Urteil:EU-Gericht: Apple muss keine 13 Milliarden Euro Steuern nachzahlen

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(Foto: dpa; Collage Jessy Asmus)

Das Urteil ist eine Niederlage für die EU-Kommission. Diese hatte Apple zur Nachzahlung aufgefordert - nach Ansicht der Kommission hatte das Unternehmen in Irland unzulässige Steuervorteile erhalten.

Von Björn Finke, Brüssel

Eine bittere Niederlage für Margrethe Vestager, die für Wettbewerb zuständige Vizepräsidentin der EU-Kommission: Am Mittwoch urteilte das Gericht der Europaischen Union (EuG) in Luxemburg, dass eine wegweisende Steuerentscheidung der Behörde gegen den US-Technologiekonzern Apple nichtig sei. Die Kommission habe nicht belegen können, dass das Unternehmen in Irland zu wenig Steuern gezahlt und dass der dortige Fiskus unfaire Vorteile gewährt habe. Aller Voraussicht nach wird der Streit nun in der nächsten und letzten Instanz, beim Europäischen Gerichtshof, landen.

Vestager wies Irland vor vier Jahren an, 13 Milliarden Euro Steuern von Apple nachzufordern. Mit Zinsen beläuft sich die Summe inzwischen auf mehr als 14 Milliarden Euro, die das kalifornische Unternehmen auf einem Treuhänderkonto hinterlegt hat. Für Irland mit seinen 4,8 Millionen Einwohnern wäre das ein enormer Geldsegen, fast 3000 Euro pro Bürger. Doch die Regierung will das Geschenk gar nicht und reichte genau wie Apple Klage gegen den Beschluss ein. Im vergangenen September trugen die Parteien ihre Argumente vor Gericht vor, nun fiel das Urteil.

Konkret bemängelt Vestager, der irische Fiskus habe dem iPhone-Hersteller unfaire Steuervorteile gewährt. Das sei eine nach EU-Recht verbotene Subvention, so die Dänin. Länder sollten nicht Konzerne mit dubiosen Steuerabmachungen anlocken, zulasten der Einnahmen anderer Staaten. Daher müsse Dublin nachträglich Steuern für die Jahre 2003 bis 2014 eintreiben.

Die liberale Politikerin, die im Dezember von der Kommissarin zur geschäftsführenden Vizepräsidentin der Kommission befördert wurde, geht nicht nur gegen die Arrangements von Apple und dem irischen Fiskus vor. Andere Unternehmen und Steuerbehörden gerieten ebenfalls in ihr Visier. So soll Luxemburg einer Fiat-Tochter zu sehr entgegengekommen sein, Gleiches gilt für die Niederlande und die US-Kaffeekette Starbucks. Allerdings ging es hier nur um vergleichsweise kleine Beträge. Wie der Apple-Disput landeten die Fälle vor dem EU-Gericht, die Urteile fielen bereits vergangenen September. Während Vestager bei Fiat siegreich war, unterlag sie bei Starbucks. Schon damals lautete die Begründung, es sei nicht gelungen, eine Vorzugsbehandlung der Kaffeekette durch den niederländischen Fiskus nachzuweisen.

Mit ihrem Kreuzzug gegen die Steuertricks der Konzerne erwarb sich Vestager den Ruf einer eisernen Streiterin für Verbraucher und Steuerzahler. Sie zog damit den Zorn von US-Präsident Donald Trump auf sich, der die Interessen amerikanischer Konzerne bedroht sieht und Vestager als "tax lady", Steuer-Lady, bezeichnete, die Amerika "wirklich hasst". Doch die Niederlage im 13-Milliarden-Streit mit Apple kratzt nun empfindlich am Sieger-Image der Dänin. Dabei sieht sie sich im Moment ohnehin Kritik ausgesetzt: EU-Staaten wie Deutschland und Frankreich machen Druck, dass Vestager die Regeln für Fusionen lockert, damit es für europäische Konzerne einfacher wird, sich zu sogenannten European Champions zusammenzuschließen: Großunternehmen, die besser gegen Rivalen aus den USA und China bestehen.

Im Fall Apple kritisieren die Wettbewerbshüter konkret zwei sogenannte Steuervorbescheide der irischen Finanzbehörden von 1991 und 2007. Darin sagt der Fiskus dem Unternehmen zu, eine bestimmte - und für den Konzern offenbar vorteilhafte - Berechnung der steuerpflichtigen Gewinne zu billigen. Vestager klagt, in der Folge habe der Steuersatz Apples 2014 nur noch 0,005 Prozent der Gewinne betragen. Die Kalifornier widersprechen dieser Darstellung vehement, Vorstandschef Tim Cook nannte die 0,005-Prozent-Zahl einmal "politischen Dreck".

Vor Gericht trugen Apples Juristen vor, dass die Firma der größte Steuerzahler der Welt sei und in dem von der EU untersuchten Zeitraum im Durchschnitt 26 Prozent Steuern auf Gewinne abgeführt habe. Ein Großteil der Profite, die nach Meinung der EU in Irland zu versteuern waren, seien in Wirklichkeit im Heimatland USA steuerpflichtig gewesen, hieß es. Und diese Abgaben würden tatsächlich überwiesen: Apple zahle dem amerikanischen Fiskus gut 20 Milliarden Dollar für genau jene Gewinne, die Vestager in Irland versteuert haben möchte.

Nach internationalen Steuerprinzipien entscheide das Ausmaß an Aktivitäten in verschiedenen Ländern darüber, wo wie viel Gewinn belastet wird, und die Vereinigten Staaten seien eben für Apple viel wichtiger als Irland, argumentierten die Konzernvertreter. Die EU-Kommission erwiderte, der Fiskus habe aber versäumt zu prüfen, was den USA und was Irland zustehe, und sich blind auf Apples Angaben verlassen.

Auch für Irland steht bei dem Apple-Streit viel auf dem Spiel

Damit berührt der Prozess die heikle Frage, wie die Gewinnbesteuerung weltweit tätiger Konzerne fair zwischen Ländern aufzuteilen ist - und wie verhindert werden kann, dass Unternehmen ihre Profite systematisch zu Töchtern in Ländern mit Niedrigsätzen verschieben. Bei der Industrieländer-Organisation OECD in Paris verhandeln gerade 137 Regierungen darüber, wie die Besteuerung von Gewinnen multinationaler Konzerne fairer zwischen Staaten aufgeteilt werden kann. Das zielt vor allem auf Internet- und Technologiefirmen wie eben Apple, Facebook und Amazon ab, die weltweit Kunden und Nutzer haben, aber ihre Gewinne bisher ganz überwiegend in den USA versteuern. Doch Mitte Juni kündigte US-Finanzminister Steven Mnuchin in einem Brief an vier europäische Amtskollegen an, vorerst nicht mehr an den Gesprächen teilzunehmen.

Auch für Irland steht bei dem Apple-Streit viel auf dem Spiel: Investitionen ausländischer Konzerne sind enorm wichtig; sie ermöglichten den Aufstieg Irlands vom Armenhaus Europas zum "Keltischen Tiger" in den Neunzigerjahren. Die Regierung und Apple argumentieren, Firmen bräuchten Rechtssicherheit, und Vestager untergrabe diese, wenn sie nachträglich Entscheidungen des Fiskus von 1991 aufhebe. Außerdem klagt Dublin, dass das nationale Steuerrecht gar nicht in die Zuständigkeit der EU-Kommission falle. Tatsächlich konnte Vestager nur handeln, weil sie die Abmachungen als Subvention wertete - und staatliche Beihilfen muss Brüssel genehmigen. Immerhin: Gegen diese Argumentation hatten die Luxemburger Richter keine Einwände. Ein kleiner Lichtblick an einem düsteren Tag für Vestager.

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