Kirchenasyl:Mutter Mechthilds Mission

Kirchenasyl

"Jesus hätte das auch so gemacht", sagt Mutter Mechthild Thürmer zum Kirchenasyl. Das Bild zeigt Schlafplätze von Flüchtlingen in Hamburg.

(Foto: Axel Heimken/ dpa)

Die Bedingungen, unter denen noch Kirchenasyl gewährt werden kann, sind härter geworden. Das spüren auch die Benediktinerinnen im oberfränkischen Kirchschletten: Ihre Äbtissin muss sich vor Gericht verantworten.

Von Dietrich Mittler, Bamberg

Erstmals in Bayern muss sich die Äbtissin eines Klosters vor Gericht verantworten, weil sie in ihrem Konvent Kirchenasyl gewährt hat. Die Staatsanwaltschaft Bamberg erhebt gegen die Ordensfrau den Vorwurf der "Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt", weil sie im Herbst 2018 durch "ein sogenanntes Kirchenasyl" die Rücküberstellung einer ausreisepflichtigen Asylbewerberin aus Eritrea nach Italien "verhindert" habe, wie es im Strafbefehl an die Benediktinerin heißt. Da sich Mutter Mechthild Thürmer - sie ist Oberhaupt der Abtei Maria Frieden im oberfränkischen Kirchschletten - weigert, die im Strafbefehl auf 2500 Euro festgesetzte Geldstrafe zu zahlen, soll es vor dem Amtsgericht Bamberg zum Prozess kommen. Die für den 31. Juli angesetzte Verhandlung wurde allerdings am Montag kurzfristig abgesagt. Ein mögliches weiteres Verfahren gegen dieselbe Beschuldigte soll abgewartet werden, so das Gericht.

"Als Christin stehe ich in der Pflicht, Menschen in der Not beizustehen. Ich verstehe nicht, warum ich dafür jetzt bestraft werden soll", sagt die Ordensfrau am Telefon. Bei der Gewährung von Kirchenasyl - derzeit ist wieder eine Asylsuchende in Obhut der Abtei Maria Frieden - handele sie aus ihrem "christlichen Gewissen heraus". Das gelte auch für den Fall, mit dem sich nun bald das Amtsgericht befassen wird: Die anvisierte Rückführung der eritreischen Asylbewerberin nach Italien drohte aus ihrer Sicht in einer Tragödie zu enden. Schon deshalb, weil die Asylsuchende dadurch von ihrem Mann getrennt worden wäre, der in Deutschland bereits als Asylbewerber anerkannt sei. Mittlerweile lebe das Paar mit einem gemeinsamen Kind im Raum Rosenheim. "Ja, und wie steht es hier denn um den im Grundgesetz garantierten Schutz der Familie?", fragt sich die 62-Jährige - von den problematischen Lebensbedingungen vieler Flüchtlinge in Italien ganz zu schweigen.

Kirchenasyl: Mutter Mechthild Thürmer hat schon mehrmals Asylbewerber in ihrem Kloster aufgenommen.

Mutter Mechthild Thürmer hat schon mehrmals Asylbewerber in ihrem Kloster aufgenommen.

(Foto: Abtei/oh)

Vom katholischen Umfeld wird die Äbtissin von Kirchschletten als ebenso energische wie umsichtige Frau beschrieben. "Mutter Mechthild ist die geeignete Protagonistin für einen solchen Prozess", sagt Bettina Nickel, die stellvertretende Leiterin des Katholischen Büros Bayern. Die Äbtissin selbst spricht von einer inneren Prüfung, die für sie zu einer klaren Antwort geführt habe: "Ich habe mir vorgestellt, dass Jesus das auch so gemacht hätte, um Menschen zu helfen, die Schutz suchen."

Die Abtei in Kirchschletten hat bereits in etlichen Fällen Asylbewerber bei sich aufgenommen. "Aber da sind die bisherigen Strafanträge alle zurückgenommen worden", sagt Mutter Mechthild Thürmer. Dass die im Kloster aufgenommenen Menschen in ihren Heimatländern Schlimmes durchgemacht haben, steht für sie außer Zweifel: "Sie wurden verfolgt, gefoltert, vergewaltigt oder zum Kriegsdienst gezwungen. Deshalb sind sie geflüchtet." Ein Kirchenasyl, so ihre Auffassung, diene in erster Linie dazu, dass die Fälle vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) erneut geprüft werden.

Aus Sicht vieler Kirchenasyl-Befürworter bewirkte die 2015 erfolgte Vereinbarung des BAMF mit den großen Kirchen durchaus Gutes, wurden durch sie zahlreiche Flüchtlinge letztlich doch als Asylbewerber anerkannt. Aber die Zeiten haben sich geändert, "spätestens seit das BAMF 2018 einseitig das Übereinkommen erweiterte", sagt der Münchner Rechtsanwalt Franz Bethäuser, der die Äbtissin vor Gericht vertritt. Seine Mandantin habe sich voll an die Vorgaben von 2015 gehalten. Auch die Staatsanwaltschaft Bamberg geht davon aus, dass die Ordensfrau die Behörden in der anhängigen Sache unverzüglich informiert hat. Im Falle der Asylsuchenden aus Eritrea habe das BAMF jedoch klar zu erkennen gegeben, dass "ein weiteres Verweilen im Kirchenasyl seitens der Behörden nicht akzeptiert werden würde". Die ausreisepflichtige Asylbewerberin hätte folglich nach Italien zurückkehren müssen, also dorthin, wo sie zuerst europäischen Boden betreten hatte.

Kirchenasyl: Strafanträge wurden bisher immer zurückgenommen. Jetzt aber muss sich die Äbtissin vor Gericht verantworten.

Strafanträge wurden bisher immer zurückgenommen. Jetzt aber muss sich die Äbtissin vor Gericht verantworten.

(Foto: Abtei/oh)

Hier folgt die Staatsanwaltschaft ganz der Sichtweise des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge. Im Oktober 2018 hatte das BAMF in einem Merkblatt dargelegt, dass "allein eine anstehende Überführung in einen anderen Dublin-Staat keine Gewährung von Kirchenasyl begründen" könne. Vielmehr müsse eine darüber hinausgehende, unzumutbare Härte im Einzelfall dargelegt werden. Dass bei der Asylsuchenden aus Eritrea durchaus ein Härtefall vorlag, wird Mutter Mechthild Thürmer nun vor Gericht beweisen müssen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihr vor, durch die Gewährung von Unterkunft und Verpflegung "wissentlich und willentlich" eine Durchsetzung der Ausreisepflicht verhindert zu haben - zu ahnden mit 50 Tagessätzen von jeweils 50 Euro.

Rechtsanwalt Bethäuser hält dagegen: "Meine Mandantin hat sich nicht schuldig gemacht", sagt er. In humanitären Notfällen Kirchenasyl zu gewähren, sei Bestandteil ihres gelebten Glaubens. In der Abwägung habe die im Grundgesetz garantierte Glaubensfreiheit mehr Gewicht als der vorgeworfene Straftatbestand. Mit Bezug auf eine Entscheidung des Landgerichts Kreuznach betont Bethäuser: "Das bloße Betreuen, Beherbergen und Verpflegen eines ausreisepflichtigen Ausländers stellt auch keine Beihilfehandlung zum unerlaubten Aufenthalt dar." Mit dieser Argumentation hatte der Anwalt erst vor Kurzem in einem Kirchenasyl-Verfahren gegen einen evangelischen Geistlichen den Direktor des Amtsgerichts Landau überzeugen können.

Mutter Mechthild Thürmer weiß indes, dass ein Gang vor Gericht immer ein Wagnis darstellt. "Aber selbst wenn ich verurteilt werde, ich habe das Richtige getan", sagt sie. Dann ergänzt sie mit fränkischem Zungenschlag: "Ich bin doch kein Fähnla im Wind!"

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