Corona und Diskriminierung:Ungleichheit kann gerecht sein

Urlaub: Ferienbeginn in Mecklenburg-Vorpommern

Wohnmobil auf einsamer Straße Richtung Ostsee: Auch innerdeutscher Urlaub wird nun kompliziert.

(Foto: Jens Böttner/dpa)

Ist es unfair, Menschen aus Gütersloh im Zweifel den Urlaub in Oberbayern zu verbieten? Nein, denn der Gleichheitsgrundsatz gilt nicht absolut.

Kommentar von Stefan Ulrich

Über Diskriminierung wird in der Corona-Krise von Anfang an geklagt. Nun ist sogar von "Stigmatisierung" die Rede. Ein erschreckender, historisch aufgeladener Begriff, in dem Brandmarkung und Ächtung mitschwingen. "Stigmatisierung" - verwendet wird dieses Wort jetzt von Armin Laschet, dem Ministerpräsidenten von Nordrhein-Westfalen, und von Sven-Georg Adenauer, dem Landrat des Kreises Gütersloh. Beide CDU-Politiker warnen davor, wegen des Corona-Ausbruchs in einem Fleischbetrieb von Tönnies und der in Folge verhängten Einschränkungen Bürger aus Gütersloh beim Urlaubmachen zu "stigmatisieren".

Das ist ein krasses Wort, wenn es darum geht, ob eine Familie aus Gütersloh auf Usedom oder am Schliersee Ferien verbringen kann. Doch sein Gebrauch zeigt, wie angespannt die Stimmung in Deutschland ist, jetzt, wo mehrere Monate der Corona-Beschränkungen durchlitten sind - und viele weitere bevorstehen.

Die Hoffnung, alles werde sich normalisieren und der herbeigesehnte Sommerurlaub sei zu retten, bekommt durch die neuen Zwangsmaßnahmen in den Landkreisen Gütersloh und Warendorf einen herben Dämpfer. Zerstörte Hoffnung aber schlägt leicht in Bitterkeit um, und in Wut.

Dies gilt umso mehr, als künftige strenge Anti-Corona-Maßnahmen nicht mehr bundes- oder landesweit eingeführt werden, sondern selektiv, bezogen auf Wohnblöcke, Betriebe, Städte oder Landkreise. Der Trost, es treffe ja alle, die ganze Gesellschaft als Solidargemeinschaft, schwindet. Und das Gefühl einzelner Gruppen wächst, diskriminiert zu werden. Das gefährdet Akzeptanz und Wirksamkeit der Strategie im Kampf gegen das Virus.

Umso mehr müssen Politik, Verwaltung und Gerichte darauf achten, gut begründete, einleuchtende Entscheidungen zu treffen. Das Recht gibt ihnen da Leitlinien. So fordert der Gleichheitsgrundsatz, Gleiches auch gleich zu behandeln. Wer sich diskriminiert fühlt in Gütersloh, weil ihm Bayern den Urlaub verweigert, hebt auf diesen Grundsatz ab: Warum dürfen wir nicht - und alle anderen schon?

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Bayern und weitere Bundesländer, die Bürger aus Corona-Risikogebieten nur noch unter strengsten Bedingungen einreisen lassen, müssen sich fragen, ob sie den Gleichheitsgrundsatz verletzten. Dieser gilt aber nicht absolut. Er fordert nur, dass eine Ungleichbehandlung sachlich gerechtfertigt und verhältnismäßig ist. Und da ist man mitten in der Seuchenbekämpfung. Sie setzt weltweit darauf, Kranke und Ansteckungsverdächtige von Gesunden zu trennen, um die Ausbreitung eines Erregers zu verhindern und so Menschenleben zu retten und das Gesundheitssystem vor Überlastung zu schützen.

Deswegen haben viele Staaten gegen Bewohner vieler anderer Staaten Einreiseverbote oder Quarantäne verhängt. Das Infektionsschutzgesetz erlaubt auch innerhalb Deutschlands drastische Schritte wie Geschäftsschließungen und Zwangsquarantäne - oder, wie jetzt in Gütersloh und Warendorf, die großflächige Beschränkung des öffentlichen Lebens. Dies greift unmittelbar in Grundrechte ein. Die Bürger können dagegen klagen, und sie werden von den Gerichten nicht immer, aber immer wieder recht bekommen.

Entscheidend sind drei Filter: Ist eine Maßnahme geeignet, die Ausbreitung zu stoppen, woran man etwa bei Museumsschließungen im Kreis Gütersloh zweifeln kann? Wären, zweitens, mildere Maßnahmen möglich, statt eines Restaurantverbots etwa eine lockerere Bestuhlung? Und steht, drittens, der Schaden, den Bürger und Firmen durch Anti-Corona-Auflagen haben, noch im angemessenen Verhältnis zum Nutzen für den Seuchenschutz?

In vermeintlichen Diskriminierungen steckt eine Chance

In Gütersloh haben sich viele Mitarbeiter des Fleischbetriebs infiziert. Sie wohnten und bewegten sich an etlichen Orten des Landkreises, sodass die Gefahr groß ist, dass sie viele andere Menschen angesteckt haben. Daher war es überfällig, die massiven Einschränkungen zu erlassen. Und es spricht einiges dafür, dass es zu rechtfertigen ist, Bürger aus Gütersloh nur bei Vorlage eines aktuellen, negativen Corona-Tests in anderen Gegenden Deutschlands Urlaub machen zu lassen. Das ist hart für Betroffene, von denen sich wohl viele ausgegrenzt fühlen, aber nötig, um neuen Epidemiewellen vorzubeugen.

Genau betrachtet, steckt in vermeintlichen Diskriminierungen wie im Fall Gütersloh eine Chance. Wenn Corona künftig immer wieder lokal ausbricht, so muss nicht mehr, wie zu Beginn der Epidemie, ganz Deutschland herunterfahren, mit schlimmen Folgen für sehr viele Menschen. Es reicht, nur diejenigen Orte zu beschränken oder zu isolieren, an denen das Virus stark wütet. Das entspricht dem Umkehrsatz des Gleichheitsgebots: Er fordert, Ungleiches ungleich zu behandeln.

Mit dieser differenzierenden Anti-Corona-Strategie könnten sich die nächsten, schwierigen Monate bewältigen lassen. Vorausgesetzt, es gelingt, betroffene Bürger davon zu überzeugen, dass sie zwar ungleich behandelt, aber eben nicht diskriminiert oder gar stigmatisiert werden.

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