Lübcke-Prozess:"Psycho-Nazi" oder Teil eines Netzwerks?

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Stephan Ernst am Freitag vor dem Frankfurter Oberlandesgericht. (Foto: imago images/Jan Huebner)

Der Hauptverdächtige Stephan Ernst versucht vor dem Frankfurter Oberlandesgericht, den Verdacht eines Neonazi-Netzwerks zu zerstreuen. Auch die Bundesanwaltschaft vermutet keine Terrorvereinigung.

Von Annette Ramelsberger, Frankfurt

Sie reden auf den Mann ein wie auf ein krankes Pferd: sein Anwalt, der Vertreter der Bundesanwaltschaft, die Polizei. In dem Video von seiner dritten Vernehmung soll der Rechtsradikale Stephan Ernst nun endlich genau schildern, wie es war in jener Nacht des 1. Juni 2019, als der Kasseler Regierungspräsident Walter Lübcke auf seiner Terrasse erschossen wurde - wohl durch Ernst. So hat die Bundesanwaltschaft das angeklagt. Aber war da wirklich nur Stephan Ernst ganz allein auf der Terrasse?

Oder war da auch noch sein Kumpel, der Rechtsradikale Markus H., ein Mann der schon vor Jahren in einem rechtsradikalen Chat gesagt hat, Gewalt gegen politische Gegner sei okay. Aber bitte "gegen die richtigen Leute" und mit einem "gewissen Niveau". Markus H. sagt vor Gericht kein Wort. Und seine Szeneanwälte lassen auch nicht erkennen, ob er jemals etwas sagen wird. Deswegen fragen die Ermittler seinen Kumpel Stephan Ernst, der den Mord an Lübcke erst gestanden und dann gesagt hat, in Wirklichkeit habe Markus H. geschossen, aber versehentlich. Man habe Lübcke nur eine Abreibung verpassen wollen.

Was war denn nun? Und warum hatte Markus H. bei seiner Verhaftung ganz erstaunt gefragt, warum er nicht wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung festgenommen wurde, sondern "nur" wegen Beihilfe zum Mord. Auch der Ermittlungsrichter war da stutzig geworden. Die Frage steht im Raum, ob es ein rechtes Netzwerk im Lübcke-Mord gibt. Aus diesem Grund hat sich das Oberlandesgericht Frankfurt diese Woche eine ganze Reihe von Vernehmungsvideos angesehen, in denen Ernst über die rechte Szene redet.

Denn da sind nicht nur Ernst selbst und sein Kumpel Markus H., sondern auch noch ein Waffenhändler und zwei Arbeitskollegen, die Ernst schon mal für den von ihm erwarteten Bürgerkrieg bewaffnet hat. Doch die Bundesanwaltschaft sieht keine terroristische Vereinigung. Sie geht von dem Einzeltäter Stephan Ernst aus und sieht bei Markus H. lediglich "psychische Beihilfe zum Mord".

Wieder einmal wird am Freitag eine Vernehmung von Ernst im Sitzungssaal vorgespielt. Man sieht Ernst im Trainingsanzug dasitzen, die Füße zusammengekettet. In insgesamt 14 Stunden Vernehmung hat Ernst geseufzt, geschwiegen, die Achseln gezuckt und ist immer dann verstummt, wenn es konkret wurde. Sein Anwalt Frank Hannig sagt, Ernst habe das Gefühl, dass man ihm nicht glaube. "Das belastet ihn sehr." Ernst seufzt still dazu.

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"War das das gleiche Gefühl wie bei Lübcke?", fragt der Oberstaatsanwalt

Nach all den Stunden Vernehmung ist es nicht besser geworden. Oberstaatsanwalt Dieter Killmer sagt Ernst ins Gesicht, er glaube nicht, dass er Lübcke nur eine Abreibung verpassen wollte und sich der Schuss versehentlich gelöst habe. "Es sieht so aus, als planten Sie das perfekte Verbrechen." Ernst und Markus H. hatten falsche Nummernschilder ans Auto geschraubt, Ernst hatte sein Handy zu Hause gelassen, um nicht geortet zu werden, sie hatten immer wieder das Haus der Familie Lübcke ausgespäht, sogar mit einer Wärmebildkamera. Bis auf eine DNA-Spur von Ernst fand die Polizei nichts. Der Staatsanwalt hält Ernst vor: "Sie spähen aus, Sie sammeln Informationen. Und alles das mit dem Ziel, dass das perfekte Verbrechen in einer Abreibung bestanden haben soll? In einer Abreibung, die dazu führt, dass Sie sogar identifiziert werden können?" Denn Ernst und Markus H. hatten sich dem Angeklagten zufolge nicht einmal maskiert, als sie Lübcke angriffen.

Das sei halt so eine alte Gewohnheit von ihm gewesen, alles auszuspionieren, wie damals, als er Gegner aus der Antifa ausgespäht hatte, sagt Ernst. Er habe sich damals wie ein Geheimagent gefühlt. Der Oberstaatsanwalt fragt: "War das das gleiche Gefühl wie bei Lübcke?" Sein Anwalt Frank Hannig sagt: "Das hat er mir so gesagt: ,Das ist bei mir so drinne. So agentenmäßig'."

Es kommt in dieser Vernehmung auch heraus, wie tief Ernst und Markus H. in der rechten Szene stecken. Sie waren nie abgekühlt, wie der Verfassungsschutz dachte. Ernst hat dem früheren Anführer der Wehrsportgruppe Hoffmann zustimmend geschrieben, einem Rechtsradikalen, bei dem der Attentäter des Oktoberfestanschlags trainierte. Ernst war in der Freien Kameradschaft Kassel, der immer wieder Verbindungen zum NSU nachgesagt wurden. Und Ernst traf sich auch mit Leuten der verbotenen gewaltbereiten Gruppe Combat 18. Er sagt nun sogar, er habe den Mord zunächst nur gestanden, damit man ihn für einen "Psycho-Nazi" halte und nicht der Verdacht entstehe, es gebe ein Netzwerk von Rechtsradikalen in Kassel, das Verbindung zum NSU habe.

Auch Markus H. war und ist in der Szene. Schon 2004 hatte er in einem Neonazi-Forum seine Gesinnung gepostet. "Werwolf muss man sein!", verkündete Markus H. dort. "Nach außen unscheinbar, aber in Wirklichkeit schlagkräftig bis zum Gehtnichtmehr." Die Chats wurden von dem Kasseler Journalisten Joachim Tornau ausgewertet. Gewalt muss sein, hatte Markus H. geschrieben.

Ernst selbst war übrigens überzeugt davon, dass ihm sein Geständnis nicht sehr schaden werde. Seine Kumpel würden ihn schon rausholen aus dem Gefängnis - dann, wenn sich die Zeiten in Deutschland geändert haben. Nach dem Bürgerkrieg.

© SZ vom 04.07.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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