Mord an Fritz von Weizsäcker:"Ein armer, kranker Mensch"

Prozess tödlicher Angriff auf von Weizsäcker

Der Angeklagte vor Gericht

(Foto: Jörg Carstensen/dpa)

Das Landgericht Berlin verurteilt den Mörder von Fritz von Weizsäcker zu zwölf Jahren Haft und ordnet dessen Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an.

Von Thorsten Schmitz, Berlin

Fast acht Monate nach der Tötung von Fritz von Weizsäcker, dem Sohn des früheren Bundespräsidenten Richard von Weizsäcker, ist der Angeklagte Georg S. am Mittwoch wegen Mordes verurteilt worden. Das Landgericht Berlin verhängte eine Freiheitsstrafe von zwölf Jahren und ordnete die Unterbringung in einer forensischen Psychiatrie an wegen des Mordes an Weizsäcker in Tateinheit mit versuchtem Mord und gefährlicher Körperverletzung an dem Polizisten Ferrid Brahmi. Bei dem Urteil wurde eine verminderte Schuldfähigkeit berücksichtigt, sonst wäre bei Mord eine lebenslange Freiheitsstrafe zwingend.

Zuvor hatte die Staatsanwältin Silke van Sweringen für S. in ihrem Plädoyer eine Gesamtstrafe von 14 Jahren Gefängnis gefordert sowie dessen Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus. Der 57-jährige Angeklagte habe Fritz von Weizsäcker, den damaligen Chefarzt der Berliner Schlosspark-Klinik, am Ende seines medizinischen Vortrags aus niederen Beweggründen mit einem Messerstich in dessen Hals getötet, hatte die Anklägerin am achten Prozesstag ausgeführt. Zudem sei das Motiv der Heimtücke erfüllt. Für Professor Weizsäcker, Vater von vier Kindern, "kam der Tod aus dem Nichts", sagte sie. "Es ist eine sinnlose Tat eines psychisch nicht unerheblich gestörten Mannes."

Auch der Anwalt von Fritz von Weizsäckers Schwester Beatrice hatte vor der Urteilsverkündung eine Freiheitsstrafe von 14 Jahren und eine Unterbringung in einer psychiatrischen Anstalt gefordert. Zuvor war es zu mehreren Verzögerung gekommen, da der Angeklagte zwei Befangenheitsanträge gestellt hatte, die jedoch vom Gericht als unbegründet abgewiesen wurden.

Der Richter brüllte den Angeklagten an

Georg S. hatte am Mittwoch mehrfach den Prozess unterbrochen durch laute Zwischenrufe und Beleidigungen und schwieg erst wieder, nachdem der Vorsitzende Richter ihn angebrüllt hatte. S., der in Andernach in Rheinland-Pfalz wohnt und bei Amazon als Packer gearbeitet hat, war am 19. November vergangenen Jahres mit dem Zug nach Berlin gereist, um, wie er ausgeführt hatte, den Sohn des früheren Bundespräsidenten zu töten.

Als Tatmotiv hatte S. angeführt, er hege seit Jahrzehnten Hass gegen die Familie von Weizsäcker, da Richard von Weizsäcker in den 60er Jahren in der Geschäftsführung der Firma Boehringer Ingelheim gearbeitet hatte, die an der Entwicklung des chemischen Mittels Agent Orange beteiligt gewesen sei. Dieses hochgiftige Herbizid war von den USA im Vietnamkrieg eingesetzt worden und hat nach Schätzungen der vietnamesischen Regierung bis zu drei Millionen Menschen getötet.

Sowohl die Staatsanwältin als auch Rechtsanwalt Roland Weber, der die Kinder des Opfers vertritt, sprachen Gregor S. indes ein politisches Motiv ab. "Wer wirklich töten will, braucht dafür nicht 30 Jahre", sagte Weber. S. hatte ausgesagt, solange dauere sein Hass auf die Familie von Weizsäcker an. Der Angeklagte, widersprach Weber, sei kein "Veränderer", sondern rede "dummes Zeug". Er sei "ein armer, kranker Mensch, der vier Kinder zu Halbwaisen gemacht und einer Lebensgefährtin den wichtigsten Mensch in ihrem Leben geraubt hat". Tatsächlich hatte der Angeklagte mehrfach erklärt: "Ich habe meine Tat nie bereut." Er habe aus "politischer Überzeugung" und nicht aus Wahn heraus gehandelt.

Selten tiefe Stichwunde

Für die Tat hatte S. sich am Bahnhof in Koblenz ein Klappmesser für 20 Euro gekauft. Mit diesem tötete er am 19. November Fritz von Weizsäcker durch einen 14 Zentimeter tiefen Stich in dessen Hals, nachdem von Weizsäcker seinen Vortrag über Leberkrankheiten beendet hatte. Ein Gutachter hatte im Laufe des Prozesses ausgesagt, er habe in 25 Jahren nur zwei-, bis dreimal eine solche tiefe Stichwunde gesehen.

Im Prozess ging es vor allem um die Schuldfähigkeit des Angeklagten. Ein Sachverständiger hatte vergangene Woche im Prozess ausgesagt, dass der Angeklagte unter einer Zwangsstörung und einer kombinierten Persönlichkeitsstörung leide. Diese Störung existiere schon sehr lange und sei bei dem Angeklagten "sehr eingefressen". Von ihm könnte weiterhin Gefahr ausgehen, so der Gutachter; zudem sträube sich der Angeklagte gegen eine erforderliche Therapie.

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