Justiz:Strafanzeige

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Horst Seehofer wäre mit seiner Anzeige gegen die Verfasserin der taz-Kolumne nicht der erste. Der Sachverhalt ist der Polizei bekannt. Es wäre reine Symbolik.

Von  Ronen Steinke

Eine Strafanzeige zu erstatten, bedeutet kurz gesagt: zu petzen. Mehr nicht. Wer eine Anzeige erstattet, der bringt der Polizei oder der Staatsanwaltschaft ein Ereignis zur Kenntnis, von dem er oder sie in der Regel annimmt, dass es nicht schon bekannt ist. Denn wenn die Beamten von einer strafbaren Tat bereits wissen, dann haben sie schon von sich aus die Pflicht, dies aufzuklären und zu verfolgen, es gilt das sogenannte Legalitätsprinzip.

Eine Anzeige ändert juristisch nichts, sie kann deshalb völlig formlos, auch online oder anonym erstattet werden, "mündlich oder schriftlich" bei Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht, so steht es in Paragraf 158 der Strafprozessordnung. Und wenn jemand - sei es ein Bürger oder sei es auch ein Bundesinnenminister - einen Sachverhalt anzeigt, der schon seit Tagen breit in den Medien diskutiert wird und der Polizei und den Staatsanwaltschaften nicht zuletzt auch deshalb bekannt ist, weil zuvor auch bereits zwei Polizeigewerkschaften Anzeige erstattet haben, dann ist das Symbolik.

Setzte Horst Seehofer, wenn er wirklich die Verfasserin einer Kolumne in der Tageszeitung taz anzeigen würde, die Justiz unter Druck? Nein, das würden die Strafverfolger weit von sich weisen. Ob wirklich ein hinreichender Verdacht besteht, das hat allein die Staatsanwaltschaft Berlin zu entscheiden, und ob ein Sachverhalt nun einmal, dreimal oder hundertmal angezeigt wird, das kann und darf an ihrer juristischen Bewertung nichts ändern.

Die Staatsanwaltschaft Berlin untersteht nicht der Bundesregierung, sondern dem grünen Justizsenator von Berlin. Aber selbst von dort sind Weisungen sehr unüblich, de facto ist die Staatsanwaltschaft unabhängig. In den vergangenen Jahren hat ihre Abteilung 231 viele Anzeigen gegen Thilo Sarrazin wegen Volksverhetzung erhalten und eingestellt. Seit dem Nachmittag des 16. Juni, als das erste Fax mit einer Anzeige der Gewerkschaft der Polizei "gegen die taz, deren Herausgeber und die Autorin dieser Kolumne hinsichtlich aller in Betracht kommender Straftatbestände" eingegangen ist, hat sie Gelegenheit zu prüfen, was sie davon hält.

© SZ vom 24.06.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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