Straßlach-Dingharting:Großzügiger Gläubiger

Straßlach nimmt wegen Krise auf säumige Zahler Rücksicht

Von Michael Morosow, Straßlach-Dingharting

Die Gemeinde Straßlach-Dingharting ist keineswegs ein Hotspot der Armut. Aber auch hier leben nicht ausschließlich wohlhabende Menschen, sondern auch welche, die jeden Cent zweimal umdrehen, bevor sie ihn ausgeben - gerade in Corona-Zeiten. Einigen Selbstständigen und Unternehmern ist es gegenwärtig nicht möglich, ihre Verbindlichkeiten zu begleichen. Wenn die Gläubigerin die Gemeinde ist, müssen die Schuldner allerdings zunächst keinen Besuch des Gerichtsvollziehers fürchten.

In seiner Sitzung am Mittwochabend im Bürgerhaus hat der Gemeinderat ohne lange Diskussion sich einstimmig darauf verständigt, bis Ende des laufenden Jahres auf Vollstreckungsmaßnahmen zu verzichten für den Fall, dass der Grund für die Zahlungsunfähigkeit auf die staatlichen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie zurückzuführen ist. Die ausstehende Summe wird dabei laut Beschluss bis zu einer Höhe von 25 000 Euro gestundet.

Das Entgegenkommen der Gemeinde, die steuerlichen und finanziellen Billigkeitsmaßnahmen, wie es im Behördendeutsch heißt, lehnt sich dabei eng an die Maßnahmen des Freistaats Bayern an, der seine Kommunen dazu ermächtigt hat, Stundungen bis zu einer Höhe von 25 000 Euro zu bewilligen. Franz Kurz, der Kämmerer der Isartalgemeinde, betonte in der Sitzung, dass damit der Gemeinde keine Einnahmenverluste entstehen würden. Es sei kein verlorenes Geld, die Schuldbeträge würden verzinst, so Kurz.

Allerdings kommen die Gläubiger um die gewöhnlich anfallenden Mahngebühren herum, die die Gemeinde bis Ende 2020 nicht erheben wird. Die Säumniszuschläge fallen sonst mit zwölf Prozent erheblich ins Gewicht. Die Gewissheit, dass die Verbindlichkeiten durch Gebühren nicht anwachsen, verleitet aber offensichtlich einige Gläubiger dazu, es mit den Fristen nicht ganz genau zu nehmen. "Die Zahlungsmoral lässt nach", sagte Franz Kurz.

Laut Bürgermeister Hans Sienerth (parteifrei) sind Nutznießer des gemeindlichen Entgegenkommens vor allem Unternehmen im Ort, die Schwierigkeiten haben, ihre steuerlichen Vorauszahlungen zu leisten.

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