Bundestagsgröße:Opposition pocht auf neues Wahlrecht

Bundestag Wahlrecht

Wegen der Corona-Pandemie ist die Zahl der zu besetzenden Plätze im Bundestag derzeit begrenzt. Für die Zahl der Abgeordneten ist das aber nicht in Sicht.

(Foto: dpa)

709 Abgeordnete sitzen derzeit im Parlament, 598 sollten es sein. Jetzt wollen FDP, Grüne und Linke ihren Vorschlag zur Verkleinerung des Bundestags zur Abstimmung bringen - letzte Möglichkeit für eine Reform, die bereits bei der nächsten Wahl gilt.

Von Robert Roßmann, Berlin

FDP, Grüne und Linke wollen nicht länger hinnehmen, dass die große Koalition die Verkleinerung des Bundestags verschleppt. Auf Wunsch der drei Oppositionsfraktionen soll der Bundestag deshalb in seiner nächsten Sitzungswoche über einen Gesetzentwurf zur Änderung des Wahlrechts abstimmen. Dies ist praktisch der letztmögliche Zeitpunkt, zu dem eine Änderung beschlossen werden kann, die bereits für die nächste Bundestagswahl gilt.

Derzeit sitzen 709 Abgeordnete im Parlament, dabei liegt die Normgröße bei 598. Ohne Gesetzesänderung könnte es nach der nächsten Wahl sogar mehr als 800 Abgeordnete geben. Über eine Verkleinerung des Bundestags wird deshalb seit Jahren diskutiert, Union und SPD haben sich aber immer noch nicht auf einen Vorschlag verständigen können. FDP, Grüne und Linke haben dagegen einen gemeinsamen Gesetzentwurf vorgelegt. Er wurde im November 2019 das erste Mal im Bundestag beraten und dabei an den Innenausschuss überwiesen. Dort hängt er seitdem fest.

FDP, Grüne und Linke wollen jetzt, dass der Gesetzentwurf am 3. Juli im Bundestag zur Abstimmung kommt. Der 3. Juli ist der letzte Sitzungstag des Parlaments vor der Sommerpause. Die Abgeordneten werden erst im September wieder zurück nach Berlin kommen.

Die nächste Bundestagswahl findet voraussichtlich im September 2021 statt. Die Leitlinien der Venedig-Kommission des Europarats sehen vor, dass das Wahlrecht in den zwölf Monaten vor einer Abstimmung nicht mehr geändert werden soll. Außerdem ist ein Neuzuschnitt der Bundestagswahlkreise mit derart kurzem Vorlauf gar nicht mehr zu schaffen. Deswegen wäre es im September für eine bereits bei der Wahl 2021 wirksame Änderung des Wahlrechts zu spät.

FDP, Grüne und Linke befürchten, dass die große Koalition mit ihrer Mehrheit trotzdem verhindern wird, dass am 3. Juli über den Gesetzentwurf der Opposition abgestimmt wird. Der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion, Marco Buschmann, sagte am Mittwoch, wenn die Koalition das tatsächlich machen würde, "wäre die Botschaft klar: Die Koalition will gar keine Wahlrechtsänderung". Die CSU hätte sich dann "mit ihrer Dauerblockade durchgesetzt - zum Schaden des Parlaments und seines Ansehens in der Bevölkerung". Denn "die Gefahr eines XXL-Bundestags" treibe sehr viele Menschen um.

Opposition fordert Freigabe der Abstimmung im Bundestag

Die Erste Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen-Fraktion, Britta Haßelmann, sagte, wenn die große Koalition schon nicht die Kraft finde, einen eigenen Gesetzentwurf vorzulegen, solle sie wenigstens die Abstimmung über den Oppositionsentwurf freigeben, um eine rechtzeitige Lösung zu ermöglichen.

Vorsitzende des Innenausschusses, in dem der Gesetzentwurf festhängt, ist die CSU-Politikerin Andrea Lindholz. In der Geschäftsordnung des Bundestages heißt es: "Die Ausschüsse sind zu baldiger Erledigung der ihnen überwiesenen Aufgaben verpflichtet." Nach Ansicht der Oppositionsfraktionen ist der Innenausschuss deshalb in der Pflicht, den bereits im November in den Ausschuss überwiesenen Gesetzentwurf der Oppositionsfraktionen endlich zur Abstimmung im Bundestag freizugeben.

Falls die Koalitionsabgeordneten mit ihrer Mehrheit im Innenausschuss trotzdem verhindern, dass der Gesetzentwurf am 3. Juli zur Abstimmung kommt, wollen die Oppositionsfraktionen eine Möglichkeit nutzen, die ihnen Paragraf 62 der Geschäftsordnung des Bundestags gibt. Darin heißt es, dass "zehn Sitzungswochen nach Überweisung einer Vorlage" jede Fraktion verlangen könne, "dass der Ausschuss durch den Vorsitzenden oder Berichterstatter dem Bundestag einen Bericht über den Stand der Beratungen erstattet". Wenn eine Fraktion dies verlange, sei "der Bericht auf die Tagesordnung des Bundestages zu setzen".

In diesem Fall würde der Bundestag am 3. Juli wenigstens über das Thema beraten - Union und SPD müssten dann öffentlich begründen, warum sie immer noch keine Wahlrechtsänderung auf den Weg gebracht haben.

Der Gesetzentwurf der drei Oppositionsfraktionen sieht unter anderem vor, die Zahl der Bundestagswahlkreise von derzeit 299 auf 250 zu reduzieren, was insbesondere die CSU kategorisch ablehnt. Wenn bei der Bundestagswahl 2017 der Vorschlag der Opposition gegolten hätte, wäre es zu folgender Mandatsverteilung gekommen: CDU 178 (statt 200), CSU 41 (statt 46), SPD 136 (statt 153), AfD 84 (statt 94), FDP 71 (statt 80), Linke 61 (statt 69) und Grüne 59 (statt 67).

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