Starnberg:Tunnel vor Gericht

Verwaltungsgerichtshof verhandelt über die Baugenehmigung

Besteht für den B2-Tunnel gar keine Baugenehmigung? Handelt es sich bei dem Projekt also um einen Schwarzbau?

Über diese Fragen verhandelt nun der Bayerische Verwaltungsgerichtshof. Die Tunnelgegner klagen, weil sie den Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Oberbayern, der am 7. September 2008 in Kraft getreten ist, für abgelaufen halten. Solche Baugenehmigungen erlöschen nach zehn Jahren. Bis zum 7. September 2018 habe es jedoch allenfalls "geringfügigste symbolische Handlungen und Vorbereitungsarbeiten" gegeben, bringen die Tunnelgegner laut Verwaltungsgerichtshof vor - dazu zählen sie offenbar den Spatenstich für die nördliche Zulaufstrecke am 20. Juli 2018 am Landratsamt. Eine Ausführungsplanung liege bis heute nicht vor, der Baubeginn für die Röhre sei für das kommende Jahr geplant. Der Kläger sei Miteigentümer eines Wohngrundstücks an der geplanten südlichen Tunneleinfahrt und Mieter einer Arztpraxis nahe der B2, die beide nicht durch den Bau beansprucht würden, teilt der Verwaltungsgerichtshof mit. Der Kläger fürchte Lärm, Abgase, Verkehrsbehinderungen und eine Wertminderung seines Grundstücks.

Der Freistaat hält der Klage laut Gericht entgegen, dass rechtzeitig ein Bauauftrag für sieben Millionen Euro vergeben, 2100 Quadratmeter Grund erworben und mit Straßenbauarbeiten begonnen worden sei. Der zwei Kilometer lange und 200 Millionen Euro teuere Tunnel unter der B2 soll von 2026 an etwa 18 000 Autos am Tag aufnehmen. Die Verhandlung beginnt am Donnerstag, 16. Juli, um 10 Uhr in Sitzungssaal 5 des Münchner Verwaltungsgerichts, Bayerstraße 30.

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