Chaos um Bußgeld-Reform:Geduldsprobe für Raser

Bußgeldkatalog

Das Debakel um die Reform des Bußgeldkatalogs sorgt dafür, dass Temposünder in einigen Bundesländern nun Gnadengesuche stellen müssen.

(Foto: Matthias Balk/dpa)

Temposündern werden Fahrverbote erlassen - auf ihren Führerschein aber müssen die meisten warten. Geschätzte 90.000 Verfahren werden bis auf Weiteres aufgeschoben.

Von Markus Balser, Berlin

Wegen des Debakels um den neuen Bußgeldkatalog im Straßenverkehr droht den meisten Betroffenen eine Hängepartie. Zwar haben mit Hessen und dem Saarland die ersten Bundesländer angekündigt, erlassene Fahrverbote schnell aufzuheben. Das gilt allerdings nur für den kleinen Teil der Geblitzten, deren Verfahren bereits abgeschlossen sind. Die meisten Verfahren werden aufgeschoben, bis eine Lösung gefunden ist. In anderen Bundesländern wie Bremen oder Baden-Württemberg müssen Temposünder nun Gnadengesuche stellen.

Das Chaos in den Behörden wird damit immer größer. Ausgelöst wurde es durch eine im April eingeführte Reform des Bußgeldkatalogs im Straßenverkehr. Wegen eines juristischen Formfehlers in der Präambel musste Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) Teile seiner Novelle der Straßenverkehrsordnung zurückziehen. Viele Länder haben die Neuregelung in Teilen bereits ausgesetzt. Besonders eine Verschärfung gilt als juristisch angreifbar: Wer innerorts 21 oder außerorts 26 Kilometer pro Stunde zu schnell fährt, soll den Führerschein für einen Monat abgeben. Nach der alten Regel griff das Fahrverbot erst bei Tempoüberschreitungen von 31 Kilometer pro Stunde innerorts und 41 außerorts.

Tempolimit

Nach dem Vorstoß von Grünen-Chef Robert Habeck für ein generelles Tempolimit in Deutschland hat Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil einen "Schlussstrich" unter die Tempolimit-Debatte gefordert und selbst ein Argument für ein Limit genannt. "Ich kenne auch die Gegenargumente zu einem Tempolimit, aber Erfahrungen aus anderen Staaten zeigen auch, dass ein Limit von Tempo 130 den Verkehrsfluss verbessern kann", sagte Weil der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung. Grünen-Chef Robert Habeck hatte dem Nachrichtenportal "The Pioneer" auf die Frage, ob es mit den Grünen ein generelles Tempolimit geben werde, gesagt: "Ja. Bei 130." Dies werde man auch gegen einen möglichen Koalitionspartner durchsetzen. Dies sei die erste Maßnahme einer Regierung mit den Grünen. dpa

Da die verschärften Regeln erst seit Ende April eingeführt wurden, sind nur etwa 10 000 der bislang geschätzten 100 000 Verfahren rechtskräftig abgeschlossen. Nur in diesem Fall haben die Betroffenen eine Chance, die Führerscheine schnell und endgültig zurückzubekommen. Die meisten anderen Verfahren werden vorerst nicht bearbeitet. Noch ist fraglich, wie die Bundesländer hier verfahren. Klar ist allerdings bereits, dass die Bußgelder, die neben dem Fahrverbot fällig werden, generell nicht zurückgezahlt werden. So verlautet es aus mehreren Landesregierungen.

Hinter den Kulissen geht der Streit weiter

Von einer Befreiung vom Fahrverbot werden auch solche Fahrerinnen und Fahrer nicht profitieren, deren Führerscheine seit Ende April wegen Tempoverstößen mit 31 Kilometer innerorts und 41 Kilometer außerorts eingezogen werden sollen. Sie fallen unter die alte Regelung. Der Rechtsfehler in der Novelle hilft ihnen nicht.

Der Streit um eine Neuregelung der ausgesetzten Passage geht derweil hinter den Kulissen weiter. Während Scheuer die Beseitigung des Formfehlers dazu nutzen will, die Raserregeln wieder abzuschwächen, wollen die meisten Bundesländer bei den verschärften Strafen bleiben. Das Ringen gehe gerade in eine neue Runde, heißt es aus einer Landesregierung. Noch sei nichts entschieden.

Unterstützung bekommen die Länder vom Verkehrssicherheitsrat. Der Verband wünsche sich, dass die verschärften Regeln weiter gelten würden, heißt es in einer Stellungnahme für die Süddeutsche Zeitung. Das Gremium stellt sich damit gegen den Verkehrsminister. "Die Fahrverbote aufzuheben ist eine Absage an die Vision Zero", teilte es am Mittwoch mit. Mit der Vision Zero verfolgt die Politik das Ziel, die Zahl der Verkehrstoten auf null zu senken. "Nicht angepasste Geschwindigkeit ist eine Hauptursache für Unfälle mit Getöteten und Schwerverletzten", heißt es weiter. Niemand fahre "mal eben so" 21 oder 26 Kilometer pro Stunde zu schnell. "Mit Geschwindigkeitsverstößen in dieser Größenordnung gefährdet man Menschenleben. Das sollte sich auch in der Sanktion widerspiegeln."

Zur SZ-Startseite
Polizei bei Geschwindigkeitskontrolle vor Schule in München, 2019

MeinungBußgeldkatalog
:Nächste Blamage für Scheuer

Das Verkehrsministerium ist verantwortlich dafür, dass der neue Bußgeldkatalog wohl rechtswidrig ist. Dabei müsste man Temposünder durchaus härter bestrafen.

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: