der Grünen-Chef eine sozialpolitische Zeitenwende: die Abkehr von Hartz IV. Auf acht Seiten schlug Habeck eine Garantiesicherung vor; ohne Sanktionen, ohne die Pflicht, einen angebotenen Job annehmen zu müssen, und mit höheren Sätzen. Auf 30 Milliarden Euro im Jahr bezifferte er die Kosten, ohne die neuen Sätze zu nennen.

Diese Leerstelle will nun die Grünen-Fraktion füllen. An diesem Dienstag legt sie ein neues Papier vor. Wieder geht es um eine Alternative zu Hartz IV, dieses Mal aber gehen die Grünen ins Detail. Die Fraktion hat ein Gutachten in Auftrag gegeben, das der SZ vorab vorlag, und in dem vorgerechnet wird, wie die Regelsätze für Erwachsene und Kinder mit einer grünen Garantiesicherung aussehen würden. "Genau jetzt in der Krise brauchen die Menschen die Gewissheit, dass die Grundsicherung ihr Versprechen auch hält, soziale Härten verhindert und Hilfe auf Augenhöhe anbietet", sagt die Fraktionsvorsitzende Katrin Göring-Eckardt.

Die Verfasserinnen der Studie, Verena Tobsch vom Berliner Institut für empirische Sozial- und Wirtschaftsforschung und die Verteilungsforscherin Irene Becker, setzen an einem verbreiteten Kritikpunkt an: dass die Grundsicherungssätze wegen der Berechnungsmethode systematisch zu niedrig ausfielen. Die Kritik entzündet sich zum einen daran, dass als Referenzgruppe für die Berechnung der Sätze nur die ärmeren Bevölkerungsschichten herangezogen und Grundsicherungsempfänger aus dieser Gruppe nicht komplett herausgerechnet werden. Zum anderen werden die Ausgaben dieser Referenzgruppe noch um diverse Posten gekürzt. Es fehle, so das Urteil der Wissenschaftlerinnen, "an einem Bezug zur gesellschaftlichen Normalität" beziehungsweise Mitte. Im Ergebnis haben Grundsicherungsempfängern laut Studie gegenüber der gesellschaftlichen Mitte einen Rückstand von 70 bis zu 80 Prozent, was etwa die sozio-kulturelle Teilhabe angeht.

"Seit Jahren rechnet die Bundesregierung mit allerlei Tricks die Bedarfe klein und kürzt willkürlich", sagt der sozialpolitische Sprecher der Grünen, Sven Lehmann. "Die Liste ist lang, was Arme in diesem Land nicht haben dürfen: keine Schnittblumen, keinen Weihnachtsbaum, kein Eis im Sommer, kein Handy." Damit müsse Schluss sein. Ausgangspunkt einer alternativen Regelsatzberechnung, wie sie den Grünen vorschwebt, soll dem Gutachten zufolge deshalb eine politische Entscheidung sein: die Festlegung eines Existenzminimums, das nicht unbegrenzt von den Lebensbedingungen in der Mitte der Gesellschaft abweichen darf - eine Art Untergrenze für den Lebensstandard.

Statt 432 Euro bekäme ein alleinlebender Erwachsener 603 Euro im Monat

Die Gutachterinnen haben mehrere Abstandsvarianten zur Mitte durchgerechnet - wobei Kinder etwas weniger ins Hintertreffen geraten sollen als Erwachsene. In einer Reformvariante etwa würden Erwachsene, was Ernährung, Kleidung und Wohnen angeht, dem Lebensstandard der gesellschaftlichen Mitte um ein Drittel hinterherhinken, Kinder um ein Viertel. Hinzu kommt ein 60-Prozent-Abstand (40 Prozent bei Kindern) bei Dingen wie Gesundheit, Freizeit, Bildung oder Verkehr. Laut Gutachten entspräche ein solcher Abstand zur Mitte in etwa den Lebensbedingungen der untersten 15 Prozent auf der Einkommensskala - allerdings nur, wenn sämtliche Grundsicherungsempfänger aus der Gruppe herausgerechnet und keine Ausgabenposten per se gestrichen werden.

Die Regelsätze, zu denen die Forscherinnen dann kommen, liegen deutlich über dem, was heute gezahlt wird. Statt 432 Euro bekäme ein allein lebender Erwachsener 603 Euro im Monat. Kinder unter sechs Jahren kämen auf 306 statt 250 Euro, für Sechs- bis Vierzehnjährige wären es 378 statt 308 Euro, für Jugendliche über 14 Jahren 444 Euro statt 328 Euro. An anderer Stelle aber gehen die Grünen nicht derart ins Detail: Zu den potenziellen Gesamtkosten ihrer Reform steht nichts in dem Gutachten. Ein Fraktionssprecher sagt, diese Kosten würden "im Rahmen einer Modernisierung der gesamten Garantiesicherung" berechnet. So komme es darauf an, in welchen Schritten die Sätze angehoben und wie auf der anderen Seite die unteren Einkommen gestärkt würden. Eine grobe Orientierung aber nennt er: Bei einer Anhebung der Regelsätze um beispielsweise rund 50 Euro sei mit Kosten "im einstelligen Milliardenbereich" zu rechnen.

"Jetzt müssen die Weichen dafür gestellt werden, dass die Corona-Krise nicht zu einer Gerechtigkeits- und Armutskrise wird", sagt Göring-Eckardt und fordert einen kurzfristigen Aufschlag auf die Grundsicherung von 100 Euro für Erwachsene und 60 Euro für Kinder. Im Herbst müsse die Regierung ein neues Gesetz zur Ermittlung der Regelsätze vorlegen. "Wir fordern, dass sie dabei endlich Schluss macht mit der Kleinrechnerei und einen deutlichen Schritt in Richtung existenzsichernde Regelsätze geht." Laut Sozialexperte Lehman zeigt die Corona-Krise, "wie sehr auf Kante genäht" Millionen Menschen in Deutschland leben müssten. "Wir müssen den Regelsatz in der Krise und danach deutlich anheben."

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