Urteil zu Corona-Beschränkungen:Anlass zur Selbstkritik

Corona-Pandemie: Durch das Ordnungsamt geschlossener Kinderspielplatz

Durch das Ordnungsamt Anfang April im Rahmen der Corona-Beschränkungen geschlossener Kinderspielplatz in Köln.

(Foto: Jens Krick/Future Image/imago images)

Das Urteil zu den Einschränkungen im Kreis Gütersloh zeigt, dass Behörden ihre Maßnahmen jetzt genauer begründen und einsetzen müssen als in der ersten Phase der Pandemie. Sie sind nun genauso in der Verantwortung wie Gerichte.

Kommentar von Wolfgang Janisch

Es ist nur eine unter vielen richterlichen Corona-Entscheidungen. Und doch ist der Eilbeschluss des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts (OVG), den Lockdown im Kreis Gütersloh zu beenden, weit mehr als nur eine gerichtliche Intervention zu einer lokal begrenzten Maßnahme. Er kommt einem nationalen Aufruf an die Richterinnen und Richter der Republik gleich: Nehmt eure Rolle bei der Verteidigung der Freiheit ernst.

Was in und um Gütersloh geschehen ist, könnte zum Schulfall für die kommenden Monate werden. In einer Situation sinkender Corona-Zahlen flammt ein neues Infektionsgeschehen auf, lokal eng begrenzt und mit klar erkennbaren Ursachen. Die Behörden reagieren mit schnellen Massentests und verschaffen sich rasch ein präzises Bild über die Risiken. So entsteht eine Lage, die sich fundamental vom Geschehen der ersten Corona-Monate unterscheidet. Damals sahen die Behörden nur Rauch und löschten auf Verdacht überall, wo sie Feuer vermuteten. Jetzt hat sich der Rauch verzogen, weshalb die Strategie nun lauten muss: weniger Wasser, gezielt eingesetzt.

Was das für die Gerichte und die ihnen obliegende Wahrung der Freiheitsrechte bedeutet, hat das OVG beispielhaft vorge-führt. Obwohl Bund und Länder den Infektionsschutz inzwischen bis hinunter auf Kreisniveau regionalisiert haben, fordert das Gericht, noch genauer hinzusehen, mit der verfassungsrechtlichen Lupe, wenn man so will: Wenn sich das Risiko innerhalb des Kreises isolieren lässt, dann sind auch die Einschränkungen entsprechend anzupassen. Übrigens ist die politische Richtgröße von 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner in sieben Tagen für die Gerichte keineswegs verbindlich - auch das zeigt der Beschluss. Das OVG ruft in Erinnerung, dass all die geschlossenen Kinos und limitierten Kontakte, an die wir uns zeitweise fast schon gewöhnt hatten, massive Eingriffe in die Grundrechte darstellen. Sie konnten nur so lange gerechtfertigt werden, wie man nicht wusste, wo die Gefahr lauert.

Der Beschluss aus Münster sollte für Justiz und Behörden ein Anlass zur Bestandsaufnahme sein. Denn man weiß nicht, wie die Pandemie verlaufen wird - eine zweite Welle im Herbst ist nicht auszuschließen. Eine selbstkritische Reflexion über die Maßnahmen der letzten Monate wäre dringend nötig, um Fehler nicht zu wiederholen. Denn so richtig es damals war, übervorsichtig zu agieren: Einige der Maßnahmen hatten einen hohen Preis, gesellschaftlich wie menschlich.

Besonders deutlich wird das bei den Besuchsverboten in Alten- und Pflegehei-men. Dort sind Menschen - mit richterli-cher Billigung - über lange Zeit der buch-stäblich letzten Freude ihres Lebens be-raubt worden, dem Kontakt zu ihren Kin-dern und Enkeln. Gewiss, es handelt sich um "vulnerable" Gruppen. Aber besonders verletzlich sind alte Menschen eben nicht nur durch Covid-19. Wie viele in den vergangenen Monaten am Virus namens Einsamkeit gestorben sind, hat das Robert-Koch-Institut nicht gezählt. Sollten neuerliche Lockdowns nötig werden, müssen die Gerichte hier entschiedener einschreiten. Eine andere Corona-Einschränkung können die Gerichte dagegen getrost durchwinken: Die Maskenpflicht mag lästig sein. Aber solange sie nach dem Stand der Wissenschaft auch nur ein wenig Schutz bietet, ist sie allemal verhältnismäßig.

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