Sterbehilfe:Neue Regeln für die allerletzten Fragen

Sterbehilfe

Ein Pfleger hält die Hand einer Bewohnerin eines Düsseldorfer Alten-und Pflegeheims.

(Foto: Oliver Berg/dpa)

Im Februar kippte Karlsruhe das Verbot organisierter Sterbehilfe und überließ dadurch vorerst privaten Vereinen das Feld. Vier Professoren warnen nun vor einem "völligen Wildwuchs" - und schlagen eine kühne Reform vor.

Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe

Es war das spektakuläre Schlusswort in einer jahrelangen Debatte. Ende Februar erklärte das Bundesverfassungsgericht das Verbot organisierter Sterbehilfe für verfassungswidrig. Das Recht, sein Leben zu beenden, bestehe in jeder Phase menschlicher Existenz - und umfasse die Freiheit, sich dafür der Hilfe Dritter zu bedienen. Ein derart klares Votum für die Zulässigkeit von Sterbehilfe hatten selbst die Kläger nicht erwartet.

Danach herrschte erst einmal Schweigen, aber an diesem Montag haben vier Professoren das nächste Kapitel der Debatte eröffnet. Die Palliativmediziner Gian Domenico Borasio und Ralf J. Jox (beide Universität Lausanne), der Medizinrechtler Jochen Taupitz (Uni Heidelberg) sowie der Tübinger Medizinethiker Urban Wiesing haben einen Reformvorschlag vorgelegt.

Ziel ist es, das Vakuum zu füllen, das der Karlsruher Spruch hinterlassen hatte. Denn sosehr die Richter auch das Ziel gebilligt hatten, private Sterbehilfevereine strikten Regeln zu unterwerfen: Das Urteil hatte den Paragrafen zur Strafbarkeit geschäftsmäßiger Sterbehilfe hinweggefegt und ihnen damit vorerst wieder das Feld überlassen. "Derzeit kann es völligen Wildwuchs geben", warnte Taupitz in einer Online-Pressekonferenz.

Der Deutsche Hospiz- und Palliativ-Verband meldete dieser Tage besorgt, erstmals nach dem Urteil habe ein Sterbehilfeverein einem Bewohner eines Altenheims bei der Selbsttötung assistiert.

Suizidhilfe, so der Vorschlag, soll fast ausschließlich in die Hände von Ärzten gelegt werden

Während Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) noch in der Findungsphase ist - Mitte April hatte er Verbände und Kirchen zur Stellungnahme aufgefordert -, wagt der Professorenentwurf einen kühnen Schritt. Die Suizidhilfe soll - von einer kleinen Ausnahme für Angehörige und "nahestehende Personen" abgesehen - allein in die Hände von Ärzten gelegt werden.

Ralf Jox hält dies schon deshalb für angezeigt, weil es in den allermeisten Fällen um alte Menschen mit schweren oder multiplen Krankheiten gehe. Ärzte könnten besser als andere den Betroffenen Alternativen wie etwa die Palliativmedizin aufzeigen.

Oder eben auch erkennen, ob nicht doch - wie in der Mehrzahl der Fälle - eine Depression oder Psychose hinter dem Wunsch nach Selbsttötung stecke, womit eine Suizidhilfe ausscheide.

"Wir sind überzeugt, dass die rechtliche Verantwortung am besten bei den Ärzten aufgehoben ist." Dem Entwurf zufolge müsste sich der Arzt in einem persönlichen Gespräch davon überzeugen, dass der Suizidwunsch frei verantwortlich zustande kam und dauerhaft ist. Es soll eine Wartefrist von zehn Tagen gelten. Zudem müsste zwingend ein zweiter Arzt hinzugezogen werden.

Auf die Mediziner zu setzen, ist einerseits naheliegend, weil niemand besser geeignet erscheint, als Vertrauenspersonen in diesen allerletzten Fragen zu agieren. Andererseits hatte sich das Verfassungsgericht hier skeptisch gezeigt: Derzeit fänden sich (noch) nicht genügend zur Suizidhilfe bereite Ärzte, um die Autonomie der Menschen am Ende des Lebens faktisch zu gewährleisten.

Denn niemand könne zur Suizidhilfe verpflichtet werden - die noch dazu in zehn von 17 ärztlichen Berufsordnungen untersagt sei.

Mit einem "Dammbruch" rechnen die Experten nicht

Denkbar ist freilich, dass der Richterspruch selbst hier die Verhältnisse neu ordnet. Gian Domenico Borasio ist überzeugt, dass das Momentum auf seiner Seite ist. "Viele Ärzte sagen, sie wären zur Suizidhilfe bereit, wenn klar gesetzlich geregelt wäre, was sie dürfen und was nicht", sagte er der Süddeutschen Zeitung.

Im Gesetzentwurf wird eine Studie aus fünf Landesärztekammern zitiert, wonach 40 Prozent der befragten Ärzte sich eine ärztliche Suizidassistenz vorstellen könne. Aber das war 2015. Das Gesetz zur Sterbehilfe, das viel Unsicherheit unter den Ärzten ausgelöst hatte, ist inzwischen Geschichte. "Es geht um ein Umdenken", glaubt Borasio.

Sollte sich diese Erwartung erfüllen, dann dürfte der Entwurf im Einklang mit den Karlsruher Vorgaben stehen. Und im Grunde auch mit den Zielen einer Politik, die organisierte Sterbehilfevereine zurückdrängen will - denn außenstehende Sterbehelfer hätten danach mit bis zu drei Jahren Haft zu rechnen.

Die Reformer rechnen jedenfalls nicht mit dem oft beschworenen "Dammbruch" bei der Sterbehilfe. Die internationalen Erfahrungen zeigten: Die Hemmschwelle sinke nur dort, wo Ärzte tatsächlich selbst Sterbehilfe vornehmen dürfen, etwa in den Niederlanden. Wo dagegen, abgesichert durch Fürsorge und Beratung, die Suizidwilligen lediglich ein tödliches Mittel beantragen könnten, das sie sich selbst verabreichen müssten, blieben die Zahlen niedrig.

Danach erhalten im US-Bundesstaat Washington 65 Prozent der Anfragenden kein Rezept für das todbringende Gift; viele werden als nicht frei verantwortlich eingestuft, andere ziehen den Wunsch zurück oder sterben im Laufe der Prodezur. Von den Übrigen löst ein Drittel das Rezept am Ende nicht ein.

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