Thalkirchen:Premiere am Stadtrand

Erste Erhaltungssatzung für das Viertel beschlossen

Von Kilian Beck, Thalkirchen

Für 2500 Einwohner und 1500 Wohnungen in Thalkirchen hat der Stadtplanungsausschuss eine Erhaltungssatzung beschlossen. Sie schützt Stadtbild und Bewohner gleichermaßen, da Bauvorhaben und der Verkauf einzelner Wohnungen in Mietshäusern gesondert genehmigt werden müssen. So werden Mieter vor Verdrängung geschützt. Mit dem Satzungsgebiet "Thalkirchen" wurde die erste Erhaltungssatzung für den Stadtbezirk Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln beschlossen. Das Areal beginnt im Norden am Pullacher Platz und an der Schachnerstraße und reicht nach Süden bis zur Badstraße. Im Westen ist es von Greinerberg und Münchner Straße begrenzt, nach Osten reicht es bis zur Schäftlarn- und Pullacher Straße. Ausgespart wurden der Häuserblock zwischen Münchner-, Zenner-, Emil-Geis- und Alfred-Schmidt-Straße sowie die südliche Seite der Zennerstraße bis zur Pognerstraße.

Sabine Burger (SPD) begrüßte den Beschluss, fragte aber nach dem Grund für den Einschnitt: Eine Vertreterin des Planungsreferats begründete dies damit, dass in dem ausgesparten Gebiet keine Gefahr der Verdrängung bestehe. Brigitte Wolf (Linke) regte an, weitere potenzielle Gebiete für Erhaltungssatzungen in den äußeren Stadtbezirken zu suchen. Die FDP stimmte gegen die Satzung. Der Beschluss wird alle fünf Jahre überprüft. In München leben 292 000 Menschen in 166 000 Wohnungen in Gebieten, die unter Erhaltungssatzungen fallen.

© SZ vom 13.07.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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