Erding:Schwierige Beweislage

Der Vorwurf der sexuellen Belästigung wird zwar fallen gelassen, ein Urteil fällt trotzdem

Von Gerhard Wilhelm, Erding

Nach den ersten paar Minuten sah es für den 48-jährigen Angeklagten gar nicht gut aus. Er war ohne Verteidiger am Amtsgericht Erding erschienen, da für ihn der Vorwurf einer sexuellen Belästigung "völlig aus der Luft gegriffen" sei. Und so gab der Angeklagte sich auch: selbstbewusst und überzeugt. Wenn er mit einer Frau Sex haben wolle, dann könne er sich mehr oder weniger jede heraussuchen. Und das vermittelte und sagte er auch Richter Andreas Wassermann. Im Übrigen sei es heute normal, dass man sich auf einem Portal im Internet kennen lerne und sich nur für Sex verabrede. Die 42-Jährige, die ihn angezeigt habe, habe er aber nie gesehen, weil sie nie zu einem verabredeten Treffpunkt gekommen sei. Auch nicht am 17. Juli 2019 am S-Bahnhof St. Kolomann. Glimpflich ging die Sache für den Mann nur deshalb aus, weil die Frau letztlich zugab, dass sie nicht zu 100 Prozent sagen könne, ob es sich beim Angeklagten um den Mann handelte, der ihr zweimal dort am Bahnhof an die Brust gegriffen habe. Zudem räumte sie ein, dass sie im Vorfeld eindeutig sexuelle Chats mit ihm geführt und auch Nacktfotos versendet habe.

Die Geschichte, die der Mann vor Gericht erzählte, und mit "Beweismaterial" belegen wollte - mit ausgedruckten Chatverläufen und Fotos von der 42-Jährigen, die sie ihm per Whatsapp geschickt habe -, war zunächst nicht sehr glaubwürdig. Er habe die Frau 2018 in einem Internetportal kennen gelernt. Er sagte "Badoo", sie die Münchner Singles. Es sei nur um Sex gegangen. Doch zu einem Treffen sei es nie gekommen, da sie ihn nur "verarscht" und ihn ausgelacht habe, wenn er zwar an einem vereinbarten Treffpunkt gewesen sei, sie aber nicht. Und der Nürnberger nahm dafür einige Kilometer Fahrt auf sich. "Bei den Aussichten mit ihr Sex zu haben", habe er aber keine Probleme damit gehabt. Einmal sollte er sie in München, dann in Germering und an dem Tag in Wörth antreffen. Zuletzt am S-Bahnhof St. Kolomann.

Dass er sie massiv gedrängt und unter Druck gesetzt habe, bestritt der Angeklagte gar nicht. Einmal gab er sich als Detektiv aus, dessen Aufgabe in der Ausbildung es sei, ihren kompletten Namen und Adresse heraus zu finden. Dann wieder drohte er im Chat, dass er ihren Namen schon rausfinden werde und wenn sie ihn weiter hinhalte, beziehungsweise "verarsche", dann werde er ihr in ihrem Umfeld Probleme machen. Was er nach der angeblichen sexuellen Belästigung auch machte. Er hing im Umfeld des Bahnhofs und Wörth Fotos von ihr aus, aber nur eine Porträtaufnahme, und mit seiner Telefonnummer. Dazu stellte er die Frage: "Wer kennt diese Frau?"

Für den Angeklagte alles keine große Sache, Richter Wassermann sah darin aber eventuell den Straftatbestand der Nötigung und das Recht am eigenen Bild verletzt. Beides sei strafbar, sagte der Amtsrichter, worauf der Angeklagte meinte, man wolle bei ihm wohl ein Exempel statuieren. "Ich bin ein ordentlicher, anständiger Kerl, aber ich sehe den Unterschied zwischen Recht und Gerechtigkeit", sagte er.

Über seine Handynummer, die allerdings die Frau ja schon durch Whatsapp hatte, hatte die Polizei schnell seinen richtigen Namen und dessen Adresse gefunden. Zwei Einladungen zur Vernehmung durch die Nürnberger Polizei folgte er aber nicht, wie der ermittelnde Beamte der Erdinger Polizei sagte und damit ging ein Strafbefehl über 50 Tagessätze zu je 40 Euro wegen sexueller Belästigung heraus - gegen den der 49-Jährige Einspruch einlegte. Der Polizeibeamte sagte auf Nachfrage von Richter Wassermann, welchen Eindruck er von der Frau habe, dass sie wohl "kein Kind von Traurigkeit" sei, "offen und aufgeschlossen" und auf die Frage, ob sie sich das alles ausgedacht haben könnte: "Gute Frage".

Sie selber gab vor Gericht zu, allerdings erst auf Vorhalten von eindeutigen Nacktfotos von ihr durch den Angeklagten, dass es sich auch um Sex gedreht habe und er sehr penetrant gewesen sei. Am Bahnhof habe sie sich nur treffen wollen, um ihm dies zu sagen. Er habe ihr aber gleich unter ihrem T-Shirt an ihre Brust gefasst. Sie habe gesagt, er soll das lassen, aber er habe es noch mal getan. Und dann kam ein Satz auf die Nachfrage der Staatsanwältin, wie sie sich gewehrt habe, der unter anderem dazu führte, dass sich Richter und Staatsanwältin darauf einigten, die Anklage wegen sexueller Belästigung fallen zu lassen. Sie habe zu ihm gesagt: "Mach doch, was Du willst". Zudem erklärte sie, sie habe sich zu keiner Zeit bei den Chats unter Druck gesetzt gefühlt. Und zu 100 Prozent will sie ihn in der Dunkelheit auch nicht erkannt haben.

Doch so ganz wollte ihn der Amtsrichter doch nicht vom Haken lassen. Die sexuelle Nötigung könne man ihm letztendlich nicht nachweisen, aber die versuchte Nötigung und die Verletzung des Rechtes am eigenen Bild, sagte Wassermann. Und dafür wurde gegen den Angeklagten eine Geldbuße von 400 Euro verhängt. Zahlbar an das Frauenhaus Erding. Ob der Mann das Urteil annimmt, ließ er offen.

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